ESRS Standard
ESRS Standard
29. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der direkten und indirekten Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens zu vermitteln.
30. Das Unternehmen ist verpflichtet,
(a) die absoluten THG-Bruttoemissionen anzugeben, die während des Berichtszeitraums erzeugt wurden, ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalent, aufgeschlüsselt nach:
i. Scope-1-Treibhausgasemissionen, einschließlich des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS), sofern Emissionen aus diesem System zu verzeichnen sind,
ii. Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbezogen und marktbezogen) und
iii. Scope-3-Treibhausgasemissionen aus jeder signifikanten Scope-3-Kategorie insgesamt und nach Kategorie.
(b) den Ansatz anzugeben, den es zur Messung seiner Treibhausgasemissionen gemäß dem ESRS 2 GDR-M verwendet,
(c) für THG-Emissionen der Kategorien Scope 1 und Scope 2, die gemäß Absatz 30 Buchstabe a Ziffern i und ii angegeben werden, sind die Emissionen wie folgt aufzuschlüsseln:
i. zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe (bei einem Unternehmen, das die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwendet, würde diese Gruppe beispielsweise das Mutterunternehmen und die konsolidierten Tochterunternehmen umfassen), und
ii. sonstige Emissionen, die nicht unter Absatz 30 Buchstabe c Ziffer i fallen.
31. Das Unternehmen hat seine direkten biogenen CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse getrennt von den Scope-1-Treibhausgasemissionen anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 19 für Absatz 30 (Ansatz zur Messung von Treibhausgasen)
In Kapitel 5 des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen ist die zu verwendende Berichtsgrenze festgelegt, die der finanziellen Kontrolle gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004) entspricht. Alternativ kann das Unternehmen den gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004) festgelegten Eigenkapitalansatz oder Ansatz der operativen Kontrolle verwenden.
Die Bestimmungen der Absätze 71 (Geleaste Wirtschaftsgüter), 72 (Leistungssysteme) und AR 36 für Absatz 61 (gemeinsame Tätigkeiten) des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieses Standards.
Die in Absatz 30 Buchstabe c genannte Aufschlüsselung hat den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf die Berichtsgrenze widerzuspiegeln.
AR 20 für die Absätze 29 und 30 (Emissionsberichterstattung)
Bei der Zusammenstellung der Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) Es beachtet den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für Unternehmen (Fassung 2004). Das Unternehmen kann die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die Norm EN ISO 14064-1:2018 berücksichtigen. In allen Fällen haben die Anforderungen der ESRS Vorrang vor den oben genannten Standards für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (z. B. in Bezug auf die Berichterstattungsgrenzen);
(b) es gibt die Emissionen von CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW, SF6 und NF3 an. Zusätzliche Treibhausgase können berücksichtigt werden, wenn sie als erheblich eingeschätzt werden;
(c) es verwendet die aktuellsten vom Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) veröffentlichten Werte für das Erderwärmungspotenzial (global warming potential, GWP) auf der Grundlage eines Zeithorizonts von 100 Jahren zur Berechnung der CO2-Äquivalente für Emissionen von Nicht-CO2-Gasen. Sind Emissionsfaktoren, die auf älteren GWP-Werten basieren, am besten geeignet oder verfügbar, kann das Unternehmen diese verwenden und gemäß Absatz 49 des ESRS 2 GDR-M erläutern, auf welchen GWP-Werten das Treibhausgasinventar beruht;
(d) es schließt jegliche Entnahme, alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO2-Zertifikate oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Treibhausgasemissionen aus; und
(e) es berücksichtigt keine biogenen CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in den Kategorien Scope 1, 2 und 3. Das Unternehmen berücksichtigt die Emissionen anderer Treibhausgase als CO2, wie CH4 und N2O, bei den jeweiligen Kategorien.
AR 21 für Absatz 30 Buchstabe a (Im EU-EHS erfasste Scope-1-Emissionen)
Für Tätigkeiten, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS) fallen, erstattet das Unternehmen Bericht über Scope-1-Emissionen nach der EU-EHS-Methode. Die EU-EHS-Methode kann auch auf Tätigkeiten in geografischen Gebieten und Sektoren angewandt werden, die nicht unter das EU-EHS fallen, sofern die Methode den nationalen rechtlichen Zuständigkeitsvorschriften entspricht und für das Unternehmen relevant ist.
AR 22 für Absatz 30 Buchstabe a (Berichterstattung über Scope-1-Emissionen)
Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 Buchstabe a erforderlichen Informationen über den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem EU-EHS geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) Es berücksichtigt Treibhausgasemissionen aus seinen Emissionsquellen, die dem EU-EHS unterliegen;
(b) es stellt sicher, dass der Anrechnungszeitraum für Scope-1-THG-Bruttoemissionen dem Anrechnungszeitraum für die unter das EHS fallenden Emissionen entspricht; und
(c) es berechnet den Anteil anhand der folgenden Formel:
% = (THG-Emissionen (Tonnen CO2e) aus Emissionsquellen, die dem EU-EHS unterliegen) ÷ (Scope-1-Treibhausgasemissionen (Tonnen CO2e))
AR 23 für Absatz 30 Buchstabe b (Berichterstattung über Scope-2-Emissionen)
Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 erforderlichen Informationen über Scope-2-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) Es berücksichtigt die Leitlinien des THG-Protokolls für Scope-2-Treibhausgasemissionen (Fassung von 2015), insbesondere die Scope-2-Qualitätskriterien in Kapitel 7.1 in Bezug auf vertragliche Instrumente. Das Unternehmen kann auch die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission, die Empfehlung (EU) 2024/2395 der Kommission oder die relevanten Anforderungen für die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen aus importierter Energie gemäß ISO 14064-1:2018 berücksichtigen; und
(b) es gibt gemäß dem ESRS 2 GDR-M Informationen über etwaige vertragliche Instrumente an, die erforderlich sind, um den Nutzern ein Verständnis der marktbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen des Unternehmens zu vermitteln.
AR 24 für Absatz 30 Buchstabe c (Berichterstattung über Scope-3-Emissionen)
Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 30 erforderlichen Informationen über Scope-3-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) Es beachtet den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung 2011). Das Unternehmen kann auch die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die relevanten Anforderungen für die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064-1:2018 berücksichtigen;
(b) es überprüft unter Verwendung relevanter Schätzungen seine gesamten Scope-3-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der 15 Scope-3-Kategorien, die im Unternehmensstandard des THG-Protokolls und im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011) beschrieben werden. Alternativ kann das Unternehmen seine indirekten Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der in Abschnitt 5.2.4 der Norm EN ISO 14064-1:2018 genannten Kategorien überprüfen (außer bei indirekten Treibhausgasemissionen aus importierter Energie);
(c) es ermittelt und übermittelt seine signifikanten Scope-3-Kategorien auf der Grundlage der Größenordnung ihrer geschätzten Treibhausgasemissionen und anderer Kriterien gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011, S. 61 und 65 – 68) oder gemäß Anhang H.3.2 der Norm EN ISO 14064-1:2018, z. B. Finanzausgaben, Einfluss, zugehörige Übergangsrisiken und Chancen oder Standpunkte der Interessenträger;
(d) es priorisiert seine Inputs und Annahmen auf der Grundlage der Merkmale der Daten (z. B. Daten aus bestimmten Tätigkeiten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens; aktuelle Daten, die das Hoheitsgebiet der vor- und nachgelagerten Tätigkeiten der Wertschöpfungskette und ihre Treibhausgasemissionen sowie die für diese Tätigkeiten verwendete Technologie wahrheitsgetreu wiedergeben, und Daten, die überprüft wurden);
(e) es aktualisiert jährlich die Scope-3-Treibhausgasemissionen in jeder signifikanten Kategorie auf der Grundlage aktueller Tätigkeitsdaten, es aktualisiert mindestens alle drei Jahre oder bei Auftreten eines signifikanten Ereignisses oder einer erheblichen Änderung der Umstände das gesamte Scope-3-Treibhausgasinventar;
(f) es berücksichtigt den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard für Treibhausgase für die Finanzbranche der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF), insbesondere Teil A „Financed Emissions“ (PCAF (2022): „The Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emissions“, Zweite Ausgabe), wenn es sich um ein Finanzinstitut handelt; und
(g) es gibt, sofern relevant, die Treibhausgasemissionen aus erworbenen Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten als Teil der übergeordneten Scope-3-Kategorie 1 „vorgelagerte erworbene Waren und Dienstleistungen“ an.
AR 25 für die Absätze 29 und 30 (Aufschlüsselung der Emissionen)
Das Unternehmen muss seine Treibhausgasemissionen gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, Kapitel 3.3.2 aufschlüsseln. Beispielsweise kann es seine Treibhausgasemissionen nach Ländern, Betriebssegmenten, Wirtschaftstätigkeiten, Tochterunternehmen, Treibhausgas (CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW, SF6, NF3 und andere vom Unternehmen berücksichtigte Treibhausgase) oder Arten der Quellen (stationäre Verbrennung, mobile Verbrennung, Prozessemissionen und flüchtige Emissionen) aufschlüsseln.
AR 26 für die Absätze 29 und 30 (Aufschlüsselung der Emissionen)
Das Unternehmen kann seine Treibhausgasemissionen gemäß der nachstehenden Tabelle darstellen und die Zeilen entsprechend seinen Angaben gemäß Absatz 30 füllen. Ein Vergleich der Emissionen des Unternehmens im Zeitverlauf kann durchgeführt werden, indem die Emissionen des laufenden Jahres mit einem aussagekräftigen Vergleichswert, z. B. dem Basisjahr für das THG-Emissionsreduktionsziel, verglichen werden, wobei die prozentuale Veränderung (Verringerung/Erhöhung) in der entsprechenden Spalte angegeben wird.
Vergleich — Jahr | Vergleich — Emissionen | Laufendes Jahr — Emissionen | Prozentuale Veränderung | |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (Tonnen CO2e) | ||||
Prozentualer Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) (%) | ||||
Scope-2-Treibhausgasemissionen | ||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (Tonnen CO2e) | ||||
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (Tonnen CO2e) | ||||
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (Tonnen CO2e) | ||||
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen | ||||
Unterkategorie: Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste | ||||
2. Investitionsgüter | ||||
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | ||||
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb | ||||
5. Abfallaufkommen in Betrieben | ||||
6. Geschäftsreisen | ||||
7. Pendelnde Arbeitnehmer | ||||
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
9. Nachgelagerter Transport | ||||
10. Verarbeitung verkaufter Produkte | ||||
11. Verwendung verkaufter Produkte | ||||
12. Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | ||||
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
14. Franchises | ||||
15. Investitionen | ||||
Direkte biogene Scope-1-Emissionen |
Wissenswertes
Wissenswertes
Die Einteilung von Emissionen in Scope 1, 2 und 3 entstammt dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol.
Kategorie | Definition | Beispiele | Einflussmöglichkeiten |
Scope 1 | Direkte Emissionen aus Verbrennung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle) im eigenen Unternehmen, sowie Prozessemissionen und flüchtige Gase. | Firmenfahrzeuge, eigene Heizkessel, Produktionsanlagen | Hoch |
Scope 2 | Indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie (z. B. Strom, Wärme) | Stromverbrauch in Büros und Produktionsstätten, Fernwärme | Mittel bis hoch |
Scope 3 | Alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette | Lieferkette, Geschäftsreisen, Nutzung und Entsorgung von Produkten | Variabel |
In folgenden Abschnitten sind jeweils kurze Definitionen der zugehörigen Unterkategorien und einen Link zu weiterführenden Informationen aus dem NetCero Treibhausgasemissionstool für jedes spezifische Thema angeführt. Dazu gehören Informationen zur Erhebung von Emissionen, den geltenden Anforderungen, sowie exemplarische Berechnungsbeispiele für jede Kategorie.
Scope 1-Emissionen
Scope 1-Emissionen
...sind direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens stehen – zum Beispiel aus der Verbrennung von Brennstoffen in firmeneigenen Anlagen oder Fahrzeugen. Sie sind unmittelbar durch das operative Handeln des Unternehmens beeinflussbar.
1.1 Stationäre Verbrennung
Die Kategorie 1.1 umfasst die Emissionen aus stationären Verbrennungsprozessen, die innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens stattfinden. Dazu gehören unter anderem:
Heizkessel,
Öfen,
Generatoren,
industrielle Prozesse mit fossilen Brennstoffen,
Fernwärme-Kraftwerke, sofern sie sich im Eigenbetrieb befinden.
Weiterführende Informationen:
1.2 Mobile Verbrennung
Die Kategorie 1.2 umfasst die Emissionen aus mobilen Verbrennungsprozessen, die innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens stattfinden. Dazu gehören unter anderem:
Unternehmensfahrzeuge (PKWs, Transporter, LKWs, Busse),
Baumaschinen und Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotoren,
Gabelstapler und landwirtschaftliche Maschinen,
Schiffe, Flugzeuge und andere mobile Transportmittel im Eigentum oder Betrieb des Unternehmens.
Weiterführende Informationen:
1.3 Flüchtige Emissionen
Die Kategorie 1.3 umfasst flüchtige Emissionen, die durch unbeabsichtigte Freisetzung von Treibhausgasen aus industriellen Prozessen oder Infrastruktur auftreten. Dazu gehören unter anderem:
Leckagen aus Kälte- und Klimaanlagen,
Entweichende Emissionen aus Gastransport- und Speicheranlagen,
Diffuse Emissionen aus industriellen Produktionsprozessen,
Methanfreisetzung aus Minen oder Abfalldeponien,
Emissionen aus dem Betrieb von Hochspannungs-Schaltanlagen (SF6).
Weiterführende Informationen:
1.4 Sonstige Emissionen
Die Kategorie 1.4 umfasst sonstige direkte Treibhausgasemissionen, die nicht in anderen Kategorien erfasst sind. Dazu gehören:
Chemische Reaktionen in industriellen Prozessen ohne Energieeinsatz (z. B. CO₂-Freisetzung bei der Zementproduktion),
Biogene Emissionen aus unternehmenseigenen Anlagen (z. B. Methan aus Gärprozessen),
Freisetzungen aus Laboren oder Forschungsanlagen ohne Energieeinsatz,
Emissionen aus der Abfallbehandlung am Unternehmensstandort.
Scope 2-Emissionen
Scope 2-Emissionen
...entstehen indirekt durch den Verbrauch eingekaufter Energie – insbesondere Strom, Wärme, Kälte oder Dampf. Obwohl diese Emissionen nicht im eigenen Unternehmen entstehen, sind sie eng mit dem Energiebedarf verbunden und bieten durch Maßnahmen wie Energieeffizienz oder Grünstrombezug konkrete Reduktionsmöglichkeiten.
Es wird zwischen zwei Berechnungsarten unterschieden:
Standortbasierte Scope 2-Emissionen
Berechnung basiert auf durchschnittlichem Emissionsfaktor der Energieversorgung (z.B. des Stromnetzes), an das der Unternehmensstandort angeschlossen ist. Diese Betrachtung zeigt, wie emissionsintensiv der regionale Energiemix ist – unabhängig von individuellen Energieverträgen.Marktbasierte Scope 2-Emissionen
Berechnung basiert auf konkreten Energieverträgen und Herkunftsnachweisen des Unternehmens (z.B. zertifizierten erneuerbaren Quellen). Diese Betrachtung zeigt Effekte der individuellen Energiebezugsstrategie des Unternehmens.
2.1 Eingekaufter Strom
Die Kategorie 2.1 umfasst die Emissionen aus zugekaufter Elektrizität, die innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens genutzt wird. Sie werden durch den Stromverbrauch eines Unternehmens verursacht.
Weiterführende Informationen:
2.2 Eingekaufte Wärme
Die Kategorie 2.2 umfasst die Emissionen aus eingekaufter Wärme, die innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens genutzt wird. Sie entstehen durch die Bereitstellung der Energie durch externe Lieferanten.
Weiterführende Informationen:
2.3 Eingekaufter Dampf
Die Kategorie 2.3 umfasst die Emissionen aus eingekauftem Dampf, der innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens genutzt wird. Sie entstehen durch die Bereitstellung von Dampf durch externe Lieferanten.
Weiterführende Informationen:
2.4 Eingekaufte Kälte
Die Kategorie 2.4 umfasst die Emissionen aus eingekaufter Kälte, die innerhalb der betrieblichen Grenzen eines Unternehmens genutzt wird. Sie entstehen durch die Bereitstellung von Kälte durch externe Lieferanten.
Weiterführende Informationen:
Scope 3-Emissionen
Scope 3-Emissionen
...sind alle indirekten Treibhausgasemissionen, die außerhalb der direkten Kontrolle eines Unternehmens entstehen, aber durch dessen Geschäftstätigkeit verursacht werden – etwa durch Lieferanten, Transportdienstleister, Kundennutzung oder Entsorgung der Produkte.
3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
Die Kategorie 3.1 umfasst alle indirekten THG-Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen – von der Herstellung bis zur Lieferung an das Unternehmen.
Weiterführende Informationen:
3.2 Investitionsgüter
Die Kategorie 3.2 umfasst alle indirekten THG-Emissionen aus der Herstellung und Lieferung von Investitionsgütern wie Maschinen, Fahrzeugen, Gebäuden oder IT-Infrastruktur. Gemäß GHG Protocol müssen diese Emissionen im Jahr des Kaufs berichtet werden und dürfen nicht über mehrere Jahre amortisiert werden.
Weiterführende Informationen:
3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
Die Kategorie 3.3 umfasst vorgelagerte Emissionen aus der Brennstoff- und Stromlieferkette, die nicht bereits in Scope 1 oder 2 berücksichtigt wurden.
Dazu gehören Emissionen aus Förderung, Produktion, Transport, Netzverlusten sowie weiterverkaufter Energie (relevant für Versorger und Energiehändler).
Weiterführende Informationen:
3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb
Die Kategorie 3.4 umfasst alle vorgelagerten Emissionen aus dem Transport und der Verteilung von eingekauften Waren und Dienstleistungen, bevor diese in den Besitz des Unternehmens übergehen. Dazu zählen sowohl der Transport durch externe Logistikdienstleister als auch die Verteilung durch Zulieferer, bevor die Waren das Unternehmen erreichen.
Wichtig: Diese Emissionen unterscheiden sich von Scope 3.9 (Downstream-Transport und -Verteilung), der den Transport bei der Übergabe an Kunden abdeckt!
Weiterführende Informationen:
3.5 Abfallaufkommen in Betrieben
Die Kategorie 3.5 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die durch die Entsorgung betrieblicher Abfälle entstehen. Dazu zählen Emissionen aus der Deponierung, Verbrennung, Kompostierung und dem Recycling von Abfällen, die nicht unter Scope 1 oder Scope 2 erfasst sind.
Weiterführende Informationen:
3.6 Geschäftsreisen
Die Kategorie 3.6 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die durch Geschäftsreisen von Mitarbeiter:innen entstehen. Dazu zählen Emissionen aus Flugreisen, Bahnreisen, Mietwagen, privaten Fahrzeugen, die für Geschäftsreisen genutzt werden, und anderen Transportmitteln, die nicht unter Scope 1 oder Scope 2 erfasst sind.
Weiterführende Informationen:
3.7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen
Die Kategorie 3.7 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die durch den täglichen Arbeitsweg der Mitarbeiter:innen entstehen. Dazu zählen Emissionen aus der Nutzung privater Fahrzeuge, öffentlicher Verkehrsmittel, sowie emissionsfreie Fortbewegung (z. B. zu Fuß, Fahrrad), sofern relevant. Diese Emissionen sind nicht unter Scope 1 oder Scope 2 enthalten und gehören zu den nachgelagerten Emissionen eines Unternehmens.
Weiterführende Informationen:
3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Die Kategorie 3.8 umfasst alle indirekten THG-Emissionen aus der Nutzung von geleasten Vermögenswerten, die vom berichtenden Unternehmen betrieben werden, jedoch nicht im Eigentum des Unternehmens stehen. Dies betrifft beispielsweise gemietete Büroflächen, Produktionsanlagen oder Fahrzeuge, die nicht unter Scope 1 oder Scope 2 erfasst werden.
Weiterführende Informationen:
3.9 Nachgelagerter Transport
Die Kategorie 3.9 umfasst alle indirekten THG-Emissionen aus dem Transport und der Verteilung verkaufter Produkte in Fahrzeugen und Einrichtungen, die nicht der Organisation gehören oder von ihr kontrolliert werden. Diese Emissionen betreffen die nachgelagerte Lieferkette und sind nicht unter Scope 1 oder Scope 2 enthalten.
Weiterführende Informationen:
3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte
Die Kategorie 3.10 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die entstehen, wenn Kunden verkaufte Produkte weiterverarbeiten, bevor sie in ihre endgültige Nutzungsform übergehen. Diese Emissionen gehören zu den nachgelagerten Emissionen und sind nicht unter Scope 1 oder Scope 2 des berichtenden Unternehmens enthalten.
Weiterführende Informationen:
3.11 Verwendung verkaufter Produkte
Die Kategorie 3.11 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die erst während der Nutzungsphase verkaufter Produkte entstehen. Dazu gehören die Emissionen, die durch den Energieverbrauch von Produkten während ihrer Lebensdauer entstehen, sowie direkte Emissionen aus der Nutzung von Produkten, die Treibhausgase freisetzen (z. B. Fahrzeuge, fossile Brennstoffe oder chemische Produkte).
Weiterführende Informationen:
3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
Die Kategorie 3.12 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die entstehen, wenn verkaufte Produkte am Ende ihres Lebenszyklus entsorgt, recycelt oder anderweitig behandelt werden. Dazu gehören Emissionen aus der Deponierung, Verbrennung, dem Recycling oder der Wiederverwertung von Produkten.
Weiterführende Informationen:
3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Die Kategorie 3.13 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die durch geleaste Vermögenswerte entstehen, die vom berichtenden Unternehmen an andere Unternehmen oder Einzelpersonen vermietet oder geleast werden.
Weiterführende Informationen:
3.14 Franchises
Die Kategorie 3.14 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die durch die Geschäftstätigkeit von Franchisebetrieben entstehen, die nicht direkt unter der betrieblichen Kontrolle des berichtenden Unternehmens stehen.
Weiterführende Informationen:
3.15 Investitionen
Die Kategorie 3.15 umfasst alle indirekten THG-Emissionen, die mit finanziellen Investitionen eines Unternehmens verbunden sind. Diese Emissionen betreffen Kapitalanlagen, Beteiligungen, Kredite und sonstige Investitionen, die nicht unter Scope 1 oder Scope 2 des berichtenden Unternehmens erfasst sind.
Weiterführende Informationen:
