ESRS Standard
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93. Die in Absatz 91 genannten Angaben umfassen Folgendes:
a) den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben
Wissenswertes
Wissenswertes
In die Berechnung dürfen nur Arbeitnehmer einfließen, die Anspruch auf alle für sie relevanten familienbedingten Freistellungen haben. Verfügen Männer beispielsweise über einen Pflegefreistellungsanspruch, jedoch nicht über einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, werden sie nicht in die Berechnung aufgenommen (siehe EFRAG Q&A January-November 2024, ID 340).
Die Angabepflicht erfordert die Angabe der Anzahl der Mitarbeiter mit einem abstrakten Anspruch auf familienbedingte Freistellungen, unabhängig von deren aktueller Lebenssituation. Die Bezahlung und Dauer der Freistellung sind unerheblich, solange ein Kündigungsschutz besteht.