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Prozentualer Anteil der berechtigten Arbeitnehmer, die Urlaub aus familiären Gründen genommen haben, nach Geschlecht

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

93. Die in Absatz 91 genannten Angaben umfassen Folgendes:

  • b) den Prozentsatz der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.


Wissenswertes inkl. Berechnung

In die Berechnung dürfen nur Arbeitnehmer einfließen, die Anspruch auf alle für sie relevanten familienbedingten Freistellungen haben. Verfügen Männer beispielsweise über einen Pflegefreistellungsanspruch, jedoch nicht über einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, werden sie nicht in die Berechnung aufgenommen (siehe EFRAG Q&A January-November 2024, ID 340).

Es wird empfohlen, dass jeder Arbeitnehmende, der eine familienbedingte Arbeitsfreistellung in Anspruch nimmt, grundsätzlich nur einmal gezählt wird, unabhängig davon, ob mehrere Arten von Freistellungen innerhalb eines Jahres genutzt wurden.

Die Berechnung ist für alle Geschlechtskategorien getrennt durchzuführen.

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