ESRS Standard
ESRS Standard
60. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
a) wie viel Prozent seiner gesamten Arbeitnehmer von Tarifverträgen abgedeckt sind.
AR inkl. Berechnung
AR inkl. Berechnung
AR 66. Der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, wird nach folgender Formel berechnet:
AR 67. Die tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer unter den Arbeitskräften des Unternehmens sind diejenigen Personen, auf die das Unternehmen den Vertrag anwenden muss. Wenn keiner der Arbeitnehmer des Unternehmens tarifvertraglich abgedeckt ist, bedeutet das, dass der gemeldete Prozentsatz bei null liegt. Ein Arbeitnehmer des Unternehmens, der von mehr als einem Tarifvertrag abgedeckt ist, muss nur einmal gezählt werden.
AR 68. Diese Anforderung zielt nicht darauf ab, den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten sind oder den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die Gewerkschaften angehören, zu ermitteln; diese können sich voneinander unterscheiden. Der Prozentsatz der tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer kann höher sein als der Prozentsatz gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer, wenn die Tarifverträge sowohl für Gewerkschaftsmitglieder als auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder gelten. Der Prozentsatz der tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer kann jedoch auch niedriger sein als der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Dies kann der Fall sein, wenn keine Tarifverträge verfügbar sind oder wenn die Tarifverträge nicht alle gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer abdecken.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Tarifverhandlungen: Alle Verhandlungen, die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten und ermächtigten Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden, um
i. die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festzulegen und/oder
ii. die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln und/oder die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern oder ihren Organisationen und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen zu regeln.
Tarifverträge werden als schriftliche Vereinbarungen verstanden, die aus Tarifverhandlungen hervorgehen.