ESRS Standard
ESRS Standard
44. Das Unternehmen hat Folgendes in Tonnen CO2-Äquivalent anzugeben: (45)
a) seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen,
b) seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen,
c) seine Scope-3-THG-Bruttoemissionen und
d) seine THG-Gesamtemissionen.
45. Ziel der Angabepflicht gemäß Absatz 44 ist es,
a) hinsichtlich der Scope-1-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe a ein Verständnis über die direkten Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel und den Anteil seiner THG-Gesamtemissionen, die im Rahmen von Emissionshandelssystemen reguliert werden, zu vermitteln,
b) hinsichtlich der Scope-2-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe b ein Verständnis über die indirekten Auswirkungen auf den Klimawandel zu vermitteln, die durch die vom Unternehmen verbrauchte extern erworbene oder erhaltene Energie verursacht werden,
c) hinsichtlich der Scope-3-THG-Bruttoemissionen nach Absatz 44 Buchstabe c ein Verständnis über die Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens zu vermitteln, die über die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen hinausgehen. Bei vielen Unternehmen können die Scope-3-Treibhausgasemissionen den Hauptbestandteil ihres Treibhausgasinventars ausmachen und eine bedeutende Ursache für die Übergangsrisiken des Unternehmens darstellen,
d) hinsichtlich der THG-Gesamtemissionen nach Absatz 44 Buchstabe d ein allgemeines Verständnis über die Treibhausgasemissionen des Unternehmens zu vermitteln sowie darüber, ob sie aus seinen eigenen Tätigkeiten oder in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Diese Angabe ist eine Voraussetzung für die Messung der Fortschritte bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den klimabezogenen Zielen des Unternehmens und den strategischen Zielen der EU.
Die Informationen aus dieser Angabepflicht sind auch erforderlich, um die klimabedingten Übergangsrisiken des Unternehmens zu verstehen.
46. Bei der Angabe der gemäß Absatz 44 erforderlichen Informationen über Treibhausgasemissionen nimmt das Unternehmen auf die Absätze 62 bis 67 des ESRS 1 Bezug. Grundsätzlich sind die Daten über Treibhausgasemissionen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die Teil der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens sind (ESRS 1 Absatz 67), nicht auf den Anteil der gehaltenen Anteile beschränkt. Entsprechend dem Umfang der operativen Kontrolle über seine assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) und vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen gemeinsamer Vereinbarungen, die nicht durch ein Unternehmen strukturiert sind (d. h. gemeinsam kontrollierte Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte), gibt das Unternehmen deren Treibhausgasemissionen an.
47. Im Falle wesentlicher Änderungen der Definition dessen, was das berichtende Unternehmen und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausmacht, muss das Unternehmen diese Änderungen angeben und ihre Auswirkungen auf die jährliche Vergleichbarkeit seiner gemeldeten Treibhausgas-emissionen erläutern (d. h. die Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der aktuellen und der vorangegangenen Berichtszeiträume zu den Treibhausgasemissionen).
48. Die Angabe der Scope-1-THG-Emissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe a umfasst:
a) die Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent und
b) den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen.
Beachten Sie dazu Anwendungsanforderung AR 43 und AR 44
49. Die Angabe der Scope-2-THG-Emissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe b umfasst:
a) die standortbezogenen Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent und
b) die marktbezogenen Scope-2-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent.
Beachten Sie dazu Anwendungsanforderung AR 45 a) – f)
50. Für die gemäß Absatz 44 Buchstaben a und b angegebenen Scope-1- und Scope-2-Emissionen muss das Unternehmen die Informationen aufschlüsseln und dabei getrennt folgende Emissionen angeben:
a) die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe (das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen) und
b) Unternehmen, in die investiert wird, wie assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierte Tochterunternehmen, die im Abschluss der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe nicht vollständig konsolidiert sind, sowie vertragliche Vereinbarungen, bei denen es sich um gemeinsame Vereinbarungen handelt, die nicht durch ein Unternehmen strukturiert sind (d. h. gemeinsam kontrollierte Geschäftsbereiche und Vermögenswerte), über die das Unternehmen die operative Kontrolle hat.
51. Die Angabe der Scope-3-THG-Emissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe c umfasst die Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent aus jeder signifikanten Scope-3-Kategorie (d. h. jeder Scope-3-Kategorie, die für das Unternehmen eine Priorität darstellt).
Beachten Sie dazu Anwendungsanforderungen AR 46, AR 50 und AR 51
52. Die Angabe der THG-Gesamtemissionen nach Absatz 44 Buchstabe d besteht aus der Summe der Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 gemäß Absatz 44 Buchstaben a bis c. Die Angabe der THG-Gesamtemissionen erfolgt in Form einer Aufschlüsselung, bei der Folgendes unterschieden wird:
a) die THG-Gesamtemissionen, die aus den zugrunde liegenden Scope-2-Treibhausgasemissionen hervorgehen, die anhand der standortbezogenen Methode gemessen wurden, und
b) die THG-Gesamtemissionen, die aus den zugrunde liegenden Scope-2-Treibhausgasemissionen hervorgehen, die anhand der marktbezogenen Methode gemessen wurden.
Beachten Sie dazu Anwendungsanforderung AR 47.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse (46)
53. Das Unternehmen gibt die Intensität seiner Treibhausgasemissionen an (THG-Gesamtemissionen pro Nettoerlös).
Beachten Sie dazu Anwendungsanforderung AR 53
54. Die Angabe der Treibhausgasintensität nach Absatz 53 umfasst die THG-Gesamtemissionen in Tonnen CO2 Äquivalent (gemäß Absatz 44 Buchstabe d) pro Nettoerlös.
55. Das Unternehmen hat den Abgleich der Nettoumsatzerlöse (Bezugsgröße bei der Berechnung der Treibhausgasintensität gemäß Absatz 53) mit dem entsprechenden Posten oder den entsprechenden Anhangangaben im Abschluss anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
Leitlinien für die Berechnung
AR 39. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 44 erforderlichen Informationen für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es beachtet die Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien des Unternehmensstandards des THG-Protokolls (Fassung von 2004). Das Unternehmen kann die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission (58) oder die Anforderungen der Norm EN ISO 14064-1:2018 berücksichtigen. Wenn das Unternehmen bereits die THG-Bilanzierungsmethode nach ISO 14064-1:2018 anwendet, muss es dennoch die Anforderungen dieses Standards erfüllen (z. B. in Bezug auf die Berichterstattungsgrenzen und die Angabe marktbezogener Scope-2-Treibhausgasemissionen).
b) Es gibt die Methoden, signifikanten Annahmen und Emissionsfaktoren an, die es zur Berechnung oder Messung der Treibhausgasemissionen verwendet, zusammen mit einer Begründung für ihre Verwendung, und stellt einen Verweis oder einen Link auf sonstige verwendete Berechnungswerkzeuge zur Verfügung.
c) Es gibt die Emissionen von CO2, CH4, N2O, HFKW, PFC, SF6 und NF3 an. Zusätzliche Treibhausgase können berücksichtigt werden, wenn sie als erheblich eingeschätzt werden.
d) Es verwendet die aktuellsten vom IPCC veröffentlichten Werte für das Erderwärmungspotenzial (global warming potential, GWP) auf der Grundlage eines Zeithorizonts von 100 Jahren zur Berechnung der CO2-Äquivalente für Emissionen von Nicht-CO2-Gasen.
AR 40. Bei der Erstellung der Informationen für die Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen seiner assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) und vertraglichen Vereinbarungen gemäß Absatz 50 konsolidiert das Unternehmen 100 % der Treibhausgasemissionen der Unternehmen, über die es die operative Kontrolle hat. In der Praxis ist dies der Fall, wenn das Unternehmen die Lizenz oder Genehmigung besitzt, die Vermögenswerte dieser assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) und vertraglichen Vereinbarungen zu betreiben. Verfügt das Unternehmen über eine vertraglich festgelegte zeitweise operative Kontrolle, so konsolidiert es die während der Ausübung seiner operativen Kontrolle emittierten Treibhausgase zu 100 %.
AR 41. Im Einklang mit Kapitel 3.7 des ESRS 1 muss das Unternehmen gegebenenfalls Informationen über seine Treibhausgasemissionen aufschlüsseln. Beispielsweise kann das Unternehmen seine Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 oder seine THG-Gesamtemissionen nach Ländern, Betriebssegmenten, Wirtschaftstätigkeiten, Tochterunternehmen, THG-Kategorien (CO2, CH4, N2O, HFKW, PFC, SF6, NF3 und andere vom Unternehmen berücksichtigte Treibhausgase) oder Arten der Quellen (stationäre Verbrennung, mobile Verbrennung, Prozessemissionen und flüchtige Emissionen) aufschlüsseln.
AR 42. Ein Unternehmen kann einen anderen Berichtszeitraum haben als einige oder alle Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette. In diesem Fall ist es dem Unternehmen gestattet, seine Treibhausgasemissionen gemäß Absatz 44 unter Verwendung von Informationen für Berichtszeiträume zu messen, die von seinem eigenen Berichtszeitraum abweichen, wenn diese Informationen von Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette mit anderen Berichtszeiträumen als dem Berichtszeitraum des Unternehmens stammen, sofern:
a) Das Unternehmen die aktuellsten verfügbaren Daten dieser Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette zur Messung und Angabe seiner Treibhausgasemissionen verwendet.
b) Die Berichtszeiträume gleich lang sind und
c) Das Unternehmen die Auswirkungen signifikanter Ereignisse und Veränderungen der (für seine Treibhausgasemissionen relevanten) Umstände angibt, die zwischen den Berichtsterminen der Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette und dem Datum des Abschlusses des Unternehmens zu allgemeinen Zwecken eintreten.
AR 43. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 48 Buchstabe a erforderlichen Informationen über Scope-1-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es berechnet oder misst die Treibhausgasemissionen aus der stationären Verbrennung, der mobilen Verbrennung, Prozessemissionen und flüchtigen Emissionen und verwendet geeignete Aktivitätsdaten, die den Verbrauch an nicht erneuerbaren Brennstoffen umfassen.
b) Es verwendet geeignete und einheitliche Emissionsfaktoren.
c) Es gibt biogene CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse getrennt von den Scope-1-Treibhausgasemissionen an, berücksichtigt aber Emissionen anderer Arten von Treibhausgasen (insbesondere CH4 und N2O).
d) Es schließt jegliche Entnahme oder alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO2-Zertifikate oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus.
e) Für Tätigkeiten, die im Rahmen des EU-EHS gemeldet werden, erstattet es Bericht über Scope-1-Emissionen nach der EU-EHS-Methode. Die EU-EHS-Methode kann auch auf Tätigkeiten in geografischen Gebieten und Sektoren angewandt werden, die nicht unter das EU-EHS fallen.
AR 44. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 48 Buchstabe b erforderlichen Informationen über den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es berücksichtigt Treibhausgasemissionen aus den von ihm betriebenen Anlagen, die regulierten Emissionshandelssystemen (EHS) unterliegen, einschließlich des EU-EHS, nationaler EHS und gegebenenfalls EHS in Ländern außerhalb der EU.
b) es gibt nur die Emissionen von CO₂, CH₄, N₂O, HFKW, PFC, SF₆ und NF₃ an,
c) es stellt sicher, dass der Anrechnungszeitraum für Scope-1-THG-Bruttoemissionen dem Anrechnungszeitraum für die unter das EHS fallenden Emissionen entspricht, und
d) es berechnet den Anteil anhand der folgenden Formel:
THG-Emissionen (in t CO₂e) aus EU-EHS-Anlagen + nationale EHS-Anlagen + Nicht-EU-EHS-Anlagen
Scope-1-Treibhausgasemissionen (t CO₂e)
AR 45. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 49 erforderlichen Informationen über Scope-2-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es berücksichtigt die Grundsätze und Anforderungen der Leitlinien des THG-Protokolls für Scope-2-Treibhausgasemissionen (Version 2015, insbesondere die Scope-2-Qualitätskriterien in Kapitel 7.1 in Bezug auf vertragliche Instrumente), außerdem kann es die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die relevanten Anforderungen für die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen aus importierter Energie gemäß ISO 14064-1:2018 berücksichtigen,
b) es gibt Elektrizität, Dampf, Wärme und Kühlung an, die das Unternehmen erworben oder erhalten hat,
c) es vermeidet eine Doppelzählung der unter den Kategorien Scope 1 oder 3 gemeldeten Treibhausgasemissionen,
d) es wendet die standortbezogene und die marktbezogene Methode zur Berechnung der Scope-2-Treibhausgasemissionen an und legt Informationen über den Anteil und die Arten der vertraglichen Instrumente vor. Bei der standortbezogenen Methode werden die Scope-2-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage von durchschnittlichen Emissionsfaktoren für die Energieerzeugung an bestimmten Orten, einschließlich lokaler, subnationaler oder nationaler Grenzen, quantifiziert (THG-Protokoll, Leitlinien für Scope-2-Emissionen, Glossar, 2015). Bei der marktbezogenen Methode werden die Scope-2-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen der Erzeuger quantifiziert, von denen das berichtende Unternehmen vertraglich Strom, der mit Instrumenten gebündelt ist, oder ungebündelte Instrumente allein, erwirbt (THG-Protokoll, Leitlinien für Scope-2-Emissionen, Glossar, 2015); in diesem Fall kann das Unternehmen den Anteil der marktbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit erworbenem Strom, der mit Instrumenten wie Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten für erneuerbare Energien gebündelt ist, angeben. Das Unternehmen stellt Informationen über den Anteil und die Arten der vertraglichen Instrumente zur Verfügung, die für den Verkauf und den Kauf von Energie verwendet werden, die mit Attributen zur Energieerzeugung gebündelt oder nicht mit Energieattributen gebündelt ist,
e) es gibt biogene CO₂-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse getrennt von den Scope-2-Treibhausgasemissionen an, berücksichtigt aber Emissionen anderer Arten von Treibhausgasen (insbesondere CH₄ und N₂O). Werden bei den angewandten Emissionsfaktoren der prozentuale Anteil an Biomasse oder an biogenem CO₂ nicht getrennt, so muss das Unternehmen dies angeben. Stehen Treibhausgasemissionen anderer Treibhausgase als CO₂ (insbesondere CH₄ und N₂O) für standortbezogene durchschnittliche Emissionsfaktoren des Netzes oder für die marktbezogene Methode nicht zur Verfügung oder sind davon ausgeschlossen, so gibt das Unternehmen dies an,
f) es schließt jegliche Entnahme oder alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO₂-Zertifikate oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Scope-2-Treibhausgasemissionen aus.
AR 46. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 51 erforderlichen Informationen über Scope-3-THG-Bruttoemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es berücksichtigt die Grundsätze und Bestimmungen des Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011), außerdem kann es die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission oder die relevanten Anforderungen für die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064-1:2018 berücksichtigen.
b) Wenn es sich um ein Finanzinstitut handelt, berücksichtigt es den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard für Treibhausgase für die Finanzbranche der Partnership for Carbon Accounting Financial (PCAF), insbesondere Teil A „Financed Emissions“ (Fassung vom Dezember 2022).
c) Es überprüft unter Verwendung geeigneter Schätzungen seine gesamten Scope-3-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der 15 Scope-3-Kategorien, die im Unternehmensstandard des THG-Protokolls und im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011) beschrieben werden. Alternativ kann es seine indirekten Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der in Abschnitt 5.2.4 der Norm EN ISO 14064-1:2018 genannten Kategorien überprüfen (außer bei indirekten Treibhausgasemissionen aus importierter Energie).
d) Es ermittelt und übermittelt seine signifikanten Scope-3-Kategorien auf der Grundlage der Größenordnung ihrer geschätzten Treibhausgasemissionen und anderer Kriterien gemäß dem Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung von 2011, S. 61 und 65–68) oder gemäß Anhang H.3.2 der Norm EN ISO 14064-1:2018, z. B. Finanzausgaben, Einfluss, zugehörige Übergangsrisiken und Chancen oder Standpunkte der Interessenträger.
e) Es berechnet oder schätzt die Treibhausgasemissionen in signifikanten Scope-3-Kategorien unter Verwendung geeigneter Emissionsfaktoren.
f) Es aktualisiert jährlich die Scope-3-Treibhausgasemissionen in jeder signifikanten Kategorie auf der Grundlage aktueller Tätigkeitsdaten; es aktualisiert mindestens alle drei Jahre oder bei Auftreten eines signifikanten Ereignisses oder einer erheblichen Änderung der Umstände das gesamte Scope-3-Treibhausgasinventar (ein signifikantes Ereignis oder eine erhebliche Änderung der Umstände kann sich beispielsweise auf Änderungen der Tätigkeiten oder der Struktur des Unternehmens, Änderungen der Tätigkeiten oder der Struktur seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette(n), eine Änderung der Berechnungsmethode oder die Aufdeckung von Fehlern beziehen).
g) Es gibt den Umfang an, in dem seine Scope-3-Treibhausgasemissionen anhand von Inputs aus bestimmten Tätigkeiten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens gemessen werden, sowie den Prozentsatz der Emissionen, der anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette berechnet wurde.
h) Es gibt für jede signifikante Kategorie von Scope-3-Treibhausgasemissionen die berücksichtigten Berichterstattungsgrenzen, die Berechnungsmethoden für die Schätzung der Treibhausgasemissionen an und erklärt, ob und welche Berechnungswerkzeuge eingesetzt wurden. Die Scope-3-Kategorien sollten mit dem THG-Protokoll übereinstimmen und Folgendes umfassen:
i. Indirekte Scope-3-Treibhausgasemissionen der konsolidierten Gruppenunternehmen (das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen).
ii. Indirekte Scope-3-Treibhausgasemissionen aus assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen, bei denen das Unternehmen in der Lage ist, die operativen Tätigkeiten und Beziehungen zu kontrollieren (operative Kontrolle).
iii. Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 aus assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Investmentunternehmen) sowie gemeinsamen Vereinbarungen, über die das Unternehmen keine operative Kontrolle ausübt, sofern diese Unternehmen Teil der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens sind.
i) Es gibt eine Liste der Kategorien von Scope-3-Treibhausgasemissionen an, die in das Inventar aufgenommen und daraus ausgeschlossen werden, mit einer Begründung für die ausgeschlossenen Scope-3-Kategorien.
j) Es gibt biogene CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, getrennt von den Scope-3-THG-Bruttoemissionen an und nimmt Emissionen anderer Arten von Treibhausgasen (z. B. CH4 und N2O) sowie CO2-Emissionen, die innerhalb des Lebenszyklus von Biomasse entstehen, außer aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau (beispielsweise Treibhausgasemissionen aus der Verarbeitung oder dem Transport von Biomasse) in die Berechnung der Scope-3-Treibhausgasemissionen auf.
k) Es schließt jegliche Entnahme oder alle erworbenen, verkauften oder übertragenen CO2-Zertifikate oder Treibhausgaszertifikate aus der Berechnung der Scope-3-Treibhausgasemissionen aus.
AR 47. Bei der Erstellung der nach Absatz 52 erforderlichen Informationen über die THG-Gesamtemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es verwendet die folgenden Formeln, um die THG-Gesamtemissionen zu berechnen:
THG-Gesamtemissionen standortbezogen (t CO₂e)
= Scope-1-Bruttoemissionen + Scope-2-Bruttoemissionen standortbezogen + Scope-3-Bruttoemissionen gesamtTHG-Emissionen marktbezogen (t CO₂e)
= Scope-1-Bruttoemissionen + Scope-2-Bruttoemissionen marktbezogen + Scope-3-Bruttoemissionen
b) Es gibt die THG-Gesamtemissionen an, wobei bei der Messung der zugrunde liegenden Scope-2-Treibhausgasemissionen zwischen aus den standortbezogenen Methoden und aus den marktbezogenen Methoden abgeleiteten Emissionen unterschieden wird.
AR 48. Das Unternehmen gibt seine THG-Gesamtemissionen, aufgeschlüsselt nach Scope-1-, Scope-2- und signifikanten Scope-3-Emissionen, im Einklang mit der nachstehenden Tabelle an.
Siehe dazu Tabelle AR 48.pdf
AR 49. Um potenzielle Übergangsrisiken aufzuzeigen, kann das Unternehmen seine nach den wichtigen Ländern und gegebenenfalls nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselten THG-Gesamtemissionen angeben (unter Anwendung der gleichen Segmente wie für den Abschluss gemäß den Rechnungslegungsstandards, d. h. nach dem IFRS 8 Geschäftssegmente oder lokalen Rechnungslegungsanforderungen). Scope-3-Treibhausgasemissionen können von diesen Aufschlüsselungen nach Ländern ausgenommen werden, wenn die entsprechenden Daten nicht ohne Weiteres verfügbar sind.
AR 50. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen können auch nach den in der Norm EN ISO 14064-1:2018 festgelegten indirekten Emissionskategorien dargestellt werden.
AR 51. Wenn es für die Scope-3-Emissionen des Unternehmens wesentlich ist, muss es die Treibhausgasemissionen aus erworbenen Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten als Teil der übergeordneten Scope-3-Kategorie „vorgelagerte erworbene Waren und Dienstleistungen“ angeben.
AR 52. Die nach Scope 1, 2 und 3 aufgeschlüsselten THG-Gesamtemissionen können in der Nachhaltigkeitserklärung grafisch dargestellt werden (z. B. als Balken- oder Kreisdiagramm), sodass daraus die Aufteilung der Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette (vorgelagert, eigene Tätigkeiten, Transport, nachgelagert) hervorgeht.
AR 53. Bei der Angabe der nach Absatz 53 erforderlichen Informationen über die Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse geht das Unternehmen wie folgt vor:
a) Es berechnet die Treibhausgasintensität anhand der folgenden Formel:
THG-Emissionen gesamt (t CO2e) / Nettoumsatzerlöse (Währungseinheit)
b) Es drückt die THG-Gesamtemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent und die Nettoumsatzerlöse in Währungseinheiten (z. B. Euro) aus und legt die Ergebnisse für die marktbezogene und standortbezogene Methode vor.
c) Es trägt die THG-Gesamtemissionen in den Zähler und die Nettogesamterlöse in den Nenner ein.
d) Es berechnet die THG-Gesamtemissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe d und Absatz 52 und
e) Es berechnet die Nettoumsatzerlöse im Einklang mit den Anforderungen der für Abschlüsse anzuwendenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 oder lokale Rechnungslegungsanforderungen.
AR 54. Die quantitativen Informationen können in einer Tabelle wie der folgenden dargestellt werden.
Konnektivität der Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Umsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung.
Siehe weiter unten für Tabelle zu AR 54
AR 55. Der Abgleich der zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendeten Nettoumsatzerlöse mit dem betreffenden Posten oder den entsprechenden Anhangangaben im Abschluss (gemäß Absatz 55) kann:
a) durch einen Querverweis auf den entsprechenden Posten oder die Angaben im Abschluss oder
b) durch einen quantitativen Abgleich unter Verwendung des nachstehenden Tabellenformats, wenn die Nettoumsatzerlöse nicht direkt mit einem Posten oder einer Angabe im Abschluss verknüpft werden können.
Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden
Nettoumsatzerlöse (sonstige)
Gesamtnettoumsatzerlöse (Abschluss)
Tabelle zu AR 54:
THG-Intensität pro Nettoerlös | Vergleich | N | % N / N-1 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/Währungseinheit) | |||
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/Währungseinheit) |
Vergleich ... Energieintensität aus einem Vergleichsjahr
N ................... Energieintensität des aktuellen Jahres
% N / N-1 ... Verhältnis der Energieintensität des aktuellen Jahres zum Vorjahr in Prozent
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Scope 1 und 2
Die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 sind im Berichtszeitraum gestiegen. Der Zuwachs ist auf das Wachstum des Unternehmens zurückzuführen, das durch eine Zunahme an Büros und Mitarbeitenden weltweit geprägt ist. Dieses Wachstum hat die absoluten Emissionen in beiden Scopes beeinflusst.
Das Unternehmen bleibt jedoch bestrebt, die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 zu reduzieren. Dafür wird weiterhin in Maßnahmen wie Strombezugsverträge, Energiemanagementsysteme, die Dekarbonisierung von Fahrzeugflotten sowie andere CO₂-reduzierende Initiativen investiert.
Scope 3
Die Emissionsintensität von Scope 3 hat sich aufgrund eines Rückgangs der Luftfrachtaktivitäten verbessert. Dies ist auf niedrigere Transportvolumina zurückzuführen, insbesondere in der ersten Jahreshälfte, da sich die globale Lieferkettensituation nach der Pandemie entspannte und die Nachfrage nach dringenden Lieferungen sank.
Die Gesamtemissionen in Scope 3 haben ebenfalls abgenommen, unterstützt durch verbesserte Datenerhebungsmethoden und eine genauere Berichterstattung, die sich stärker auf Aktivitätsdaten stützt anstelle von Umsatzdaten.
Gesamtemissionen
Die Gesamtemissionen sind zurückgegangen, was hauptsächlich auf die Verringerung der Scope-3-Emissionen in einer bestimmten Kategorie zurückzuführen ist. Da diese Kategorie den Großteil der Emissionen ausmacht, führte die Reduktion dort zu einem deutlichen Rückgang der gesamten Treibhausgasemissionen.
Das Unternehmen setzt weiterhin auf Maßnahmen zur Reduzierung seines CO₂-Fußabdrucks, basierend auf genaueren Daten und einem stärkeren Fokus auf nachhaltige Praktiken.