ESRS Standard
ESRS Standard
91. Das Unternehmen hat anzugeben, inwieweit seine Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen haben und davon Gebrauch machen.
92. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis des Anspruchs der Arbeitnehmer auf geschlechtergerechte Inanspruchnahme von Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen sowie die tatsächliche Umsetzung in der Praxis zu vermitteln; dabei handelt es sich um eine der Dimensionen der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.
93. Die in Absatz 91 genannten Angaben umfassen Folgendes:
a) den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben, und
b) den Prozentsatz der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
94. Haben alle Arbeitnehmer des Unternehmens aufgrund sozialpolitischer und/oder tarifvertraglicher Vereinbarungen Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen, reicht es aus, dies mitzuteilen, um die Anforderungen nach Absatz 93 Buchstabe a zu erfüllen.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 96. Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen umfassen Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige, der nach nationalem Recht oder Tarifverträgen gewährt wird. Für die Zwecke dieses Standards werden diese Begriffe wie folgt definiert:
a) Mutterschaftsurlaub (auch Schwangerschaftsurlaub): Arbeitsfreistellung mit Beschäftigungsschutz für erwerbstätige Frauen unmittelbar um die Zeit der Entbindung (oder in einigen Ländern der Adoption).
b) Vaterschaftsurlaub: Arbeitsfreistellung für Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zum Zweck der Betreuung und Pflege.
c) Elternurlaub: Arbeitsfreistellung für Eltern anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zur Betreuung dieses Kindes, gemäß der Definition des jeweiligen Mitgliedstaats.
d) Urlaub für pflegende Angehörige: Arbeitsfreistellung für Arbeitskräfte zur persönlichen Pflege oder Unterstützung einer angehörigen Person oder einer im selben Haushalt lebenden Person, die aus einem von jedem Mitgliedstaat festgelegten schwerwiegenden medizinischen Grund erhebliche Pflege- oder Unterstützungsleistungen benötigt.
AR 97. In Bezug auf Absatz 93 Buchstabe a sind Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen haben, Personen, für die Regelungen, organisatorische Maßnahmen, Vereinbarungen, Verträge oder Tarifverträge gelten, die Ansprüche auf Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen enthalten, und die ihre Ansprüche beim Unternehmen angemeldet haben oder deren Ansprüche dem Unternehmen bekannt sind.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Familienauszeit
Im Jahr 2023 hatten 47% der Mitarbeitenden Anspruch auf familienbedingte Auszeiten. 2,2% der berechtigten Mitarbeitenden nahmen diese Auszeiten in Anspruch, darunter 1% der Männer und 1,2% der Frauen.
Die Betreuung und Unterstützung von Mitarbeitenden während der Familienkarenz erfolgt aktiv und gezielt. Für Mitarbeitende, die eine längere Auszeit von mehr als drei Monaten nehmen, werden individuelle Planungsgespräche angeboten. In diesen Gesprächen wird die Gestaltung der Familienzeit gemeinsam besprochen, und das Unternehmen zeigt auf, wie es durch Fortbildungsangebote und die Förderung von sozialen Netzwerken während dieser Phase unterstützend wirken kann. Im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung wird zudem daran gearbeitet, den Anteil der Väter in der Familienkarenz weiter zu erhöhen.
Viele Mitarbeitende entscheiden sich nach der Familienkarenz für das flexible Modell der Elternteilzeit, das vom Unternehmen großzügig unterstützt wird. Auch Väterkarenz und der Papamonat werden aktiv gefördert und gerne genutzt.