Wissenswertes
Wissenswertes
Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen umfassen Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub, die gemäß nationalem Recht oder Tarifverträgen gewährt werden.
Mutterschaftsurlaub: Freistellung mit Beschäftigungsschutz für erwerbstätige Frauen rund um die Entbindung oder Adoption.
Vaterschaftsurlaub: Freistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile zur Betreuung nach Geburt oder Adoption.
Elternurlaub: Freistellung für Eltern zur Betreuung eines Kindes nach Geburt oder Adoption.
Pflegeurlaub: Freistellung zur Pflege oder Unterstützung eines Angehörigen oder einer im selben Haushalt lebenden Person mit schwerwiegendem medizinischen Pflegebedarf.