ESRS Standard
ESRS Standard
42. Das Unternehmen hat seine erwarteten finanziellen Effekte aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen anzugeben.
43. Die nach Absatz 42 erforderlichen Informationen ergänzen die nach ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe d erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens im Berichtszeitraum.
44. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:
a) hinsichtlich erwarteter finanzieller Effekte durch wesentliche Risiken aufgrund von Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ein Verständnis dafür, wie diese Risiken kurz-, mittel- und langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens haben (oder ob ein solcher Einfluss wahrscheinlich ist), und
b) erwartete finanzielle Effekte aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen.
45. Die Angaben umfassen Folgendes:
a) eine Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht, bevor Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen berücksichtigt werden, oder, wenn dies ohne unangemessene Kosten oder Anstrengungen nicht möglich ist, qualitative Informationen. Eine Quantifizierung der finanziellen Effekte, die sich aus wesentlichen Chancen ergeben, ist nicht erforderlich, wenn eine solche Angabe nicht den qualitativen Merkmalen von Informationen (gemäß Anlage B Qualitative Merkmale von Informationen des ESRS 1) entspricht. Die Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht kann in Form eines Einzelbetrags oder einer Spanne angegeben werden,
b) eine Beschreibung der berücksichtigten finanziellen Effekte, der damit zusammenhängenden Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie der Zeithorizonte, innerhalb derer sie wahrscheinlich eintreten werden, und
c) die kritischen Annahmen, die zur Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte herangezogen werden, sowie die Quellen und den Grad der Unsicherheit dieser Annahmen.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 39. Das Unternehmen kann eine Bewertung seiner verbundenen kurz-, mittel- und langfristig risikobehafteten Produkte und Dienstleistungen vorlegen, in der erläutert wird, wie diese definiert werden, wie die finanziellen Beträge geschätzt werden und welche kritischen Annahmen zugrunde gelegt werden.
AR 40. Die Quantifizierung der erwarteten finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht gemäß Absatz 45 Buchstabe a kann in Form eines Einzelbetrags oder einer Spanne angegeben werden.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.