ESRS Standard
ESRS Standard
44. Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
a) Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder
b) Förderung positiver Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder
c) Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.
45. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens voranzutreiben und zu messen.
46. Die zusammenfassende Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Arbeitskräfte des Unternehmens enthält die im ESRS 2 MDR-T festgelegten Informationsanforderungen.
Siehe auch Anwendungsanforderung AR 50
47. Das Unternehmen gibt das Verfahren zur Festlegung der Ziele an, einschließlich Informationen darüber, ob und wie das Unternehmen direkt mit den Arbeitskräften des Unternehmens oder mit Arbeitnehmervertretern in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat:
a) Festlegung dieser Ziele,
b) Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und
c) Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Leistung des Unternehmens ergeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 49. Bei der Angabe von Informationen über Ziele gemäß Absatz 44 kann das Unternehmen Folgendes angeben:
a) Die angestrebten Ergebnisse, die im Leben einer bestimmten Zahl von Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens erzielt werden sollen.
b) Die langfristige Stabilität der Ziele in Bezug auf Definitionen und Methoden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu ermöglichen.
c) Die Standards oder Verpflichtungen, auf denen die Ziele beruhen (z. B. Verhaltenskodizes, Beschaffungskonzepte, globale Rahmen oder Industriekodizes).
AR 50. Die Ziele in Bezug auf Risiken und Chancen können mit den Zielen in Bezug auf Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. Beispielsweise könnte ein Ziel, eine angemessene Entlohnung für Fremdarbeitskräfte zu erreichen, sowohl die Auswirkungen auf diese Personen als auch die damit verbundenen unternehmerischen Risiken in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produktion verringern.
AR 51. Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe im Rahmen des Konzepts eingegangene Verpflichtung unterscheiden. Beispielsweise kann das Unternehmen als langfristiges Ziel verfolgen, die Gesundheits- und Sicherheits-vorfälle, die seine Zusteller betreffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, und als kurzfristiges Ziel, die Überstunden der Zusteller bis 2024 um x % zu verringern und gleichzeitig ihr Einkommen aufrechtzuerhalten.
AR 52. Bei Änderung oder Ersetzung eines Ziels im Berichtszeitraum kann das Unternehmen dies durch Querverweise auf erhebliche Änderungen des Geschäftsmodells oder auf umfassendere Änderungen des akzeptierten Standards oder der Rechtsvorschriften, aus denen das Ziel abgeleitet wird, verdeutlichen, um Hintergrundinformationen gemäß ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen bereitzustellen.
Beispiele aus Anlage A.4
Beispiele aus Anlage A.4
Anwendungsanforderungen für den ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile dieses Standards. Sie unterstützt die Anwendung der Angabepflicht ESRS S1-5 in Bezug auf soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen mit Beispielen für Angaben:
Soziale Aspekte und Menschenrechtsfragen
Sichere Beschäftigung
Erhöhung des Anteils der Arbeitskräfte mit Arbeitsverträgen (insbesondere unbefristeten Verträgen) und soziale AbsicherungArbeitszeit
Erhöhung des Anteils der Arbeitskräfte mit flexiblen ArbeitszeitregelungenAngemessene Entlohnung
Sicherstellen, dass alle eigenen Arbeitskräfte eine angemessene Entlohnung erhaltenSozialer Dialog/Existenz von Betriebsräten/Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Ausweitung des sozialen Dialogs auf weitere Betriebe und/oder LänderVereinigungsfreiheit/Tarifverhandlungen einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte
Erhöhung des Anteils der tarifvertraglich abgedeckten Arbeitskräfte des Unternehmens, Aushandlung von Tarifverträgen unter Berücksichtigung von NachhaltigkeitsaspektenVereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Ausweitung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auf einen größeren Anteil der Arbeitskräfte des UnternehmensGesundheitsschutz und Sicherheit
Verringerung der Zahl der Verletzungen und der durch Verletzungen verlorenen ArbeitszeitGleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Erhöhung des Frauenanteils unter den Arbeitskräften des Unternehmens und in Führungspositionen, Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und MännernWeiterbildung und Kompetenzentwicklung
Erhöhung des Anteils der Arbeitnehmer, die Weiterbildung erhalten, und regelmäßige Überprüfungen der KompetenzentwicklungBeschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderungen an den Arbeitskräften des UnternehmensMaßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Ausweitung der Maßnahmen auf alle ArbeitsplätzeVielfalt
Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen an den Arbeitskräften des Unternehmens und der obersten FührungsebeneKinderarbeit
Ausweitung der Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdung von Jugendlichen durch gefährliche Arbeiten auf einen höheren Prozentsatz der TätigkeitenZwangsarbeit
Ausweitung der Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit auf eine größere Zahl von Tätigkeiten
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1-5 – Ziele Arbeitnehmer:innen
Respektvoller Umgang und Gleichbehandlung im Unternehmen
Als global agierendes Unternehmen setzen wir uns dafür ein, ein unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf der Förderung von Menschenrechten, Vielfalt und dem Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden basiert. Durch Sensibilisierungstrainings stärken wir das Bewusstsein für Diskriminierung und Gleichbehandlung. Im Berichtsjahr haben 75 % der Mitarbeitenden entsprechende Schulungen absolviert. Unser Ziel ist es, diesen Anteil im kommenden Berichtsjahr auf 85 % zu erhöhen. Gleichzeitig fördern wir eine ausgewogene Repräsentation von Frauen in verantwortungsvollen Positionen und haben uns zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in Führungspositionen von 20 % auf 30 % bis 2026 zu erhöhen.