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Haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der Sozialpolitik und (oder) von Tarifverträgen?

Vor über 10 Monaten aktualisiert

Wissenswertes

Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen umfassen Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub, die gemäß nationalem Recht oder Tarifverträgen gewährt werden.

  • Mutterschaftsurlaub: Freistellung mit Beschäftigungsschutz für erwerbstätige Frauen rund um die Entbindung oder Adoption.

  • Vaterschaftsurlaub: Freistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile zur Betreuung nach Geburt oder Adoption.

  • Elternurlaub: Freistellung für Eltern zur Betreuung eines Kindes nach Geburt oder Adoption.

  • Pflegeurlaub: Freistellung zur Pflege oder Unterstützung eines Angehörigen oder einer im selben Haushalt lebenden Person mit schwerwiegendem medizinischen Pflegebedarf.

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