ESRS Standard
ESRS Standard
58. Das Unternehmen hat anzugeben, inwieweit die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen seiner Arbeitnehmer durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit seine Arbeitnehmer im sozialen Dialog auf EWR-Ebene repräsentiert werden.
59. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens zu vermitteln.
60. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
a) wie viel Prozent seiner gesamten Arbeitnehmer von Tarifverträgen abgedeckt sind,
b) ob es im Europäischen Wirtschaftsraum über einen oder mehrere Tarifverträge verfügt, und, wenn ja, den Gesamtprozentsatz seiner Arbeitnehmer, die von diesem Tarifvertrag bzw. diesen Tarifverträgen abgedeckt sind, für jedes Land, in dem es eine signifikante Zahl von Arbeitnehmern hat, d. h. mindestens 50 Arbeitnehmer nach Personenzahl, was mindestens 10 % der Gesamtzahl seiner Arbeitnehmer entspricht, und
c) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den prozentualen Anteil der eigenen Arbeitnehmer, für die Tarifverträge gelten, aufgeschlüsselt nach Regionen.
61. Für Arbeitnehmer, die nicht von Tarifverträgen abgedeckt sind, kann das Unternehmen angeben, ob es deren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auf der Grundlage von Tarifverträgen für seine anderen Arbeitnehmer oder auf der Grundlage von Tarifverträgen anderer Unternehmen festlegt.
62. Das Unternehmen kann den Umfang beschreiben, in dem die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der bei ihm tätigen Fremdarbeitskräfte durch Tarifverträge bestimmt oder beeinflusst werden, einschließlich einer Schätzung der Abdeckungsquote.
63. Das Unternehmen hat folgende Informationen im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog anzugeben:
a) den Gesamtprozentsatz der Arbeitnehmer, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind, mit Angaben auf Länderebene für jedes EWR-Land, in dem das Unternehmen eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern hat, und
b) die Existenz einer Vereinbarung mit seinen Arbeitnehmern über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 66. Der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, wird nach folgender Formel berechnet:
AR 67. Die tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer unter den Arbeitskräften des Unternehmens sind diejenigen Personen, auf die das Unternehmen den Vertrag anwenden muss. Wenn keiner der Arbeitnehmer des Unternehmens tarifvertraglich abgedeckt ist, bedeutet das, dass der gemeldete Prozentsatz bei null liegt. Ein Arbeitnehmer des Unternehmens, der von mehr als einem Tarifvertrag abgedeckt ist, muss nur einmal gezählt werden.
AR 68. Diese Anforderung zielt nicht darauf ab, den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten sind oder den Prozentsatz der Arbeitnehmer, die Gewerkschaften angehören, zu ermitteln; diese können sich voneinander unterscheiden. Der Prozentsatz der tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer kann höher sein als der Prozentsatz gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer, wenn die Tarifverträge sowohl für Gewerkschaftsmitglieder als auch für Nichtgewerkschaftsmitglieder gelten. Der Prozentsatz der tarifvertraglich abgedeckten Arbeitnehmer kann jedoch auch niedriger sein als der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer. Dies kann der Fall sein, wenn keine Tarifverträge verfügbar sind oder wenn die Tarifverträge nicht alle gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer abdecken.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen
Wir garantieren, dass in allen Ländern, in denen wir tätig sind, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu Arbeitsbedingungen vollständig eingehalten werden. Ein großer Teil unserer Mitarbeitenden ist durch tarifliche Vereinbarungen abgesichert. Darüber hinaus profitieren mehr als 99 % unseres Teams von rechtlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen, die faire und transparente Bedingungen gewährleisten.
Partnerschaft mit der Mitarbeitendenvertretung
An unserem deutschen Standort wird die Interessenvertretung der Beschäftigten durch einen Betriebsrat wahrgenommen, der gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewählt wurde. Dieses gewählte Gremium setzt sich aus sieben freigestellten und 20 nicht freigestellten Mitgliedern zusammen und engagiert sich aktiv für die Belange der Belegschaft.