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ESRS S1 - AR 53 & AR 55 - AR 60

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Beschreibung der ARs

AR 53. Diese Angabepflicht gilt für alle Arbeitnehmer, die für die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens erfassten Unternehmen tätig sind.

AR 55. Das Unternehmen legt die verlangten Angaben in folgenden Tabellenformaten vor: Zu den Tabellen

AR 56. Die Definitionen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen, Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen, Abrufkräften und Voll- und Teilzeitkräften unterscheiden sich von Land zu Land. Hat das Unternehmen Arbeitnehmer in mehr als einem Land, so verwendet es für die Berechnung der Daten auf Länderebene die Definitionen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Arbeitnehmer tätig sind. Die Daten auf Länderebene werden dann zur Berechnung der Gesamtzahlen addiert, wobei Unterschiede in den nationalen rechtlichen Definitionen außer Acht gelassen werden. Abrufkräfte werden vom Unternehmen ohne ein garantiertes Minimum oder eine feste Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. Die Arbeitnehmer müssen nach Bedarf für die Arbeit zur Verfügung stehen, aber das Unternehmen ist vertraglich nicht verpflichtet, ihnen eine Mindestarbeitszeit oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat anzubieten. Unter diese Kategorie fallen z. B. Gelegenheitsarbeiter, Arbeitnehmer mit Null-Stunden-Verträgen und Bereitschaftskräfte.

AR 57. Die Angabe der Zahl der Arbeitnehmer am Ende des Berichtszeitraums liefert Informationen für diesen Zeitpunkt, ohne dass Fluktuationen während des Berichtszeitraums erfasst werden. Mit der Angabe dieser Zahlen in Durchschnittswerten über den Berichtszeitraum wird den Fluktuationen während des Berichtszeitraums Rechnung getragen.

AR 58. Quantitative Daten, wie z. B. die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen oder der Teilzeitkräfte, dürften für sich genommen kaum ausreichen. So könnte beispielsweise ein hoher Anteil von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen oder Teilzeitkräften auf mangelnde Beschäftigungssicherheit für die Arbeitnehmer hindeuten, aber auch auf Flexibilität am Arbeitsplatz, wenn dies als freiwillige Option angeboten wird. Aus diesem Grund muss das Unternehmen Hintergrundinformationen angeben, um den Nutzern der Informationen die Auslegung der Daten zu erleichtern. Das Unternehmen kann die Gründe für befristete Arbeitsverhältnisse erläutern. Ein Beispiel für einen solchen Grund ist die Einstellung von Arbeitnehmern zur Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines befristeten oder saisonalen Projekts oder Ereignisses. Ein weiteres Beispiel ist die übliche Praxis, neuen Arbeitnehmern einen befristeten Vertrag (z. B. über sechs Monate) anzubieten, bevor eine unbefristete Beschäftigung angeboten wird. Das Unternehmen kann auch die Gründe für die nicht garantierten Arbeitsstunden erläutern.

AR 59. Für die Berechnung der Arbeitnehmerfluktuation berechnet das Unternehmen die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod ausscheiden. Das Unternehmen verwendet diese Zahl für den Zähler der Arbeitnehmerfluktuation und kann den zur Berechnung dieser Quote verwendeten Nenner bestimmen und seine Methodik beschreiben.

AR 60. Liegen keine Daten für detaillierte Informationen vor, so verwendet das Unternehmen eine Schätzung der Arbeitnehmerzahl oder der Verhältnisse gemäß ESRS 1 und gibt klar an, wo Schätzungen verwendet wurden.

Tabelle 1

Vorlage für die Darstellung von Angaben zur Zahl der Arbeitnehmer nach Geschlecht

Geschlecht

Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)

Männlich

Weiblich

Divers

Keine Angaben

Gesamtzahl der

Arbeitnehmer

In einigen Mitgliedstaaten ist es möglich, dass sich Personen rechtmäßig mit einem dritten, häufig neutralen Geschlecht registrieren lassen, was in der vorstehenden Tabelle unter „Divers“ kategorisiert wird. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann das Unternehmen dies erläutern und erklären, dass die Kategorie „Divers“ nicht anwendbar ist.

Tabelle 2

Vorlage für die Darstellung der Arbeitnehmerzahl in Ländern, in denen das Unternehmen mindestens 50 Arbeitnehmer hat, die mindestens 10 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens ausmachen.

Land

Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl)

Land A

Land B

Land C

Land D

Tabelle 3

Vorlage für die Darstellung von Informationen über Arbeitnehmer nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Personenzahl oder VZÄ) (die Angaben zu Vollzeit- und Teilzeitkräften sind freiwillig)

[Berichtszeitraum]

Weiblich

Männlich

Sonstige (55)

Keine Angeben

Insgesamt

Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl/VZÄ)

Tabelle 4

Vorlage für die Darstellung von Informationen über Arbeitnehmer nach Art des Vertrags, aufgeschlüsselt nach Regionen (Personenzahl oder VZÄ) (die Angaben zu Vollzeit- und Teilzeitkräften sind freiwillig)

[Berichtszeitraum]

REGION A

REGION B

INSGESAMT

Zahl der Arbeitnehmer (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Abrufkräfte (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Vollzeitkräfte (Personenzahl/VZÄ)

Zahl der Teilzeitkräfte (Personenzahl/VZÄ)

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