ESRS Standard
ESRS Standard
50. Zusätzlich zu den nach Absatz 40 Buchstabe a Ziffer iii des ESRS 2 Allgemeine Angaben erforderlichen Informationen muss das Unternehmen Folgendes angeben:
a) die Gesamtzahl seiner Arbeitnehmer nach Personenzahl und Aufschlüsselungen nach Geschlecht (...)
Wissenswertes
Wissenswertes
In einigen Mitgliedstaaten ist es möglich, dass sich Personen rechtmäßig mit einem dritten, häufig neutralen Geschlecht registrieren lassen.
Besteht diese Möglichkeit nicht, kann das Unternehmen dies erläutern und erklären, dass diese Kategorie nicht anwendbar ist.