ESRS Standard
ESRS Standard
13. Gemäß Absatz 48 des ESRS 2 SBM-3 hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:
a) ob und inwiefern die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte gemäß ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
i) der Strategie oder den Geschäftsmodellen des Unternehmens entstammen oder mit diesen verbunden sind und
ii) die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen, und
b) das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften ergeben, und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell.
14. Bei der Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 48 gibt das Unternehmen an, ob alle Personen aus dem Kreis seiner Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens betroffen sein können, unter seine Angaben gemäß ESRS 2 fallen. Zu diesen wesentlichen Auswirkungen gehören Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens zusammenhängen, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus legt das Unternehmen folgende Informationen vor:
a) eine kurze Beschreibung der Arten seiner Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen seiner Tätigkeiten betroffen sind, und ob es sich um Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen handelt, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind,
b) im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen Angaben darüber, ob sie i) in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist, weitverbreitet oder systemisch sind (z. B. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in bestimmten Ländern oder Regionen außerhalb der EU) oder ob sie ii) mit individuellen Vorfällen (z. B. mit einem Industrieunfall oder einer Ölpest) zusammenhängen,
c) im Falle wesentlicher positiver Auswirkungen eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten, die zu den positiven Auswirkungen führen, und der Arten der Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte des Unternehmens, die positiv betroffen sind oder betroffen sein könnten, das Unternehmen kann auch angeben, ob die positiven Auswirkungen in bestimmten Ländern oder Regionen auftreten,
d) alle wesentlichen Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit seinen eigenen Arbeitskräften ergeben,
e) alle wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben können, einschließlich Informationen über die Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte, die durch die Pläne und Maßnahmen des Unternehmens zur Reduktion der CO2-Emissionen im Einklang mit internationalen Übereinkommen verursacht werden. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen umfassen Umstrukturierungen und Arbeitsplatzverluste sowie Chancen, die sich aus der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie aus Umschulungen oder der Weiterbildung ergeben,
f) Tätigkeiten, bei denen in Bezug auf folgende Aspekte ein erhebliches Risiko in Bezug auf Zwangsarbeit besteht:
i. Art der Tätigkeit (z. B. Herstellungsbetrieb) oder
ii. Länder oder geografische Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden,
g) Tätigkeiten, bei denen in Bezug auf folgende Aspekte ein erhebliches Risiko in Bezug auf Kinderarbeit besteht:
i. Art der Tätigkeit (z. B. Herstellungsbetrieb) oder
ii. Länder oder geografische Gebiete, in denen riskante Tätigkeiten stattfinden.
15. Bei der Beschreibung der wichtigsten Arten der Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten, gibt das Unternehmen auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO 1 an, ob und wie es ein Verständnis dafür entwickelt hat, inwiefern Personen mit bestimmten Merkmalen und solche, die in einem bestimmten Umfeld arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausführen, stärker gefährdet sein können.
16. Das Unternehmen hat anzugeben, welche seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Personen unter seinen Arbeitskräften ergeben, sich auf bestimmte Personengruppen (z. B. bestimmte Altersgruppen oder Personen, die in einer bestimmten Fabrik oder einem bestimmten Land arbeiten) und nicht auf die gesamten Arbeitskräfte des Unternehmens beziehen (z. B. allgemeine Lohnkürzungen oder Weiterbildungsangebote für alle Arbeitskräfte des Unternehmens).
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 6. Die Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigenen Arbeitskräfte können auf verschiedene Weise aus der Strategie oder dem Geschäftsmodell des Unternehmens herrühren. Die Auswirkungen können beispielsweise mit Wertversprechen des Unternehmens (z. B. Bereitstellung kostengünstiger Produkte oder Dienstleistungen oder Ermöglichung von sehr schnellen Lieferungen in einer Weise, die in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte kritisch ist) oder mit seiner Kostenstruktur und dem Erlösmodell (z. B. Verlagerung des Lagerrisikos auf Lieferanten, mit Folgewirkungen für die Arbeitnehmerrechte der Personen, die für sie arbeiten) zusammenhängen.
AR 7. Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die auf die Strategie oder das Geschäftsmodell zurückzuführen sind, können auch wesentliche Risiken für das Unternehmen mit sich bringen. Risiken entstehen beispielsweise, wenn einige Arbeitskräfte des Unternehmens dem Risiko der Zwangsarbeit ausgesetzt sind und das Unternehmen Produkte in Länder einführt, in denen die Einziehung eingeführter Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, gesetzlich zulässig ist. Chancen für das Unternehmen können sich durch Chancen für die Arbeitskräfte ergeben, beispielsweise durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Weiterqualifizierung im Rahmen eines „gerechten Übergangs“. Ein weiteres Beispiel im Zusammenhang mit einer Pandemie oder einer anderen schweren Gesundheitskrise bezieht sich darauf, dass das Unternehmen möglicherweise auf Zeitarbeitskräfte angewiesen ist, die kaum oder gar keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung und -leistungen haben, was möglicherweise zu schwerwiegenden Risiken für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs führen kann, da die Arbeitskräfte keine andere Wahl haben, als trotz Krankheit zu arbeiten, wodurch sich die Ausbreitung der Krankheit weiter verschärft und größere Unterbrechungen der Lieferkette verursacht werden. Risiken für Reputation und Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ausbeutung gering qualifizierter und gering bezahlter Arbeitskräfte in geografischen Gebieten mit minimalem Schutz für sie nehmen ebenfalls zu, da es vermehrt zu negativer Berichterstattung in den Medien kommt und die Verbraucher immer mehr Wert auf ethisch beschaffte und nachhaltige Waren legen.
AR 8. Beispiele für besondere Merkmale von Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die das Unternehmen bei den Angaben gemäß Absatz 15 berücksichtigen kann, beziehen sich auf junge Menschen, die anfälliger für Auswirkungen auf ihre körperliche und geistige Entwicklung sind, oder auf Frauen in einem Kontext, in dem Frauen routinemäßig unter Verstoß gegen die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen diskriminiert werden, oder auf Migranten in einem Umfeld, in dem der Arbeitsmarkt schlecht reguliert ist und den Arbeitskräften regelmäßig Einstellungsgebühren auferlegt werden. Für einige Personen unter den Arbeitskräften kann die Art der Tätigkeit, zu der sie verpflichtet sind, ein Risiko darstellen (z. B. Personen, die mit Chemikalien umgehen oder bestimmte Geräte betreiben müssen, oder gering bezahlte Arbeitnehmer mit „Null-Stunden-Verträgen“).
AR 9. Im Hinblick auf Absatz 16 könnten wesentliche Risiken auch aufgrund der Abhängigkeit des Unternehmens von seinen Arbeitskräften entstehen, wenn Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber mit erheblichen Folgen finanzielle Effekte haben können; so kann beispielsweise eine globale Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte des Unternehmens haben, was zu erheblichen Störungen der Produktion und des Vertriebs führt. Weitere Beispiele für Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit des Unternehmens von seinen Arbeitskräften sind ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften oder politische Entscheidungen oder Rechtsvorschriften, die sich auf den eigenen Betrieb und die Arbeitskräfte des Unternehmens auswirken.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1.SBM-3 Auswirkungen auf die Belegschaft
Das Unternehmen setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden für ihre Arbeit anerkannt und wertgeschätzt werden. Dazu gehören attraktive Arbeitsbedingungen, wie wettbewerbsfähige Vergütungspakete, flexible Arbeitszeiten und sichere Beschäftigung. Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsbewertung wurden verschiedene potenzielle Auswirkungen auf die Belegschaft identifiziert:
Arbeitszeit (Auswahl)
Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit ihrer Arbeitszeit spielt eine zentrale Rolle und umfasst Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und Teilzeitbeschäftigung. Eine zu hohe Arbeitsbelastung kann negative Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit der Mitarbeitenden haben. Gleichzeitig erkennt das Unternehmen jedoch auch die zahlreichen positiven Effekte flexibler Arbeitszeitmodelle. Diese tragen zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit bei und bieten Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Work-Life-Balance zu verbessern. Teilzeitmodelle werden zudem als wertvolles Instrument angesehen, um das Potenzial der Mitarbeitenden besser zu nutzen, Altersvorsorge zu stärken und die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu fördern. Darüber hinaus kann die Flexibilität der Arbeitszeitmodelle auch positive gesundheitliche Effekte mit sich bringen.
Arbeitsbedingungen in Ländern mit höherem Risiko (Auswahl)
Trotz der im Allgemeinen als risikoärmer geltenden Büroarbeitsplätze hat das Unternehmen auch Niederlassungen in Ländern, die ein höheres Risiko für Menschenrechtsverletzungen aufweisen. Diese beinhalten unter anderem Länder mit Mindestlöhnen unterhalb des Existenzminimums, eingeschränkten Vereinigungsfreiheiten und fehlendem gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Durch das schnelle und umfangreiche Wachstum des Unternehmens auf globaler Ebene wurde es notwendig, verstärkt auf diese Risikogebiete zu achten. Die potenziellen negativen Auswirkungen, die in einer globalen Menschenrechtsanalyse 2022 identifiziert wurden, betreffen insbesondere die Büros und Lager in diesen Regionen und sind vorübergehender Natur.