ESRS Standard
ESRS Standard
Der Begriff "Policy" ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Konzept", welcher innerhalb der deutschen Fassung des ESRS-Standards verwendet wird.
39. Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
a) Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder
b) Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder
c) Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.
40. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzt, um seine Fortschritte bei der Bewältigung seiner wesentlichen negativen Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette voranzutreiben und zu messen.
41. Die zusammenfassende Beschreibung der Ziele für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette enthält die im ESRS 2 MDR-T festgelegten Informationsanforderungen.
42. Das Unternehmen gibt das Verfahren zur Festlegung der Ziele an, einschließlich Informationen darüber, ob und wie das Unternehmen direkt mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, ihren rechtmäßigen Vertretern oder glaubwürdigen Stellvertretenden, die Einblicke in ihre Situation haben, in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat:
a) Festlegung dieser Ziele,
b) Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und
c) Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Leistung des Unternehmens ergeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 45. Bei der Angabe von Informationen über Ziele gemäß Absatz 39 kann das Unternehmen Folgendes angeben:
a) die angestrebten Ergebnisse im Hinblick auf das Leben der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (so konkret wie möglich),
b) die langfristige Stabilität der Ziele in Bezug auf Definitionen und Methoden, um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf zu ermöglichen,
c) die Standards oder Verpflichtungen, auf denen die Ziele beruhen (z. B. Verhaltenskodizes, Beschaffungskonzepte, globale Rahmen oder Industriekodizes).
AR 46. Die Ziele in Bezug auf wesentliche Risiken und Chancen können mit den Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden. So könnte beispielsweise ein Ziel, existenzsichernde Löhne für Arbeitskräfte in der Lieferkette zu erreichen, sowohl die Auswirkungen auf diese Lieferkette als auch die damit verbundenen Risiken in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Lieferungen verringern.
AR 47. Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe im Rahmen des Konzepts eingegangene Verpflichtung unterscheiden. So kann das Unternehmen beispielsweise als langfristiges Ziel verfolgen, die Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle, die die Arbeitskräfte eines bestimmten Lieferanten betreffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, und als kurzfristiges Ziel, die Überstunden der Zusteller bis 2024 um x % zu verringern und gleichzeitig ihr Einkommen aufrechtzuerhalten.
AR 48. Bei Änderung oder Ersetzung eines Ziels im Berichtszeitraum kann das Unternehmen dies durch Querverweise auf erhebliche Änderungen des Geschäftsmodells oder auf umfassendere Änderungen des akzeptierten Standards oder der Rechtsvorschriften, aus denen das Ziel abgeleitet wird, verdeutlichen, um Hintergrundinformationen gemäß ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen bereitzustellen.
Beispiele aus der Praxis
Beispiele aus der Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S2-5 – Ziele zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Nachhaltiges Lieferantenmanagement und Risikobewertung
Wir verfolgen eine klare Strategie, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement voranzutreiben. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Einhaltung von Menschenrechten, den Schutz der Arbeitssicherheit und die Implementierung eines transparenten Bewertungsprozesses für alle Lieferanten. Unsere Maßnahmen richten sich sowohl an direkte Zulieferer als auch an Subunternehmer und indirekte Lieferanten.
Wesentliche Ziele bis 2025:
Etablierung einer umfassenden Risikobewertung für Menschenrechte:
Wir führen Risikobewertungen bei Subunternehmern und Lieferanten auf Tier-2-Ebene durch, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.Vermeidung schwerer Unfälle:
Unser Ziel ist es, das Risiko tödlicher Unfälle sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten vollständig zu eliminieren, indem wir strengere Sicherheitsstandards einführen und kontinuierlich überwachen.Nachhaltigkeitsbewertung durch ESG-Ratings:
Lieferanten mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von über 150.000 Euro werden verpflichtet, eine ESG-Bewertung durch EcoVadis oder ein gleichwertiges System einzureichen. Diese Bewertung deckt unter anderem die Bereiche Arbeitsrechte und Menschenrechte ab.Stärkung der Nachhaltigkeit durch verbindliche Standards:
Bis 2025 sollen alle Lieferanten unseren Verhaltenskodex akzeptieren und die definierten Mindestanforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Compliance erfüllen.