ESRS Standard
ESRS Standard
Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.
20. Das Unternehmen hat seine festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen anzugeben.
21. Mit dieser Angabepflicht soll ein Verständnis für die Ziele vermittelt werden, die sich das Unternehmen gesetzt hat, um seine Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu unterstützen und die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang anzugehen.
22. Die Beschreibung der Ziele umfasst die gemäß ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben erforderlichen Informationen.
23. Im Rahmen der gemäß Absatz 20 erforderlichen Angabe ist darzulegen, ob und inwiefern sich die Ziele des Unternehmens auf Folgendes beziehen:
a) das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Verbesserung der Wasserqualität,
b) das verantwortungsvolle Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Meeresressourcen, einschließlich der Art und Menge der mit Meeresressourcen zusammenhängenden Rohstoffe (wie Kies, Tiefseemineralien, Meeresfrüchte), die von dem Unternehmen verwendet werden, und
c) die Verringerung des Wasserverbrauchs, einschließlich einer Erläuterung, wie diese Ziele mit Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, zusammenhängen.
24. Zusätzlich zum ESRS 2 MDR-T legt das Unternehmen dar, ob ökologische Schwellenwerte und unternehmensspezifische Aufteilungen bei der Festlegung der Ziele berücksichtigt wurden. Ist dies der Fall, kann das Unternehmen Folgendes erläutern:
a) die ermittelten ökologischen Schwellenwerte und die Methode zur Ermittlung dieser Schwellenwerte,
b) ob die Schwellenwerte unternehmensspezifisch sind und, wenn ja, wie sie festgelegt wurden und
c) wie die Verantwortung für die Einhaltung der festgelegten ökologischen Schwellenwerte innerhalb des Unternehmens aufgeteilt wird.
25. Das Unternehmen gibt als Teil der Hintergrundinformationen an, ob die von ihm festgelegten und dargelegten Ziele verbindlich (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 22. Wenn sich das Unternehmen bei der Festlegung von Zielen auf ökologische Schwellenwerte bezieht, kann es sich auf die vorläufigen Leitlinien (Initial Guidance for Business, September 2020) der Initiative Science-Based Targets Initiative for Nature (SBTN) stützen. Darüber hinaus kann es sich auch auf andere Leitlinien mit einer wissenschaftlich anerkannten Methode stützen, die die Festlegung wissenschaftlich fundierter Ziele ermöglichen, indem ökologische Schwellenwerte und gegebenenfalls organisationsspezifische Aufteilungen ermittelt werden. Ökologische Schwellenwerte können lokal, national und/oder global sein.
AR 23. Das Unternehmen kann Ziele in Bezug auf Folgendes festlegen:
a) die Verringerung der Entnahme von Wasser und
b) die Verringerung der Ableitungen von Wasser.
AR 24. Wenn das Unternehmen Zielvorgaben für Entnahmen festlegt, kann es die Entnahme von Wasser aus verunreinigten Böden und Grundwasserleitern sowie das entnommene und zu Sanierungszwecken behandelte Wasser einbeziehen.
AR 25. Wenn das Unternehmen Zielvorgaben für Einleitungen festlegt, so kann es auch Ableitungen von Wasser in das Grundwasser einbeziehen, z. B. die Wiedereinleitung in Grundwasserleiter oder Wasser, das über einen Sickerschacht oder eine Senke an eine Grundwasserquelle zurückgelangt.
AR 26. Die Ziele können die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens und/oder seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette abdecken.
AR 27. Das Unternehmen kann angeben, ob mit dem Ziel Mängel im Zusammenhang mit den Kriterien für einen wesentlichen Beitrag für Wasser- und Meeresressourcen gemäß den im Einklang mit Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 erlassenen delegierten Rechtsakten behoben werden. Sind die Kriterien der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen, die in den gemäß Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/852 erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind, nicht erfüllt, so kann das Unternehmen angeben, ob das Ziel die Beseitigung von Mängeln im Zusammenhang mit diesen Kriterien umfasst.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
E3-3 – Ziele Wasser- und Meeresressourcen
Ressource Wasser
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen unserer Tätigkeit auf die natürliche und begrenzte Ressource Wasser so gering wie möglich zu halten. Um beim Abbau von Rohmaterialien die lokalen Gewässer und den Grundwasserhaushalt nicht zu gefährden, befolgen wir strenge Umweltschutzauflagen. Alle direkten Wasserentnahmen unterliegen weltweit strengen behördlichen Regulierungen und werden überwacht. An jedem unserer Standorte wird die Entnahme und Rückführung von Wasser durch eine lokale Betriebserlaubnis geregelt. Der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser ist ein zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030.
Bis 2030 wollen wir an allen Standorten in wasserknappen Regionen Wassermanagementpläne und Wasserrecyclingsysteme implementieren. Hierfür haben wir unsere Werke mithilfe eines Tools zur Bewertung von Wasserstress systematisch kategorisiert. In allen unseren Produktionsstätten kommt ein Wasser-Reporting-System zum Einsatz, das sich an den internationalen Standards orientiert. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Frischwasserverbrauch zu reduzieren, beispielsweise durch den Einsatz geschlossener Kühlkreisläufe und Recyclingsysteme. Auch in den Bereichen Zuschlagstoffe und Zement haben wir bereits Messsysteme und Kennzahlen zur Wasserberichterstattung eingeführt.