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Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

50. Zusätzlich zu den nach Absatz 40 Buchstabe a Ziffer iii des ESRS 2 Allgemeine Angaben erforderlichen Informationen muss das Unternehmen Folgendes angeben:

  • c) die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, und die Quote der Arbeitnehmerfluktuation im Berichtszeitraum


Wissenswertes

Es wird empfohlen, eine Dokumentation der berücksichtigten Ausscheidungen von Arbeitnehmer:innen vorzunehmen. Die ESRS gibt für diesen Datenpunkt keine spezifischen Vorgaben an, sondern lediglich zur Berechnung der Quote der Arbeitnehmerfluktuation.

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