Zum Hauptinhalt springen

GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Pflicht zur Angabe der Integration von Nachhaltigkeit in Anreizsysteme

Das Unternehmen muss Informationen darüber bereitstellen, inwieweit seine nachhaltigkeitsbezogene Leistung in Anreizsysteme einbezogen wird.

Ziel dieser Angabepflicht

Das Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein klares Verständnis dafür zu schaffen, ob und wie Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane durch Anreizsysteme, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verbunden sind, motiviert werden.

Detaillierte Angaben

Sofern das Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und eine nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Mitglieder seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügt, muss es folgende Informationen offenlegen:

  • a) Eine Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme, die nachhaltigkeitsbezogene Leistungen betreffen.

  • b) Angaben darüber, ob die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen bewertet wird, und wenn ja, welche spezifischen Ziele oder Auswirkungen berücksichtigt werden.

  • c) Eine Erläuterung, ob und wie nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen als Leistungsrichtwerte betrachtet oder in die Vergütungspolitik einbezogen werden.

  • d) Den Anteil der variablen Vergütung, der von der Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen abhängt.

  • e) Die Ebene der Zuständigkeit im Unternehmen, die für die Genehmigung und Aktualisierung der Bedingungen von Anreizsystemen verantwortlich ist.


Application Requirements (AR)

AR 7. Für börsennotierte Unternehmen sollte diese Angabepflicht mit dem in den Artikeln 9a und 9b der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften vorgeschriebenen Vergütungsbericht im Einklang stehen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 119, 120 und 122 des ESRS 1 kann ein börsennotiertes Unternehmen auf seinen Vergütungsbericht verweisen.


Beispiel aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

GOV-3 – Integration von Nachhaltigkeitsleistung in Anreizsysteme

Die Vergütungspolitik des Unternehmens verknüpft die erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Management Boards sowohl mit finanziellen als auch mit nichtfinanziellen Nachhaltigkeitszielen (ESG-Ziele). Diese Anreizsysteme fördern die langfristige Unternehmensstrategie und unterstützen die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens.

Hauptmerkmale der Anreizsysteme

Die variable Vergütung des Management Boards besteht aus:

  • Short-Term-Incentive (STI): Kurzfristige variable Vergütung mit einer einjährigen Leistungsperiode, die auf finanziellen und ESG-Zielen basiert.

  • Long-Term-Incentive (LTI): Langfristige variable Vergütung in Form eines Performance-Share-Plans mit einer dreijährigen Leistungsperiode, der finanzielle und ESG-Ziele berücksichtigt.

Nachhaltigkeitsziele im Short-Term-Incentive (STI)

Im Rahmen des STI wird die Leistung des Management Boards anhand spezifischer finanzieller und nichtfinanzieller Zielvorgaben bewertet:

  • Finanzielle Ziele: Umsatzwachstum, EBITDA und Investitionskennzahlen (CAPEX).

  • ESG-Ziele: Nachhaltigkeitsziele, die aus der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens abgeleitet werden. Beispiele für ESG-Ziele:

    • CO₂-Reduktion: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 10 % im Vergleich zum Basisjahr.

    • Energieeffizienz: Steigerung der Energieeffizienz in den Betriebsprozessen um 5 %.

    • Lieferanten-Compliance: Erhöhung der Audit-Abdeckung kritischer Lieferanten um 20 %.

Die Zielerreichung der finanziellen und nichtfinanziellen Kriterien wird durch einen Modifikator beeinflusst. Dieser kann zwischen 0,8 und 1,2 liegen und führt zu einer Anpassung der STI-Auszahlung um bis zu +/- 20 %, je nachdem, wie gut die Nachhaltigkeitsziele erreicht wurden.

Nachhaltigkeitsziele im Long-Term-Incentive (LTI)

Der LTI basiert auf einem Performance-Share-Plan mit einer dreijährigen Leistungsperiode. Die finalen virtuellen Aktienzuweisungen richten sich nach der Zielerreichung ausgewählter finanzieller und nichtfinanzieller Kriterien. Der Kriterienkatalog für ESG-Ziele entspricht dem des STI und kann Folgendes umfassen:

  • CO₂-Reduktion: Senkung der gesamten Treibhausgasemissionen um 30 % bis 2026.

  • Abfallmanagement: Reduzierung der Produktionsabfälle um 15 %.

  • Diversität: Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf 25 % bis 2025.

Zuständigkeit und Kontrolle

Die Vergütungskommission des Aufsichtsrats ist für die Gestaltung, Genehmigung und regelmäßige Überprüfung der Vergütungssysteme verantwortlich. Sie stellt sicher, dass die Ziele klar definiert, ambitioniert und mit der langfristigen Strategie des Unternehmens sowie den ESG-Prioritäten abgestimmt sind.

Die Integration von ESG-Zielen in die Vergütungspolitik fördert die Verknüpfung von wirtschaftlichem Erfolg und nachhaltiger Entwicklung und unterstützt somit die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens.

Hat dies deine Frage beantwortet?