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S4.SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

7. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zur Strategie (SBM) gelesen werden und sind zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu machen, mit Ausnahme von SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.

9. Gemäß Absatz 48 des ESRS 2 SBM-3 hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:

  • a) ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer gemäß ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
    i) der Strategie oder dem Geschäftsmodell des Unternehmens entstammen oder mit diesen verbunden sind und
    ii) die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen, sowie

  • b) das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern ergeben, und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell.

10. Bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß Absatz 48 gibt das Unternehmen an, ob alle Verbraucher und/oder Endnutzer, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Auswirkungen, im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen, betroffen sein können, unter seine Angaben nach ESRS 2 fallen. Darüber hinaus gibt das Unternehmen folgende Informationen an:

  • a) eine kurze Beschreibung der Arten der Verbraucher und/oder Endnutzer, die von wesentlichen Auswirkungen seiner Tätigkeiten oder seiner Wertschöpfungskette betroffen sind, und ob es sich um Folgendes handelt:

    • i. Verbraucher und/oder Endnutzer von Produkten, die für den Menschen schädlich sind und/oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen,

    • ii. Verbraucher und/oder Endnutzer von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken,

    • iii. Verbraucher und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktetiketten angewiesen sind, um eine potenziell schädliche Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden,

    • iv. Verbraucher und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen.

  • b) im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen, ob sie
    i) im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens weitverbreitet oder systemisch sind (z. B. staatliche Überwachung, die die Privatsphäre der Nutzer von Dienstleistungen beeinträchtigt), oder ob sie
    ii) mit individuellen Vorfällen (z. B. einem Mangel im Zusammenhang mit einem bestimmten Produkt) oder mit spezifischen Geschäftsbeziehungen zusammenhängen (z. B. wenn ein Geschäftspartner Vermarktungsmethoden verwendet, die sich in unangemessener Weise an junge Verbraucher richten),

  • c) im Falle wesentlicher positiver Auswirkungen eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten, die zu den positiven Auswirkungen führen (z. B. Produktdesign, durch das die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert wird), und der Arten der Verbraucher und/oder Endnutzer, die positiv betroffen sind oder betroffen sein könnten, das Unternehmen kann auch angeben, ob die positiven Auswirkungen in bestimmten Ländern oder Regionen auftreten, und

  • d) alle wesentlichen Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern ergeben.

11. Bei der Beschreibung der wichtigsten Arten der Verbraucher und/oder Endnutzer, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten, gibt das Unternehmen auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 an, ob und wie es ein Verständnis dafür entwickelt hat, wie Verbraucher und/oder Endnutzer mit besonderen Merkmalen oder Personen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nutzen, einem größeren Schadensrisiko ausgesetzt sein können.

12. Das Unternehmen gibt an, bei welchen seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern ergeben, es sich um Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Verbrauchern und/oder Endnutzern (z. B. bestimmte Altersgruppen) und nicht um Auswirkungen auf alle Verbraucher und/oder Endnutzer handelt.


Application Requirements (AR)

AR 5. Die Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer können auf verschiedene Weise aus der Strategie oder dem Geschäftsmodell des Unternehmens herrühren. Beispielsweise können sich die Auswirkungen auf das Wertversprechen des Unternehmens (z. B. Bereitstellung von Online-Plattformen mit Potenzial für Online- und Offline-Schäden), auf seine Wertschöpfungskette (z. B. Geschwindigkeit bei der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen oder bei der Durchführung von Projekten mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken) oder auf seine Kostenstruktur und das Erlösmodell (z. B. verkaufsmaximierende Anreize, die die Verbraucher gefährden) beziehen.

AR 6. Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer , die auf die Strategie oder das Geschäftsmodell zurückzuführen sind, können auch wesentliche Risiken für das Unternehmen mit sich bringen. Wenn das Unternehmen beispielsweise in seinem Geschäftsmodell auf Anreize für seine Beschäftigten setzt, hohe Mengen eines Produkts oder einer Dienstleistung (z. B. Kreditkarten oder Schmerzmedikamente) rasch zu verkaufen, und dies zu einem großen Schaden für die Verbraucher führt, kann das Unternehmen mit Klagen und Rufschädigung konfrontiert sein, die seine künftige Geschäftstätigkeit und Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.

AR 7. Beispiele für besondere Merkmale von Verbrauchern und/oder Endnutzern , die das Unternehmen bei den Angaben gemäß Absatz 11 berücksichtigen kann, umfassen junge Verbraucher und/oder Endnutzer, die anfälliger für Auswirkungen auf ihre körperliche und geistige Entwicklung sind oder die über keine finanzielle Kompetenz verfügen und möglicherweise anfälliger für ausbeuterische Verkaufs- oder Marketingpraktiken sind. Dazu können auch Frauen in einem Kontext gehören, in dem Frauen beim Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder bei der Vermarktung bestimmter Produkte routinemäßig diskriminiert werden.

AR 8. In Bezug auf Absatz 12 könnten Risiken auch aufgrund der Abhängigkeit des Unternehmens von Verbrauchern und/oder Endnutzern entstehen, wenn Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber mit erheblichen Folgen finanzielle Effekte haben können, z. B. wenn eine globale Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen bestimmter Verbraucher hat, was zu erheblichen Veränderungen des Konsumverhaltens führt.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

S4.SBM-3 – Produktsicherheit für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Es ist unser Anspruch, dass unsere Produkte nicht nur alle geltenden Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern diese – wo möglich – übertreffen. Durch umfassende interne Richtlinien und regelmäßige Überprüfungen sichern wir die Einhaltung höchster Standards in allen Bereichen.

Unsere Fachabteilungen arbeiten daran, sicherzustellen, dass die von uns produzierten Materialien den rechtlichen, normativen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass sie für ihre vorgesehenen Anwendungen sicher sind.

Obwohl wir umfangreiche Tests zur Produktsicherheit durchführen, liegt die letztendliche Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Endprodukte bei den Herstellern, die unsere Materialien weiterverarbeiten und fertige Konsumgüter daraus herstellen.

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