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E1.IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

ESRS 2 Allgemeine Angaben

12. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Anforderungen sollten in Verbindung mit den in Kapitel 2 Governance, Kapitel 3 Strategie und Kapitel 4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen des ESRS 2 verlangten Angaben gelesen und angewendet werden. Die sich daraus ergebenden Angaben werden zusammen mit den nach dem ESRS 2 vorgeschriebenen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung dargestellt, mit Ausnahme des ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen im Einklang mit ESRS 2 Absatz 49 die Angaben mit den anderen in diesem themenbezogenen Standard verlangten Angaben zusammenlegen kann.

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

20. Das Unternehmen hat das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beschreiben. Diese Beschreibung umfasst seine Verfahren in Bezug auf

  • a) die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere die Treibhausgasemissionen des Unternehmens (gemäß der Angabepflicht ESRS E1-6),

  • b) klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:

    • i. die Ermittlung klimabedingter Gefahren, wobei mindestens die Klimaszenarien mit hohen Emissionen zu berücksichtigen sind, und

    • ii. eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein können,

  • c) klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:

    • i. die Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse, wobei mindestens ein Klimaszenario anzuwenden ist, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C ohne oder mit begrenzter Überschreitung berücksichtigt, und

    • ii. eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung von Brutto-Übergangsrisiken oder -chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können.

21. Bei der Angabe der nach Absatz 20 Buchstaben b und c erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen, wie es die klimabezogene Szenarioanalyse, einschließlich einer Reihe von Klimaszenarien, für die Ermittlung und Bewertung von kurz-, mittel- und langfristigen physischen Risiken und Übergangsrisiken sowie Chancen verwendet hat.


Application Requirements (AR)

AR 9. Bei der Angabe der Informationen über die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Klimaauswirkungen gemäß Absatz 20 Buchstabe a erläutert das Unternehmen, wie es

  • a) seine Aktivitäten und Pläne überprüft hat, um tatsächliche und potenzielle künftige Treibhausgasemissionsquellen und gegebenenfalls Ursachen für andere klimabezogene Auswirkungen (z. B. Emissionen von Ruß oder troposphärischem Ozon oder Landnutzungsänderungen) im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln, und

  • b) seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf den Klimawandel (d. h. seine gesamten Treibhausgasemissionen) bewertet hat.

AR 10. Das Unternehmen kann die gemäß Absatz 20 Buchstabe a und Abschnitt AR 9 angegebenen Informationen mit den im Rahmen der folgenden Angabepflichten übermittelten Informationen verknüpfen: Absatz 16 Buchstabe d der Angabepflicht E1-1 über gebundene Treibhausgasemissionen, Angabepflicht E1-4 und Angabepflicht E1-6.

AR 11. Bei der Angabe der Informationen über die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der physischen Risiken gemäß Absatz 20 Buchstabe b erläutert das Unternehmen, ob und wie

  • a) es kurz-, mittel- und langfristige Klimagefahren ermittelt hat und geprüft hat, ob seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten diesen Gefahren ausgesetzt sein könnten,

  • b) es kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte definiert hat und dargelegt hat, wie diese Definitionen mit der erwarteten Lebensdauer seiner Vermögenswerte, seinen strategischen Planungshorizonten und Kapitalallokationsplänen zusammenhängen,

  • c) es unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, des Umfangs und der Dauer der Gefahren sowie der geografischen Koordinaten (wie der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik – NUTS für das Gebiet der EU) und des jeweiligen Standorts des Unternehmens und seiner Lieferketten bewertet hat, in welchem Ausmaß seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten anfällig für die ermittelten Klimagefahren sein können, und

  • d) die Ermittlung der Klimagefahren sowie die Bewertung der Exposition und Anfälligkeit auf Klimaszenarien mit hohen Emissionen basieren, z. B. auf der Grundlage von SSP5-8.5 des IPCC, relevanten regionalen Klimaprojektionen, die sich auf diese Emissionsszenarien oder Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) mit hohem physischem Risiko wie die Szenarien „Hot house world“ oder „Too little, too late“ stützen. Zu den allgemeinen Anforderungen an die klimabezogene Szenarioanalyse siehe Absätze 18 und 19 und Abschnitte AR 13 bis AR 15.

Die Klassifikation von Klimagefahren finden Sie in einem eigenen Reiter weiter unten.

AR 12. Bei der Angabe der Informationen über die Verfahren zur Ermittlung der Übergangsrisiken und Chancen gemäß Absatz 20 Buchstabe c erläutert das Unternehmen, ob und wie

  • a) es kurz-, mittel- und langfristige Übergangsereignisse (siehe nachstehende Beispieltabelle) ermittelt hat und geprüft hat, ob seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten diesen Ereignissen ausgesetzt sein könnten. Im Falle von Übergangsrisiken und Chancen kann sich ein als langfristig betrachteter Zeitraum über mehr als zehn Jahre erstrecken und auf klimabezogene politische Ziele abgestimmt sein,

  • b) es bewertet hat, inwieweit seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Dauer der Übergangsereignisse den ermittelten Übergangsereignissen ausgesetzt und anfällig für diese sein können,

  • c) es für die Ermittlung von Übergangsereignissen und die Bewertung der Exposition klimabezogene Szenarioanalysen unter Berücksichtigung mindestens eines Szenarios herangezogen hat, die mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen und die Erderwärmung auf 1,5 °C begrenzen, beispielsweise auf der Grundlage von Szenarien der Internationalen Energieagentur (Netto-Null-Emissionen bis 2050, Szenario für nachhaltige Entwicklung usw.) oder Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System). Zu den allgemeinen Anforderungen an die klimabezogene Szenarioanalyse siehe Absätze 18 und 19 und Abschnitte AR 13 und AR 15, und

  • d) es Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten ermittelt hat, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind oder erhebliche Anstrengungen erfordern, um mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar zu sein (z. B. aufgrund erheblicher Mengen an gebundenen Treibhausgasemissionen oder Unvereinbarkeit mit den Anforderungen an die Taxonomie-Konformität gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission).

Beispiele für klimabezogene Übergangsereignisse (auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung)

  • Politik und Recht:

    • Höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen

    • Verstärkte Emissionsberichterstattungspflichten

    • Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende Produkte und Dienstleistungen

    • Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende Produktionsverfahren

    • Gefahr von Rechtsstreitigkeiten

  • Technologie:

    • Ersetzung bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen

    • Erfolglose Investitionen in neue Technologien

    • Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien

  • Markt:

    • Änderung des Verbraucherverhaltens

    • Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale

    • Gestiegene Rohstoffkosten

  • Ansehen:

    • Veränderungen der Verbraucherpräferenzen

    • Stigmatisierung des Sektors

    • Zunehmende Besorgnis der Interessenträger

    • Negative Rückmeldungen der Interessenträger

Klimabezogene Szenarioanalyse

AR 13. Bei der Angabe der nach den Absätzen 19, 20 und 21 sowie den Abschnitten AR 10 und AR 11 erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen, wie es eine seinen Umständen entsprechende klimabezogene Szenarioanalyse für die Ermittlung und Bewertung von kurz-, mittel- und langfristigen physischen Risiken, Übergangsrisiken und Chancen verwendet hat, einschließlich:

  • a) welche Szenarien verwendet wurden sowie ihre Quellen und ihre Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft,

  • b) Beschreibungen, Zeithorizonten und Endpunkten, die verwendet wurden, sowie eine Erörterung, warum das Unternehmen der Ansicht ist, dass die plausiblen Risiken und Unsicherheiten durch die Bandbreite der verwendeten Szenarien abdeckt werden,

  • c) der wichtigsten Triebkräfte, die in jedem Szenario berücksichtigt werden, und warum diese für das Unternehmen relevant sind, z. B. politische Annahmen, makroökonomische Trends, Energieverbrauch und Energiemix sowie technologische Annahmen, und

  • d) wichtiger Dateneingaben und Einschränkungen der Szenarien, einschließlich ihrer Detailtreue (z. B. ob die Analyse physischer klimabedingter Risiken auf standortspezifischen geografischen Koordinaten oder auf allgemeineren nationalen oder regionalen Daten basiert).

AR 14. Bei der Durchführung der Szenarioanalyse kann das Unternehmen die folgenden Leitlinien berücksichtigen: das technische Beiheft der TCFD mit dem Titel „The Use of Scenario Analysis in Disclosure of Climate-related Risks and Opportunities“ (Nutzung der Szenarioanalyse bei der Offenlegung klimabedingter Risiken und Chancen) (2017), die Leitlinien der TCFD mit dem Titel „Guidance on Scenario Analysis for Non-Financial Companies“ (Leitlinien zu Szenarioanalysen für Nicht-Finanzunternehmen) (2020), die ISO 14091:2021 „Anpassung an den Klimawandel – Vulnerabilität, Auswirkungen und Risikobewertung“, sonstige anerkannte Industriestandards wie das NGFS (Network for Greening the Financial System) und EU-weite, nationale, regionale und lokale Vorschriften.

AR 15. Das Unternehmen erläutert kurz, inwiefern die verwendeten Klimaszenarien mit den kritischen klimabezogenen Annahmen im Abschluss vereinbar sind.


Klassifikation von Klimagefahren

(Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission)

1. Chronische Gefahren:

  • Temperatur:

    • Temperaturänderung (Luft, Süßwasser, Meerwasser)

    • Hitzestress

    • Temperaturvariabilität

    • Abtauen von Permafrost

  • Wind:

    • Änderung der Windverhältnisse

  • Wasser:

    • Änderung der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis)

    • Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie

    • Versauerung der Ozeane

    • Salzwasserintrusion

    • Anstieg des Meeresspiegels

    • Wasserknappheit

  • Feststoffe:

    • Küstenerosion

    • Bodendegradation

    • Bodenerosion

    • Solifluktion

2. Akute Gefahren:

  • Temperatur:

    • Hitzewelle

    • Kältewelle/Frost

    • Wald- und Flächenbrände

  • Wind:

    • Zyklon, Hurrikan, Taifun

    • Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme)

    • Tornado

  • Wasser:

    • Dürre

    • Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/Eis)

    • Hochwasser (Küsten-, Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser)

    • Überlaufen von Gletscherseen

  • Feststoffe:

    • Lawine

    • Erdrutsch

    • Bodenabsenkung


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

E1.IRO-1 Klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wir haben klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch im Rahmen unserer Doppelten Wesentlichkeitsbewertung analysiert und berücksichtigt.

Im Berichtsjahr führten wir eine umfassende Klimaszenarioanalyse durch, basierend auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Ziel dieser Analyse war es, klimabezogene Risiken und Chancen zu identifizieren und die Resilienz unserer Unternehmensstrategie zu stärken. Hierfür organisierten wir Workshops mit Führungskräften, um relevante Risiken und Chancen systematisch zu erfassen. Ergänzend wurden sowohl Top-down- als auch Outside-in-Analysen durchgeführt, um branchenspezifische Einflüsse im Transportsektor zu beleuchten. Die finanzielle Wesentlichkeit wurde in enger Abstimmung mit unserem CFO berücksichtigt. Für die Analyse griffen wir auf aktuelle Klimaszenarien zurück, die von führenden Organisationen wie z.B. der International Energy Agency (IEA) entwickelt wurden.

Darüber hinaus integrierten wir relevante Erkenntnisse aus Forschungsarbeiten der Transport- und Logistikbranche.

Unsere Analyse umfasste die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich der Aktivitäten vorgelagerter Lieferanten, unserer eigenen Betriebsabläufe und der nachgelagerten Prozesse bei unseren Kunden. Unterstützt wurde die Durchführung von einem spezialisierten Beratungsunternehmen. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen direkt in die Verbesserung unserer strategischen Ausrichtung ein und stärken unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Herausforderungen.

Die für die Szenarioanalyse verwendeten Annahmen und Ergebnisse sind mit den klimabezogenen Grundlagen konsistent, die in unseren Finanzberichten berücksichtigt wurden.

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