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Prozentsatz der Mitarbeiter der eigenen Arbeitskräfte, die von einem Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem erfasst werden, das auf gesetzlichen Anforderungen und (oder) anerkannten Standards oder Richtlinien basiert

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

88. Die Angabe gemäß Absatz 86 umfasst folgende Informationen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften des Unternehmens:

  • a) den Prozentsatz der Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt sind.


Wissenswertes inkl. Berechnung

Der Standard legt in Abschnitt AR. 80 eindeutig fest, dass die Angabe anhand der Personenanzahl zu erfolgen hat und nicht in Vollzeitäquivalenten.

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