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SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

46. Das Unternehmen hat seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben und ihre Wechselwirkungen mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell zu erläutern.

47. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu vermitteln, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens ergeben, sowie darüber, wie sie von der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens, einschließlich der Zuweisung von Mitteln, herrühren und deren Anpassung auslösen. Die anzugebenden Informationen über das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens sind in themenbezogenen ESRS und in sektorspezifischen Standards vorgeschrieben, die in Verbindung mit den in diesem Standard festgelegten Mindestangabepflichten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen anzuwenden sind.

48. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  • a) Eine kurze Erläuterung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus seiner Wesentlichkeitsanalyse ergeben (siehe Angabepflicht IRO-1 dieses Standards), einschließlich einer Beschreibung, wo in seinem Geschäftsmodell, seinen eigenen Tätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette diese wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen konzentriert sind.

  • b) Den derzeitigen und erwarteten Einfluss seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf sein Geschäftsmodell, seine Wertschöpfungskette, seine Strategie und seine Entscheidungsfindung sowie die Art und Weise, wie es auf diesen Einfluss reagiert hat oder zu reagieren beabsichtigt, einschließlich aller Änderungen, die es im Rahmen seiner Maßnahmen zum Umgang mit bestimmten wesentlichen Auswirkungen oder Risiken oder zur Nutzung bestimmter wesentlicher Chancen an seiner Strategie oder seinem Geschäftsmodell vorgenommen hat oder vorzunehmen beabsichtigt.

  • c) In Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens:

    • i. Wie die wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen des Unternehmens sich auf Menschen oder die Umwelt auswirken (oder im Falle potenzieller Auswirkungen, wie sie sich wahrscheinlich auswirken),

    • ii. Ob und wie die Auswirkungen von der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens ausgehen oder damit in Verbindung stehen,

    • iii. Welche Zeithorizonte für die Auswirkungen vernünftigerweise zu erwarten sind, und

    • iv. Ob das Unternehmen durch seine Tätigkeiten oder aufgrund seiner Geschäftsbeziehungen einen Anteil an den wesentlichen Auswirkungen hat, mit einer Beschreibung der Art der betreffenden Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen.

  • d) Die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme und die wesentlichen Risiken und Chancen, bei denen im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besteht.

  • e) Die kurz-, mittel- und langfristig erwarteten finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme, einschließlich der vernünftigerweise zu erwartenden Zeithorizonte für diese Auswirkungen. Dazu gehört auch, wie sich die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens angesichts seiner Strategie für das Management der Risiken und Chancen kurz-, mittel- und langfristig verändern werden, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

    • i. Seine Investitions- und Veräußerungspläne (z. B. Investitionsausgaben, umfangreiche Übernahmen und Veräußerungen, Gemeinschaftsunternehmen, Unternehmensumwandlungen, Innovationen, neue Geschäftsbereiche und Anlagenabgänge), einschließlich der Pläne, bei denen keine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens besteht, und

    • ii. Die für die Umsetzung seiner Strategie vorgesehenen Finanzierungsquellen.

  • f) Informationen über die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf seine Fähigkeit, seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken zu bewältigen und seine wesentlichen Chancen zu nutzen. Das Unternehmen hat eine qualitative und gegebenenfalls eine quantitative Analyse der Widerstandsfähigkeit anzugeben und auch die Art und Weise, wie die Analyse durchgeführt wurde, sowie die gemäß dem ESRS 1 (siehe ESRS 1 Kapitel 6 Zeithorizonte) festgelegten Zeithorizonte. Bei der Bereitstellung quantitativer Informationen kann das Unternehmen einzelne Beträge oder Spannen angeben.

  • g) Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum.

  • h) Eine genaue Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen, die unter die Angabepflichten des ESRS fallen, im Gegensatz zu den Auswirkungen, die von dem Unternehmen durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt werden.

49. Das Unternehmen kann neben den Angaben im Rahmen des entsprechenden themenbezogenen ESRS die nach Absatz 46 erforderlichen beschreibenden Informationen angeben; in diesem Fall muss es neben seinen gemäß diesem Kapitel des ESRS 2 erstellten Angaben dennoch eine Erklärung über seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen vorlegen.


Application Requirements (AR)

AR 17. Wenn es erläutert, wo in seiner vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen konzentriert sind, hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen: geografische Gebiete, Einrichtungen oder Arten von Vermögenswerten, Inputs, Outputs und Vertriebskanäle.

AR 18. Diese Angabe kann als eine einzige Auswirkung, ein einziges Risiko oder eine einzige Chance oder durch die Aggregation von Gruppen wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen ausgedrückt werden, wenn dadurch mehr relevante Informationen bereitgestellt werden und wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

SMB-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Wechselwirkung mit Strategie und Geschäftsmodell

Da der Bericht zum ersten Mal erstellt wird, liegen keine Informationen zu Veränderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum vor.

Alle gemeldeten Auswirkungen, Risiken und Chancen sind durch die ESRS-Offenlegungspflichten abgedeckt, da derzeit keine zusätzlichen unternehmensspezifischen Offenlegungen in diesem Bericht enthalten sind.

Die durchgeführte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse hat ergeben, dass keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erkennbar sind, die das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie oder Entscheidungsprozesse beeinflussen. Daher war eine Anpassung der Unternehmensstrategie oder des Geschäftsmodells nicht erforderlich.

Das ESG-Team sowie verantwortliche Fachbereiche werden in der kommenden Berichtsperiode die Resilienz der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells hinsichtlich der Fähigkeit zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen und Risiken überprüfen.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht aller wesentlichen Auswirkungen, einschließlich ihrer Art, Position in der Wertschöpfungskette und des Zeithorizonts. Details zu den einzelnen Auswirkungen werden zusammen mit den anderen gemäß den jeweiligen thematischen Standards erforderlichen Offenlegungen offengelegt.

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