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Zahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen von Arbeitnehmern

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

88. Die Angabe gemäß Absatz 86 umfasst folgende Informationen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften des Unternehmens:

  • d) in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens die Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen bei der Erhebung von Daten.

  • e) in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens die Zahl der Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen, auf arbeitsbedingte Erkrankungen und auf Todesfälle infolge von Erkrankungen zurückzuführen sind.


Application Requirement

Leitlinien zu meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen

AR 92. Arbeitsbedingte Erkrankungen können akute, wiederkehrende und chronische Gesundheitsprobleme umfassen, die durch Arbeitsbedingungen oder -praktiken verursacht oder verschlimmert werden. Dazu gehören Muskel- und Skeletterkrankungen, Haut- und Atemwegserkrankungen, bösartige Krebserkrankungen, durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten (z. B. lärmbedingte Hörschäden, durch Vibrationen verursachte Erkrankungen) und psychische Erkrankungen (z. B. Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörungen). Für

die Zwecke der vorgeschriebenen Angaben muss das Unternehmen zumindest die Fälle angeben, die in der IAO-Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind.

AR 93. Im Rahmen dieses Standards werden arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen unter arbeitsbedingten Erkrankungen (und nicht Verletzungen) erfasst.

AR 94. Die nach Absatz 88 anzugebenden Fälle beziehen sich auf Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen, die dem Unternehmen gemeldet oder vom Unternehmen im Rahmen einer ärztlichen Überwachung im Berichtszeitraum festgestellt wurden. Das Unternehmen kann durch Berichte von betroffenen Personen, Entschädigungsagenturen oder Angehörigen der Gesundheitsberufe über arbeitsbedingte Erkrankungen informiert werden. Die Angabe kann Fälle von arbeitsbedingten Erkrankungen umfassen, die während des Berichtszeitraums bei Personen, die in der Vergangenheit zu den Arbeitskräften des Unternehmens gehört haben, festgestellt wurden.

Leitlinien zur Anzahl der Ausfalltage

AR 95. Das Unternehmen rechnet die Anzahl der Ausfalltage so an, dass der erste volle und der letzte Tag der Abwesenheit einbezogen werden. Der Berechnung sollten Kalendertage zugrunde gelegt werden, d. h. Tage, an denen die betreffende Person nicht für die Arbeit vorgesehen ist (z. B. Wochenenden, Feiertage), gelten als Ausfalltage.


Begriffsbestimmungen (ESRS)

Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen: Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:

  • i. Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder

  • ii. eine erhebliche Verletzung oder Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.


Wissenswertes

Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die direkt aus den Bedingungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz resultieren. Dabei ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vorfälle, die während der Arbeit oder in ihrem Umfeld auftreten, automatisch als arbeitsbedingt gelten. Die folgenden Punkte klären, was arbeitsbedingt ist und was nicht:

Wann Vorfälle nicht als arbeitsbedingt gelten

Vorfälle oder Erkrankungen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Arbeit aufweisen, gelten in der Regel nicht als arbeitsbedingt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Krankheiten ohne beruflichen Ursprung, wie ein Herzinfarkt während der Arbeitszeit, sofern dieser nicht durch arbeitsbedingten Stress oder ähnliche Faktoren ausgelöst wurde.

  • Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Arbeit, sofern das Fahren nicht Teil der Arbeit ist und der Transport nicht vom Arbeitgeber organisiert wurde.

  • Individuelle Gesundheitszustände, wie ein epileptischer Anfall während der Arbeit, wenn dieser nicht in Verbindung zur ausgeführten Tätigkeit steht.

Ebenso gelten gesundheitliche Probleme, die aus persönlichen Lebensgewohnheiten resultieren – etwa Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel oder ungesunde Ernährung – nicht als arbeitsbedingt, da sie keine direkte Folge der Arbeit darstellen.

Wann Vorfälle als arbeitsbedingt gelten

Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen setzen voraus, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsausführung und der Gesundheitsbeeinträchtigung besteht. Hier einige wichtige Fälle:

  • Erkrankungen auf Dienstreisen
    Erkrankungen oder Verletzungen, die während einer Reise im Auftrag des Arbeitgebers auftreten, gelten als arbeitsbedingt. Dies schließt Aktivitäten wie Kundenbesuche, Geschäftsverhandlungen oder andere dienstliche Aufgaben ein. Auch Vorfälle während der Hin- und Rückfahrt sind arbeitsbedingt, wenn der Transport in der Verantwortung des Unternehmens liegt. Reguläres Pendeln, das außerhalb der Verantwortung des Unternehmens erfolgt, zählt hingegen nicht dazu.

  • Arbeiten von zu Hause aus
    Verletzungen oder Erkrankungen, die während der Arbeit im Homeoffice auftreten, gelten als arbeitsbedingt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Krankheiten oder Verletzungen, die aus dem allgemeinen häuslichen Umfeld resultieren, fallen jedoch nicht in diese Kategorie.

  • Psychische Erkrankungen
    Psychische Erkrankungen können ebenfalls als arbeitsbedingt eingestuft werden, wenn sie freiwillig gemeldet und durch eine fachliche Stellungnahme eines qualifizierten Gesundheitsexperten bestätigt wurden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eindeutig auf Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann.

  • Berufskrankheiten
    Spezifische Krankheiten, die auf langfristige Exposition gegenüber Gefährdungen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, werden als arbeitsbedingte Erkrankungen anerkannt, auch wenn sie nicht als akute Verletzungen auftreten.

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