ESRS Standard
ESRS Standard
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
6. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zur Strategie (SBM) gelesen werden und sind zusammen mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu machen, mit Ausnahme von SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Angaben mit den themenbezogenen Angaben zusammenzulegen.
8. Gemäß Absatz 48 des ESRS 2 SBM-3 hat das Unternehmen Folgendes anzugeben:
a) ob und inwiefern die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften gemäß ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen i) der Strategie oder den Geschäftsmodellen des Unternehmens entstammen oder mit diesen verbunden sind und ii) die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen und zu deren Anpassung beitragen, und
b) das Verhältnis zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften und seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell ergeben.
9. Bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß Absatz 48 gibt das Unternehmen an, ob alle betroffenen Gemeinschaften, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens, einschließlich der Auswirkungen, im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen betroffen sein können, unter seine Angaben nach ESRS 2 fallen. Darüber hinaus legt das Unternehmen folgende Informationen vor:
a) eine kurze Beschreibung der Arten der betroffenen Gemeinschaften, die von wesentlichen Auswirkungen seiner Tätigkeiten oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind, und ob es sich um Folgendes handelt:
i. Gemeinschaften, die in der Nähe der Betriebsstandorte, Fabriken, Anlagen oder sonstiger physischer Tätigkeiten des Unternehmens leben oder arbeiten, oder weiter entfernt lebende Gemeinschaften, die von den Tätigkeiten an diesen Standorten betroffen sind (z. B. durch verunreinigte Flüsse),
ii. Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens (z. B. Gemeinschaften, die vom Betrieb der Einrichtungen der Lieferanten oder von den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsunternehmen betroffen sind),
iii. Gemeinschaften an einem oder beiden Endpunkten der Wertschöpfungskette (z. B. am Ort der Gewinnung von Metallen oder Mineralien oder der Ernte von Rohstoffen, oder Gemeinschaften in der Nähe von Abfallbewirtschaftungs- oder Recyclingeinrichtungen),
iv. Gemeinschaften indigener Völker,
b) im Falle wesentlicher negativer Auswirkungen, ob sie i) im Zusammenhang mit den Tätigkeiten oder den Beschaffungs- oder anderen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens weitverbreitet oder systemisch sind (beispielsweise können marginalisierte Bevölkerungsgruppen unter Auswirkungen auf ihre Gesundheit und Lebensqualität in einem stark industrialisierten Gebiet leiden), oder ob sie ii) mit individuellen Vorfällen im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens (z. B. einer Einleitung toxischer Abfälle, die den Zugang einer Gemeinschaft zu sauberem Trinkwasser beeinträchtigt) oder mit spezifischen Geschäftsbeziehungen (z. B. friedlicher Protest von Gemeinschaften gegen Geschäftstätigkeiten, dem mit einer gewaltsamen Reaktion der Sicherheitsdienste des Unternehmens begegnet wurde) in Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die sich aus dem Übergang zu umweltfreundlicheren und klimaneutralen Tätigkeiten ergeben können. Zu den potenziellen Auswirkungen gehören Auswirkungen im Zusammenhang mit Innovationen und Umstrukturierungen, mit der Stilllegung von Bergwerken, dem verstärkten Abbau von Mineralien, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erforderlich sind, und der Herstellung von Solarpaneelen,
c) im Falle wesentlicher positiver Auswirkungen eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten, die zu den positiven Auswirkungen führen (z. B. Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von mehr und neuen Formen lokaler Existenzgrundlagen), und der Arten der Gemeinschaften, die positiv betroffen sind oder betroffen sein könnten; das Unternehmen kann auch angeben, ob die positiven Auswirkungen in bestimmten Ländern oder Regionen auftreten, und
d) alle wesentlichen Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ergeben.
10. Bei der Beschreibung der wichtigsten Arten der Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sind oder betroffen sein könnten, gibt das Unternehmen auf der Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 an, ob und wie es ein Verständnis dafür entwickelt hat, inwiefern betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen und Gemeinschaften, die in einem bestimmten Umfeld leben oder bestimmte Tätigkeiten ausführen, stärker gefährdet sein können.
11. Das Unternehmen gibt an, welcher seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ergeben, sich auf bestimmte Gruppen betroffener Gemeinschaften und nicht auf alle betroffenen Gemeinschaften beziehen.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 5. Die Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften können auf verschiedene Weise aus der Strategie oder dem Geschäftsmodell des Unternehmens herrühren. Die Auswirkungen können beispielsweise mit dem Wertversprechen des Unternehmens (z. B. Bau oder Beginn von Projekten mit Fristen, die nicht genügend Zeit für die Konsultation der von den Projekten betroffenen Gruppen zulassen), mit seiner Wertschöpfungskette (z. B. Landnutzung in Staaten, in denen das Eigentum häufig umstritten ist, in denen die Aufzeichnungen unzuverlässig sind oder in denen Landnutzer wie indigene Völker nicht anerkannt werden) oder mit seiner Kostenstruktur und dem Erlösmodell (z. B. aggressive Strategien zur Steuervermeidung, insbesondere im Hinblick auf Tätigkeiten in Entwicklungsländern) zusammenhängen.
AR 6. Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die auf die Strategie oder das Geschäftsmodell zurückzuführen sind, können auch wesentliche Risiken für das Unternehmen mit sich bringen. Wenn beispielsweise die Strategie des Unternehmens den Umzug in risikoreichere geografische Gebiete umfasst, um nach bestimmten Rohstoffen zu suchen, und wenn betroffene Gemeinschaften sich seiner Anwesenheit widersetzen oder seinen lokalen Praktiken widersprechen, kann dies zu erheblichen und kostspieligen Verzögerungen führen und die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, künftige Landkonzessionen oder Genehmigungen zu sichern. Ebenso kann es zu Boykotten, Beschwerden und Klagen führen, wenn das Geschäftsmodell des Unternehmens auf einer intensiven Wasserentnahme in seinen Anlagen beruht, wodurch der Zugang zu Wasser für den Verbrauch, die Hygiene und die Lebensgrundlagen der Gemeinschaften beeinträchtigt wird.
AR 7. Beispiele für besondere Merkmale betroffener Gemeinschaften, die das Unternehmen bei seinen Angaben nach Absatz 10 berücksichtigen kann, können betroffene Gemeinschaften sein, die physisch oder wirtschaftlich isoliert sind und besonders anfällig für eingeführte Krankheiten sind oder begrenzten Zugang zu Sozialleistungen haben und deshalb von der vom Unternehmen geschaffenen Infrastruktur abhängig sind. Wenn von Frauen bewirtschaftete Flächen vom Unternehmen erworben werden und die Zahlungen an männliche Haushaltsleiter gehen, kann es dazu kommen, dass Frauen innerhalb der Gemeinschaft weiter entrechtet werden. Dies kann auch darauf zurückzuführen sein, dass die Gemeinschaft indigen ist und ihre Mitglieder versuchen, kulturelle oder wirtschaftliche Rechte an dem Land auszuüben, das sich im Eigentum des Unternehmens oder eines Unternehmens, mit dem es Geschäftsbeziehungen unterhält, befindet oder von ihm genutzt wird, und zwar in einem Kontext, in dem ihre Rechte nicht vom Staat geschützt sind. Darüber hinaus hat das Unternehmen zu prüfen, ob sich unterschiedliche Merkmale überschneiden. Beispielsweise können Merkmale wie ethnische Zugehörigkeit, sozioökonomischer Status, Migrantenstatus und Geschlecht sich überschneidende Schadensrisiken für bestimmte betroffene Gemeinschaften oder für bestimmte Teile dieser betroffenen Gemeinschaften mit sich bringen, da die betroffenen Gemeinschaften oft heterogen sind.
AR 8. Im Hinblick auf Absatz 11 könnten wesentliche Risiken auch aufgrund der Abhängigkeit des Unternehmens von betroffenen Gemeinschaften entstehen, wenn Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber mit erheblichen Folgen finanzielle Effekte haben können; dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Naturkatastrophe zu einem katastrophalen Industrieunfall führt, an dem das Unternehmen durch seine Tätigkeiten beteiligt ist, wodurch den betroffenen Gemeinschaften schwerer Schaden zugefügt wird.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S3.SBM-3 Positiver Beitrag durch unser Geschäftsmodell
Nutzen unseres Geschäftsmodells zur Unterstützung humanitärer Hilfsmaßnahmen
Wir unterstützen mit logistischen Lösungen für NGOs humanitäre Programme, die dringend benötigte Hilfsgüter an Gemeinschaften liefern, die von Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Krisen betroffen sind. Diese Unterstützung hat positive Auswirkungen auf die betroffenen Regionen und umfasst sowohl kurzfristige als auch langfristige Hilfsmaßnahmen.
Der Klimawandel verschärft humanitäre Krisen, da Naturkatastrophen zunehmend Gemeinschaften vertreiben, Armut verstärken und Konflikte in gefährdeten Regionen anheizen. Besonders arme Länder sind stark betroffen, was den Bedarf an Hilfsoperationen weiter steigert.
Wir haben uns verpflichtet, unsere Fähigkeiten auszubauen, um Organisationen, NGOs und Regierungen in ihrer Arbeit zu unterstützen und so den Bedarf an humanitärer Hilfe zu decken. Durch Investitionen und die Erweiterung unserer Aktivitäten im Bereich der Hilfslogistik können wir unsere Partnerorganisationen besser unterstützen und gleichzeitig unsere Reputation und Beziehungen zu Geschäftspartnern stärken.