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IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

51. Das Unternehmen hat sein Verfahren zur Ermittlung seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen und zur Analyse ihrer Wesentlichkeit anzugeben.

52. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für das Verfahren zu vermitteln, mit dem das Unternehmen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und deren Wesentlichkeit analysiert, um eine Grundlage für die Bestimmung der Angaben in seiner Nachhaltigkeitserklärung zu erhalten (siehe ESRS 1 Kapitel 3 und die zugehörigen Anwendungsanforderungen, in denen die Anforderungen und Grundsätze für das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit festgelegt sind).

53. Das Unternehmen gibt Folgendes an:

  • a) Eine Erläuterung der in dem beschriebenen Verfahren angewandten Methoden und Annahmen.

  • b) Einen Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, einschließlich ob und wie das Verfahren:

    • i. Sich auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder andere Faktoren konzentriert, die zu einem erhöhten Risiko nachteiliger Auswirkungen führen.

    • ii. Die Auswirkungen berücksichtigt, an denen das Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten oder seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist.

    • iii. Konsultationen der betroffenen Interessenträger umfasst, um herauszufinden, wie sie betroffen sein können, sowie externer Sachverständiger.

    • iv. Negative Auswirkungen auf der Grundlage ihrer relativen Schweregrade und Wahrscheinlichkeiten priorisiert (siehe ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen) und gegebenenfalls positive Auswirkungen nach ihrem relativen Ausmaß, Umfang und ihrer Wahrscheinlichkeit priorisiert und festlegt, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Berichterstattung wesentlich sind (einschließlich der qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und anderer Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen verwendet werden).

  • c) Einen Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Risiken und Chancen, die finanzielle Effekte haben oder haben können. Die Angaben umfassen Informationen über Folgendes:

    • i. Wie das Unternehmen die Zusammenhänge seiner Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen berücksichtigt hat, die sich aus diesen Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben können.

    • ii. Wie das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen des ermittelten Risikos und der ermittelten Chancen bewertet (z. B. die qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und andere Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.5 Finanzielle Wesentlichkeit verwendet werden).

    • iii. Wie das Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken im Vergleich zu anderen Arten von Risiken priorisiert, einschließlich des Einsatzes von Instrumenten zur Risikobewertung.

  • d) Eine Beschreibung des Prozesses der Entscheidungsfindung sowie der damit verbundenen internen Kontrollverfahren.

  • e) Den Umfang und die Art und Weise der Einbeziehung des Prozesses zur Ermittlung, Bewertung und zum Management von Auswirkungen und Risiken in das allgemeine Risikomanagementverfahren des Unternehmens und die Verwendung zur Bewertung des allgemeinen Risikoprofils und der Risikomanagementverfahren des Unternehmens.

  • f) Gegebenenfalls den Umfang und die Art und Weise der Einbeziehung des Prozesses zur Ermittlung, Bewertung und zum Management von Chancen in das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens.

  • g) Die verwendeten Input-Parameter (z. B. Datenquellen, Umfang der erfassten Vorgänge und der Detailgrad der Annahmen).

  • h) Ob und wie sich das Verfahren im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum geändert hat, wann das Verfahren zum letzten Mal geändert wurde, sowie die Termine für die nächsten Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse.


Application Requirements (AR)

Es existieren keine spezifischen AR für diese Angabepflicht.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Jahr 2024 hat das Unternehmen den Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Ziel war es, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen gemäß den ESRS-Standards zu entwickeln. Der Prozess umfasste die Erstellung der Wertschöpfungskette, die Definition und Priorisierung der relevanten Stakeholder sowie die Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu berücksichtigen sind. Ab März 2024 wurde eine vorläufige Analyse bestehender Dokumente durchgeführt. Ausgangspunkt für die weitere Evaluation war die Longlist potenzieller Themen aus ESRS 1.

In einem ersten Schritt wurde eine Benchmark- und Peer-Analyse durchgeführt, bei der die Nachhaltigkeitsberichte und Online-Informationen von Mitbewerbern untersucht wurden. Die Ergebnisse dienten der Identifizierung potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen.

Die Wertschöpfungskette bildete die Grundlage zur Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Analyse der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgte auf vier Ebenen:

  1. Upstream/Lieferkette: Untersuchung der Ressourcen und Eingänge, die für die Produktion und den Betrieb von Kernkomponenten erforderlich sind. Dazu gehören Rohmaterialien, Energiequellen, Ausrüstungen und Dienstleister.

  2. Kernprozesse: Analyse der wichtigsten Kernkompetenzen zur Sicherstellung effizienter Geschäftsprozesse.

  3. Produktnutzung: Bewertung des Nutzens der Produkte und Dienstleistungen für Endkunden sowie deren Einfluss auf Markt und Gesellschaft.

  4. End-of-Life: Untersuchung der Prozesse und Auswirkungen am Lebensende der Produkte, einschließlich Entsorgung und Recycling.

Um Vollständigkeit und Fachexpertise sicherzustellen, wurden unternehmensinterne Expertinnen und Experten in den Prozess eingebunden.

Die Wertschöpfungskette diente auch als Rahmen zur Identifizierung der Stakeholder. Dabei wurden sowohl interne als auch externe Stakeholder-Gruppen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt. Gemäß den Anforderungen der ESRS wurden sowohl betroffene Stakeholder als auch Nutzer der Nachhaltigkeitsberichte analysiert.

In einem Workshop wurden die potenziellen Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette sowie die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft validiert, identifiziert und teilweise direkt bewertet. Grundlage für den Workshop war eine Vorab-Analyse potenzieller Auswirkungen basierend auf der 2024 durchgeführten Wertschöpfungskettenanalyse.

Gemäß ESRS-Anforderungen wurden verschiedene Arten von Auswirkungen berücksichtigt, darunter tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen, die durch die Geschäftsaktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursacht oder beeinflusst werden.

Alle wesentlichen Auswirkungen wurden in einer Bruttoanalyse dargestellt. Dabei wurden die Auswirkungen vor der Berücksichtigung bestehender Strategien, Maßnahmen und Ziele bewertet. Für jede identifizierte Auswirkung wurde der Abschnitt der Wertschöpfungskette bestimmt, dem sie zugeordnet werden kann. Die Themenliste der ESRS, inklusive Unterthemen, wurde zur Identifikation herangezogen.

Im Workshop wurde das Verfahren zur Bewertung vorgestellt und offene Fragen geklärt. Bei der Bewertung der Wesentlichkeit wurde zwischen positiven und negativen sowie zwischen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unterschieden. Die ESRS spezifizieren, dass für tatsächliche negative Auswirkungen die Schwere der Auswirkungen (Ausmaß, Umfang, Irreversibilität) relevant ist. Bei positiven Auswirkungen ist das Ausmaß und der Umfang entscheidend. Für potenzielle Auswirkungen wurde zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit einbezogen.

Ein Schwellenwert von 2,5 wurde in Abstimmung mit dem Leiter für Investor Relations und ESG definiert. Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Umwelt (E1-E5) und Governance (G1) wurden als wesentlich eingestuft, wenn sie eine Bewertung von mindestens 2,5 erreichten. Bei potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte hatte die Schwere Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit. Daher wurden soziale Auswirkungen (S1-S4) als wesentlich bewertet, wenn sie für Ausmaß, Umfang und/oder Irreversibilität einen Wert von 4 oder 5 erhielten.

Die Bewertung erfolgte für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont. Nach dem ersten Workshop mit dem ESG-Team, in dem die Auswirkungen identifiziert, validiert und bewertet wurden, erfolgte eine abschließende Überprüfung und Ergänzung der Ergebnisse.

In einem Folge-Workshop wurde die finanzielle Wesentlichkeit der identifizierten Risiken und Chancen bestimmt. Folgende Faktoren wurden berücksichtigt:

  • Abhängigkeiten: (potenzielle) Risiken/Chancen aufgrund von Abhängigkeiten von Ressourcen

  • Auswirkungen: (potenzielle) Risiken/Chancen aufgrund der Folgen

  • Querschnittsüberprüfung: Weitere potenzielle Risiken/Chancen durch externe Faktoren (Gesetzgebung, Markt, Technologien).

Die Bewertungsmethodik wurde in Anlehnung an das Risikomanagementmodell des Unternehmens festgelegt. Auch hier wurde eine Bruttoanalyse durchgeführt, d.h. bestehende Gegenmaßnahmen zur Minderung von Risiken wurden nicht berücksichtigt. Die finanziellen Auswirkungen der identifizierten Risiken und Chancen wurden entsprechend der LEAP-Methode (Taskforce on Nature-related Financial Disclosures, TNFD) und des Carbon Disclosure Project (CDP) kategorisiert und bewertet. Die Bewertung erfolgte ebenfalls für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont.

Stakeholder-Einbindung

Zur Validierung der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde eine umfassende Stakeholder-Beteiligung durchgeführt. Für jedes wesentliche ESRS-Thema wurden zielgerichtete Fragebögen für die jeweiligen Stakeholder-Gruppen erstellt. Ziel war es, die Befragten nur mit für sie relevanten Themen zu konfrontieren.

Die Auswahl der Stakeholder erfolgte systematisch anhand folgender Kriterien:

  1. Betroffenheit: Inwieweit ist die Stakeholder-Gruppe von den Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten betroffen?

  2. Interesse: Welches Interesse zeigt die Gruppe an den Aktivitäten und Berichten des Unternehmens?

  3. Einfluss: Optional: Welchen Einfluss hat die Gruppe auf das Unternehmen?

Die priorisierten Stakeholder-Gruppen erhielten spezifische Fragebögen, die auf ihre Relevanz und Expertise zugeschnitten waren. Insgesamt wurden fünf Fragebögen für vier verschiedene Stakeholder-Gruppen entwickelt:

Die Befragung erfolgte primär quantitativ mittels Online-Fragebögen. Die Befragung des Managements wurde teilweise durch den CFO, CEO und ESG-Verantwortliche moderiert. Dies stärkte die Zusammenarbeit und baute Wissen auf. Die Mitarbeitenden wurden in Deutschland und Osteuropa unterteilt, da bestimmte Themen wie Tarifverhandlungen speziell auf Deutschland zutrafen.

Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden in einer Management-Zusammenfassung für den Vorstand aufbereitet und in einer Sitzung präsentiert. Offene Fragen wurden diskutiert und geklärt.


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