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S2.SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

8. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zur Strategie (SBM) gelesen werden und sind zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu machen, mit Ausnahme von SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.

10. Gemäß Absatz 48 des ESRS 2 SBM-3 hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:

  • a) ob und wie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • i) der Strategie oder den Geschäftsmodellen des Unternehmens entstammen oder mit diesen verbunden sind und

    • ii) die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen, und

  • b) das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben einerseits, und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell andererseits.

11. Bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 gibt das Unternehmen an, ob alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Auswirkungen im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen, betroffen sein können, unter seine Angaben nach ESRS 2 fallen. Darüber hinaus legt das Unternehmen folgende Informationen vor:

  • a) eine kurze Beschreibung der Arten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die von dem Unternehmen wesentlich betroffen sein können, einschließlich der Auswirkungen, die mit den eigenen Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen, sowie durch seine Geschäftsbeziehungen zusammenhängen, und Angaben dazu, um welche der folgenden Arten von Arbeitskräften es sich handelt:

    • i. Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zu den Arbeitskräften des Unternehmens gehören, also keine Selbstständigen oder Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (die vom ESRS S1 abgedeckt werden),

    • ii. Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind (z. B. Personen, die an der Gewinnung von Metallen oder Mineralien, der Gewinnung von Rohstoffen, der Raffination, der Herstellung oder anderen Formen der Verarbeitung beteiligt sind),

    • iii. Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind (z. B. Personen, die an den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsanbietern, Franchisenehmern oder Einzelhändlern beteiligt sind),

    • iv. Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung des berichterstattenden Unternehmens tätig sind,

    • v. Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, wie Mitglieder einer Gewerkschaft, Wanderarbeitnehmende, Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte,

  • b) geografische Gebiete, auf Länderebene oder auf anderen Ebenen, oder Rohstoffe, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Unternehmens ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht. (111)

  • c) im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen Angaben darüber, ob sie:

    • i) in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist oder Beschaffungs- oder andere Geschäftsbeziehungen unterhält, weitverbreitet oder systemisch sind (z. B. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit innerhalb bestimmter Rohstofflieferketten in bestimmten Ländern oder Regionen) oder ob sie

    • ii) mit individuellen Vorfällen (z. B. mit einem Industrieunfall oder einer Ölpest) oder mit spezifischen Geschäftsbeziehungen zusammenhängen; dazu gehört auch die Berücksichtigung der Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die sich aus dem Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten ergeben können. Zu den potenziellen Auswirkungen gehören Auswirkungen im Zusammenhang mit Innovationen und Umstrukturierungen, mit der Stilllegung von Bergwerken, dem verstärkten Abbau von Mineralien, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erforderlich sind, und der Herstellung von Solarpaneelen,

  • d) im Falle wesentlicher positiver Auswirkungen eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten, die zu den positiven Auswirkungen führen (z. B. aktualisierte Beschaffungspraktiken, Kapazitätsaufbau für Arbeitskräfte in der Lieferkette), einschließlich der Chancen für die Arbeitskräfte wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Weiterqualifizierung im Rahmen eines „gerechten Übergangs“ und der Arten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die positiv betroffen sind oder sein könnten; das Unternehmen kann auch angeben, ob die positiven Auswirkungen in bestimmten Ländern oder Regionen auftreten, und

  • e) alle wesentlichen Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben.

12. Bei der Beschreibung der wichtigsten Arten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten, gibt das Unternehmen auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 an, ob und wie es ein Verständnis dafür entwickelt hat, inwiefern Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen und Arbeitskräfte, die in einem bestimmten Umfeld arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausführen stärker gefährdet sein können.

13. Das Unternehmen gibt an, bei welchen seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, es sich um Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (z. B. bestimmte Altersgruppen, Arbeitskräfte in einem bestimmten Werk oder Land) und nicht um Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelt.


Application Requirements (AR)

AR 6. Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können auf verschiedene Weise aus der Strategie oder dem Geschäftsmodell des Unternehmens herrühren. Die Auswirkungen können beispielsweise mit Wertversprechen des Unternehmens (z. B. Bereitstellung kostengünstiger Produkte oder Dienstleistungen oder Ermöglichung von sehr schnellen Lieferungen in einer Weise, die in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette kritisch ist), mit seiner Wertschöpfungskette (z. B. Abhängigkeit von Waren mit unklarer Herkunft ohne Sichtbarkeit der Auswirkungen auf die Arbeitskräfte) oder mit seiner Kostenstruktur und dem Erlösmodell (z. B. Verlagerung des Lagerrisikos auf Lieferanten, mit Folgewirkungen auf die Arbeitnehmerrechte deren eigener Arbeitskräfte) zusammenhängen.

AR 7. Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die auf die Strategie oder das Geschäftsmodell zurückzuführen sind, können auch wesentliche Risiken für das Unternehmen mit sich bringen. Ein Beispiel im Zusammenhang mit einer Pandemie oder einer anderen schweren Gesundheitskrise bezieht sich darauf, dass das Unternehmen auf Zeitarbeitskräfte angewiesen sein kann, die kaum oder gar keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung und -leistungen haben, was möglicherweise zu schwerwiegenden Risiken für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs führen kann, da die Arbeitskräfte keine andere Wahl haben, als trotz einer Krankheit zu arbeiten, wodurch sich die Ausbreitung der Krankheit weiter verschärft und größere Unterbrechungen der Lieferkette verursacht werden.
Ein weiteres Beispiel bezieht sich darauf, dass der Verkauf von Waren, die auf den günstigsten Preisen für die Kunden beruhen, operationelle Risiken birgt, da Lieferanten unter extremem Preisdruck die Produktion an Dritte weitervergeben können, was zu einer geringeren Qualität und einer längeren, weniger transparenten und weniger kontrollierbaren Lieferkette führt.
Risiken für Reputation und Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Ausbeutung gering qualifizierter und gering bezahlter Arbeitskräfte in geografischen Gebieten mit minimalem Schutz für sie nehmen ebenfalls zu, da es vermehrt zu negativer Berichterstattung in den Medien kommt und die Verbraucher immer mehr Wert auf ethisch beschaffte und nachhaltige Waren legen.

AR 8. Beispiele für besondere Merkmale von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, die das Unternehmen bei den Angaben gemäß Absatz 12 berücksichtigen kann, beziehen sich auf junge Arbeitskräfte, die anfälliger für Auswirkungen auf ihre körperliche und geistige Entwicklung sind, oder auf weibliche Arbeitskräfte in einem Kontext, in dem Frauen routinemäßig unter Verstoß gegen die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen diskriminiert werden, oder auf Wanderarbeitnehmer in einem Umfeld, in dem der Arbeitsmarkt schlecht reguliert ist und den Arbeitskräften regelmäßig Einstellungsgebühren auferlegt werden.
Für einige Arbeitskräfte kann die Art der Tätigkeit, die sie ausführen müssen, ein Risiko darstellen (z. B. Arbeitskräfte, die mit Chemikalien umgehen oder bestimmte Geräte betreiben müssen, oder gering bezahlte Arbeitskräfte mit „Null-Stunden-Verträgen“).

AR 9. Im Hinblick auf Absatz 13 könnten wesentliche Risiken auch aufgrund der Abhängigkeit des Unternehmens von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette entstehen, wenn Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber mit erheblichen Folgen finanzielle Effekte haben können; so kann beispielsweise eine globale Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte auf allen Stufen der Wertschöpfungskette haben, was zu erheblichen Störungen der Produktion und des Vertriebs führt.
Weitere Beispiele für Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit des Unternehmens von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften oder politische Entscheidungen oder Rechtsvorschriften, die sich auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette auswirken, die für Logistikanbieter arbeiten.
Risiken entstehen beispielsweise, wenn einige Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Unternehmens dem Risiko der Zwangsarbeit ausgesetzt sind und das Unternehmen Produkte in Länder einführt, in denen die Einziehung eingeführter Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, gesetzlich zulässig ist.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

S2.SBM-3 – Sicherheit – Schutz der Arbeiter in unserer Wertschöpfungskette

Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Arbeitskräfte entlang unserer gesamten Lieferkette.

Als Unternehmen mit einem fokussierten Geschäftsmodell auf Transportdienstleistungen ist unser Betrieb auf Geschäftspartner und Lieferanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette angewiesen, um Waren zu verwalten und zu transportieren. Dies hat Auswirkungen auf die Arbeitskräfte, die diese Aufgaben übernehmen, da die Arbeit in Lagern, das Heben schwerer Lasten, der Betrieb von Maschinen und das Fahren großer Fahrzeuge mit gewissen Gefahren verbunden sind.

Die Wesentlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette vor allem im Bereich der Sicherheitsrisiken für diejenigen konzentriert sind, die diese Dienstleistungen erbringen.

Unfälle, Verletzungen und Todesfälle

Ein Großteil der Lager- und Hilfsoperationen wird von Arbeitern im Bereich der Lieferkette durchgeführt, die ein erhöhtes Risiko körperlicher Schäden durch Unfälle tragen, ähnlich wie unsere eigenen Mitarbeiter. Ebenso sehen sich Fahrer und Arbeiter, die von unseren Transportpartnern beschäftigt werden, erhöhten Sicherheitsrisiken ausgesetzt, wenn sie Fahrzeuge bedienen. Gesundheitliche und sicherheitsrelevante Vorfälle können eine Vielzahl negativer Auswirkungen auf Einzelpersonen haben, wie sie in den entsprechenden Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien beschrieben sind.

Diese negativen Auswirkungen werden als Einzelfälle betrachtet und treten sowohl im kurzfristigen als auch im mittelfristigen und langfristigen Zeitraum auf. Sie betreffen:

  • Auftragnehmer und Subunternehmer, die in Lagern arbeiten,

  • Fahrer, die Luft-, Straßen-, Schienen- und See-Lieferdienste für unsere Transportpartner erbringen und

  • Nicht-Unternehmensmitarbeiter, die Hilfs- und Rettungsoperationen unterstützen.

Um diese Auswirkungen zu adressieren und Schäden für die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette zu verhindern, bieten wir Schulungen für unsere Lieferanten an und haben Richtlinien sowie Verfahren implementiert, die sicherstellen, dass unsere Geschäftspartner hohe Sicherheitsstandards einhalten.

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