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E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

15. Das Unternehmen hat seine Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sowie die für deren Umsetzung zugewiesenen Mittel anzugeben.

16. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen und geplant wurden, um die Ziele und Vorgaben der Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen.

17. Die Beschreibung der Maßnahmen und Mittel erfolgt nach den Grundsätzen, die im ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte festgelegt sind. Zusätzlich zum ESRS 2 MDR-A kann das Unternehmen angeben, welcher Ebene in der Abhilfemaßnahmenhierarchie die Maßnahmen

18. und Mittel zugewiesen werden können:

  • a) Vermeidung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,

  • b) Verringerung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, z. B. durch Effizienzmaßnahmen,

  • c) Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser oder

  • d) Wiederherstellung und Regenerierung von aquatischen Ökosystemen und Gewässern.

19. Das Unternehmen legt Maßnahmen und Mittel in Bezug auf Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, fest.


Application Requirements (AR)

AR 19. Bei der Angabe der nach Absatz 15 erforderlichen Informationen hat das Unternehmen die Maßnahmen oder Aktionspläne zu berücksichtigen, die zum Umgang mit den ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beitragen. Nützliche Orientierungshilfen bietet die Alliance for Water Stewardship (AWS).

AR 20. Da es sich bei Wasser- und Meeresressourcen um gemeinsame Ressourcen handelt, die unter Beteiligung anderer Interessenträger kollektive Maßnahmen oder Aktionspläne erfordern können, kann das Unternehmen Informationen über diese spezifischen kollektiven Maßnahmen bereitstellen, einschließlich Informationen über andere Parteien (Wettbewerber, Lieferanten, Einzelhändler, Kunden, sonstige Geschäftspartner, lokale Gemeinschaften und Behörden, staatliche Stellen usw.) sowie über spezifische Informationen zu dem Projekt, seinen spezifischen Beitrag, seine Sponsoren und andere Teilnehmer.

AR 21. Bei der Bereitstellung von Informationen über Investitionsausgaben kann das Unternehmen Ausgaben zum Beispiel im Zusammenhang mit der Regenwasseraufbereitung, Pipelines oder Maschinen zur Herstellung neuer Produkte mit niedrigem Wasserverbrauch berücksichtigen.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

E3-2 – Verantwortungsbewusste Nutzung und Verteilung von Wasserressourcen

Erfassung und Berichterstattung von Wasserverbrauch

Um unseren Wasserverbrauch umfassend zu analysieren und gezielte Verbesserungen umzusetzen, planen wir bis 2027 die schrittweise Einführung von Systemen zur Erfassung und Berichterstattung in all unseren Anlagen, die sich in wassergefährdeten Regionen befinden. Basierend auf diesen Daten und in Übereinstimmung mit Branchenstandards werden wir standortspezifische Wasser-Management-Pläne entwickeln. Diese Pläne enthalten Verpflichtungen zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs, sofern wirtschaftliche und technische Möglichkeiten bestehen. Die Pläne werden jährlich aktualisiert und in eine übergeordnete globale Strategie zur Reduzierung des Wasserverbrauchs eingebettet.

Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung

In Anerkennung der Tatsache, dass der Klimawandel und unterschiedliche regionale Prioritäten den Druck auf Wasserressourcen erhöhen, setzen wir bis 2030 individuelle Wasser-Management-Pläne für Standorte in wassergefährdeten Regionen um. Diese Pläne berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten jedes Standorts und legen Ziele zur Reduzierung des Frischwasserverbrauchs fest. Darüber hinaus sollen sie den Dialog mit lokalen Interessengruppen fördern, um eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen sicherzustellen und lokale Risiken zu minimieren. Die jährlich überprüften Pläne sollen kontinuierliche Verbesserungen ermöglichen und innovative Ansätze für den Schutz und die Erhaltung von Wasserressourcen vorantreiben. Dazu gehören auch naturbasierte Lösungen, die die Verbindung zwischen Wasser und Biodiversität berücksichtigen.

Gerechte Nutzung von Wasserressourcen

Wasser ist eine gemeinsame Ressource, die fair zwischen allen lokalen Beteiligten verteilt werden sollte. Wir setzen uns aktiv dafür ein, das Bewusstsein für Wasserschutzmaßnahmen zu stärken und eine gemeinschaftliche Herangehensweise an die Bewältigung von Herausforderungen im Umgang mit Wasser zu fördern. Durch regelmäßigen Austausch mit lokalen Interessengruppen stellen wir sicher, dass verfügbare Wasserressourcen gerecht verteilt werden. Wo es möglich ist und durch Genehmigungsprozesse geregelt werden kann, stellen wir überschüssige Wasserressourcen, beispielsweise aus Entwässerungsmaßnahmen in Steinbrüchen oder aus der Sammlung von Regenwasser, der lokalen Gemeinschaft zur Verfügung.

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