ESRS Standard
ESRS Standard
88. Die Angabe gemäß Absatz 86 umfasst folgende Informationen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften des Unternehmens:
c) die Zahl und die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
AR inkl. Berechnung
AR inkl. Berechnung
Leitlinien zur Berechnung der Quote arbeitsbedingter Verletzungen
AR 89. Bei der Berechnung der Quote der arbeitsbedingten Verletzungen teilt das Unternehmen die jeweilige Anzahl der Fälle durch die Gesamtzahl der von seinen eigenen Arbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit 1 000 000. Die Quoten repräsentieren so die Zahl der jeweiligen Fälle pro einer Million geleisteter
Arbeitsstunden. Eine Quote von 1 000 000 geleisteter Arbeitsstunden gibt die Zahl der arbeitsbedingten Verletzungen pro 500 Vollzeitbeschäftigten in einem Zeitraum von einem Jahr an. Für die Zwecke der Vergleichbarkeit werden auch für Unternehmen mit weniger als 500 Arbeitskräften 1 000 000 Arbeitsstunden zugrunde gelegt.
AR 90. Kann das Unternehmen die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nicht direkt berechnen, so kann es diese auf der Grundlage der normalen oder Standardarbeitsstunden unter Berücksichtigung der Ansprüche auf Abwesenheit
mit Lohnfortzahlung (z. B. bezahlter Urlaub, krankheitsbedingte Abwesenheit mit Lohnfortzahlung, Feiertage) schätzen und dies in seinen Angaben erläutern.
AR 91. Ein Unternehmen berücksichtigt Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen in der Berechnung der Anzahl und der Quote der meldepflichtigen arbeitsbedingten Verletzungen.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen: Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
i. Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder
ii. eine erhebliche Verletzung oder Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.
Wissenswertes
Wissenswertes
Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die direkt aus den Bedingungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz resultieren. Dabei ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vorfälle, die während der Arbeit oder in ihrem Umfeld auftreten, automatisch als arbeitsbedingt gelten. Die folgenden Punkte klären, was arbeitsbedingt ist und was nicht:
Wann Vorfälle nicht als arbeitsbedingt gelten
Vorfälle oder Erkrankungen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Arbeit aufweisen, gelten in der Regel nicht als arbeitsbedingt. Dazu gehören beispielsweise:
Krankheiten ohne beruflichen Ursprung, wie ein Herzinfarkt während der Arbeitszeit, sofern dieser nicht durch arbeitsbedingten Stress oder ähnliche Faktoren ausgelöst wurde.
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Arbeit, sofern das Fahren nicht Teil der Arbeit ist und der Transport nicht vom Arbeitgeber organisiert wurde.
Individuelle Gesundheitszustände, wie ein epileptischer Anfall während der Arbeit, wenn dieser nicht in Verbindung zur ausgeführten Tätigkeit steht.
Ebenso gelten gesundheitliche Probleme, die aus persönlichen Lebensgewohnheiten resultieren – etwa Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel oder ungesunde Ernährung – nicht als arbeitsbedingt, da sie keine direkte Folge der Arbeit darstellen.
Wann Vorfälle als arbeitsbedingt gelten
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen setzen voraus, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsausführung und der Gesundheitsbeeinträchtigung besteht. Hier einige wichtige Fälle:
Erkrankungen auf Dienstreisen
Erkrankungen oder Verletzungen, die während einer Reise im Auftrag des Arbeitgebers auftreten, gelten als arbeitsbedingt. Dies schließt Aktivitäten wie Kundenbesuche, Geschäftsverhandlungen oder andere dienstliche Aufgaben ein. Auch Vorfälle während der Hin- und Rückfahrt sind arbeitsbedingt, wenn der Transport in der Verantwortung des Unternehmens liegt. Reguläres Pendeln, das außerhalb der Verantwortung des Unternehmens erfolgt, zählt hingegen nicht dazu.Arbeiten von zu Hause aus
Verletzungen oder Erkrankungen, die während der Arbeit im Homeoffice auftreten, gelten als arbeitsbedingt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Krankheiten oder Verletzungen, die aus dem allgemeinen häuslichen Umfeld resultieren, fallen jedoch nicht in diese Kategorie.Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen können ebenfalls als arbeitsbedingt eingestuft werden, wenn sie freiwillig gemeldet und durch eine fachliche Stellungnahme eines qualifizierten Gesundheitsexperten bestätigt wurden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eindeutig auf Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann.Berufskrankheiten
Spezifische Krankheiten, die auf langfristige Exposition gegenüber Gefährdungen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, werden als arbeitsbedingte Erkrankungen anerkannt, auch wenn sie nicht als akute Verletzungen auftreten.