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S1-11 – Soziale Absicherung

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

72. Das Unternehmen hat anzugeben, ob seine Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist.

73. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwiefern die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist.

74. Das Unternehmen hat anzugeben, ob alle seine Arbeitnehmer durch öffentliche Programme oder durch von dem Unternehmen angebotene Leistungen gegen Verdienstausfälle aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abgesichert sind:

  • a) Krankheit,

  • b) Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitskraft des Unternehmens für dieses tätig ist,

  • c) Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit,

  • d) Elternurlaub, und

  • e) Ruhestand.

Wenn ja, reicht diese Angabe aus, um diese Angabepflicht zu erfüllen, und es sind keine weiteren Informationen erforderlich.

Siehe auch Application Requirements AR 75

75. Haben nicht alle seiner Arbeitnehmer eine soziale Absicherung gemäß Absatz 72, hat das Unternehmen darüber hinaus die Länder anzugeben, in denen Arbeitnehmer in Bezug auf eine oder mehrere der in Absatz 72 aufgeführten Arten von Ereignissen nicht über eine soziale Absicherung verfügen, und für jedes dieser Länder die Arten von Arbeitnehmern zu nennen, die bei den jeweils anwendbaren bedeutenden Lebensereignissen keine soziale Absicherung haben.

76. Das Unternehmen kann die in dieser Angabepflicht genannten Informationen auch in Bezug auf die bei ihm tätigen Fremdarbeitskräfte vorlegen.


Application Requirements (AR)

AR 75. Soziale Absicherung bezeichnet alle Maßnahmen, die in schwierigen Lebenssituationen, wie dem Verlust des Arbeitsplatzes, Erkrankung und Bedarf an medizinischer Versorgung, Entbindung und Erziehung eines Kindes oder Renteneintritt den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Einkommensunterstützung ermöglichen.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

S1-11 – Soziale Absicherung

Sozialschutz unserer Mitarbeitenden

Alle unsere Mitarbeitenden sind durch umfassende Sozialschutzmaßnahmen abgesichert, die sowohl öffentliche Programme als auch vom Unternehmen bereitgestellte Leistungen umfassen. Dieser Schutz gilt für Verdienstverluste aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen, Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub sowie Ruhestand. Ab dem Moment, in dem Mitarbeitende ihre Arbeitskraft in das Unternehmen einbringen, sorgt unser System dafür, dass sie in allen genannten Fällen finanziell abgesichert sind und keine existenziellen Einbußen erleiden.

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