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E2.IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

10. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den in Kapitel 4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen des ESRS 2 verlangten Angaben gelesen und zusammen mit diesen gemacht werden.

11. Das Unternehmen erläutert das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen , Risiken und Chancen und liefert Informationen darüber,

  • a) ob das Unternehmen seine Standorte und Geschäftstätigkeiten überprüft hat, um seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen , Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln, und wenn ja, welche Methoden, Annahmen und Instrumente der Überprüfung zugrunde gelegt wurden,

  • b) ob und wie das Unternehmen Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, durchgeführt hat.


Application Requirements (AR)

AR 1. Bei der Analyse der Wesentlichkeit umweltbezogener Unterthemen bewertet das Unternehmen die Wesentlichkeit der Umweltverschmutzung in seinem eigenen Betrieb und in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und kann die folgenden vier Phasen berücksichtigen, was auch als LEAP-Ansatz bezeichnet wird:

  • a) Phase 1: Feststellung des Ortes, an dem sich im eigenen Betrieb und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette die Schnittstelle zur Natur befindet,

  • b) Phase 2: Bewertung der mit der Umweltverschmutzung verbundenen Abhängigkeiten und Auswirkungen,

  • c) Phase 3: Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen und

  • d) Phase 4: Erstellung und Übermittlung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse.

AR 2. Die Wesentlichkeitsanalyse für den ESRS E2 entspricht den ersten drei Phasen dieses LEAP-Ansatzes. In der vierten Phase geht es um die Ergebnisse des Verfahrens.

AR 3. Bei dem Verfahren zur Analyse der Wesentlichkeit von Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen sind die Bestimmungen des ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten zu berücksichtigen.

AR 4. Die Unterthemen, die von der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS E2 abgedeckt werden, umfassen Folgendes:

  • a) Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung (ohne Treibhausgasemissionen und Abfälle), Mikroplastik und besorgniserregende Stoffe,

  • b) Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen, die bei der Minderung von Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung helfen.

AR 5. Zur Feststellung des Ortes, an dem sich im eigenen Betrieb und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette die Schnittstelle zur Natur befindet, kann das Unternehmen in Phase 1 Folgendes berücksichtigen:

  • a) die Standorte, an denen sich die direkten Vermögenswerte befinden und an denen die Tätigkeiten sowie die damit verbundenen vor- und nachgelagerten Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette stattfinden,

  • b) die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen stattfinden, und

  • c) die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emissionen oder mit der Herstellung, der Verwendung, dem Vertrieb, der Vermarktung und der Einfuhr/Ausfuhr von Mikroplastik, besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen zusammenhängen.

AR 6. Phase 2 bezieht sich auf die Bewertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Geschäftsbereich, unter anderem durch die Bewertung des Schweregrads und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

AR 7. In Phase 3 kann das Unternehmen zur Bewertung seiner wesentlichen Risiken und Chancen auf der Grundlage der Ergebnisse der Phasen 1 und 2

a) Übergangsrisiken und Chancen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette anhand folgender Kategorien ermitteln:

  • i. Politik und Recht: z. B. Einführung von Rechtsvorschriften, Belastung durch Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. Sorgfaltspflichtverletzungen in Bezug auf Ökosysteme), verstärkte Berichterstattungspflichten,

  • ii. Technologie: z. B. Substitution von Produkten oder Dienstleistungen durch Produkte oder Dienstleistungen mit geringeren Auswirkungen, Abkehr von besorgniserregenden Stoffen,

  • iii. Markt: z. B. Verlagerung von Angebot, Nachfrage und Finanzierung, Volatilität oder gestiegene Kosten einiger Stoffe und

  • iv. Reputation: z. B. Veränderungen in der Wahrnehmung der Gesellschaft, der Kunden oder von Gemeinschaften infolge der Rolle einer Organisation bei der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,

b) physische Risiken ermitteln, z. B. plötzliche Unterbrechungen des Zugangs zu sauberem Wasser, saurer Regen oder andere Verschmutzungsereignisse, die wahrscheinlich zu Umweltverschmutzung führen oder geführt haben, mit Folgen für die Umwelt und die Gesellschaft,

c) Chancen ermitteln, die mit der Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung zusammenhängen und in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • i. Ressourceneffizienz: Verringerung der Mengen der verwendeten Stoffe oder Verbesserung der Effizienz der Produktionsverfahren zur Minimierung der Auswirkungen,

  • ii. Märkte: z. B. Diversifizierung der Geschäftstätigkeiten,

  • iii. Finanzierung: z. B. Zugang zu grünen Fonds, Anleihen oder Darlehen,

  • iv. Resilienz: z. B. Diversifizierung der verwendeten Stoffe und Verminderung der Emissionen durch Innovationen oder Technologien und

  • v. Reputation: positive Beziehungen zu Interessenträgern durch einen proaktiven Ansatz des Risikomanagements.

AR 8. Bei der Wesentlichkeitsanalyse kann das Unternehmen die Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission zur Anwendung der Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen innerhalb ihres Lebenszyklus heranziehen.

AR 9. Bei der Bereitstellung von Informationen über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse hat das Unternehmen Folgendes zu berücksichtigen:

a) eine Liste der Standorte, an denen die Umweltverschmutzung für die Tätigkeiten und die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung ist, und

b) eine Liste der Geschäftstätigkeiten, die mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung verbunden sind.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

E2.IRO-1 – Wesentliche Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Verschmutzung

Bewertung von Auswirkungen und Risiken

Wir führen regelmäßige Kontrollen und Bewertungen durch, um die Auswirkungen von Verschmutzung auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Mindestens einmal jährlich werden diese Bewertungen im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems durchgeführt und durch Audits gemäß den ISO 14001-Standards überprüft. Auf Basis dieser Analysen erhalten unsere organisatorischen Einheiten einen klaren Überblick über ihre Umweltauswirkungen und setzen gezielte Maßnahmen um, um diese zu reduzieren.

Zusätzlich haben wir ein System etabliert, um außergewöhnliche Vorfälle effektiv zu managen. Wir minimieren Risiken wie die Kontamination von Oberflächenwasser, Boden oder Grundwasser durch schädliche Stoffe, die auf unserem Gelände genutzt werden, oder durch Unfälle freigesetzt werden könnten. Im Falle eines Brands beispielsweise besteht das Risiko, dass Emissionen in die Luft gelangen oder Löschwasser mit Schadstoffen das Grund- oder Oberflächenwasser verunreinigt. Mit Notfallplänen, Betriebsregeln und internen Standards stellen wir sicher, dass die Auswirkungen solcher Vorfälle auf ein Minimum reduziert werden.

Beim Umgang mit schädlichen Substanzen wenden wir das Prinzip des Mehrbarrierenschutzes an. Bereiche, in denen eine höhere Konzentration solcher Stoffe vorkommt, werden in unseren regelmäßig aktualisierten Notfallplänen berücksichtigt. Das Risiko eines Austritts von Schadstoffen über das Abwassersystem reduzieren wir durch spezielle Vorrichtungen, die diese Stoffe erkennen und auffangen können. Zudem steht unser unternehmenseigener Feuerwehr- und Rettungsdienst rund um die Uhr bereit, um im Ernstfall schnell und gezielt eingreifen zu können.

Um die Sicherheit weiter zu gewährleisten, haben wir ein System zur Bewertung und Freigabe der von uns verwendeten Chemikalien eingeführt. Regelmäßige Wartungsarbeiten und Dichtheitsprüfungen unserer Anlagen sind wesentliche Maßnahmen, um Notfälle zu verhindern und unsere Umweltverantwortung aktiv wahrzunehmen.

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