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SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Interessen und Standpunkte seiner Interessenträger in der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens berücksichtigt werden.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie die Interessen und Standpunkte der Interessenträger die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens beeinflussen.

Das Unternehmen legt eine zusammenfassende Beschreibung folgender Punkte vor:

  • a) Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich:

    • i. Der wichtigsten Interessenträger des Unternehmens,

    • ii. Ob eine Einbeziehung erfolgt und um welche Kategorien von Interessenträgern es sich handelt,

    • iii. Wie diese organisiert wird,

    • iv. Ihren Zweck und

    • v. Wie die Ergebnisse vom Unternehmen berücksichtigt werden,

  • b) Inwieweit das Unternehmen die Interessen und Standpunkte seiner wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell nachvollziehen kann, soweit diese im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und/oder der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens analysiert wurden (siehe Angabepflicht IRO-1 dieses Standards),

  • c) Gegebenenfalls Änderungen seiner Strategie und/oder seines Geschäftsmodells, einschließlich:

    • i. Wie das Unternehmen seine Strategie und/oder sein Geschäftsmodell geändert hat oder zu ändern beabsichtigt, um den Interessen und Standpunkten seiner Interessenträger Rechnung zu tragen,

    • ii. Weitere Schritte, die geplant sind, sowie den dafür vorgesehenen Zeitrahmen und

    • iii. Ob zu erwarten ist, dass sich das Verhältnis zu den Interessenträgern und deren Standpunkten durch diese Schritte ändert, und

  • d) Ob und wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen der betroffenen Interessenträger in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert werden.


Application Requirements (AR)

AR 16. Die Standpunkte und Interessen der Interessenträger, die im Rahmen der Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Interessenträgern in seinem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zum Ausdruck gebracht werden, können für einen oder mehrere Aspekte seiner Strategie oder seines Geschäftsmodells relevant sein. Somit können sie sich auf die Entscheidungen des Unternehmens über die künftige Ausrichtung der Strategie oder des Geschäftsmodells auswirken.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

SMB-1 – Interessen und Ansichten der Stakeholder

Das Unternehmen pflegt einen proaktiven und transparenten Dialog mit seinen verschiedenen Stakeholdern. Die wichtigsten Stakeholder-Gruppen sind: Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden (insbesondere Automobilhersteller), Finanzpartner (z. B. Banken) sowie die Öffentlichkeit.

Engagement der Stakeholder-Gruppen

  1. Mitarbeitende:

    • Mitarbeitende sind das Rückgrat des Unternehmens. Regelmäßige Schulungs- und Weiterentwicklungsprogramme sowie transparente Kommunikation stellen sicher, dass ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Feedback wird durch Mitarbeiterumfragen und regelmäßige Gespräche eingeholt. Mehr dazu unter ESRS S1-2.

  2. Lieferanten:

    • Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten ist für die Sicherstellung der Materialversorgung von großer Bedeutung. Die Interessen und Ansichten werden über regelmäßige Audits und klare Beschaffungsrichtlinien sichergestellt. Zusätzlich werden Lieferanten über Nachhaltigkeitsanforderungen informiert und eingebunden, um Lieferkettenrisiken zu minimieren.

  3. Kunden:

    • Als Zulieferer der Automobilbranche pflegt das Unternehmen eine enge und kontinuierliche Kommunikation mit seinen Kunden. Im Zentrum stehen dabei die Entwicklung innovativer Lösungen, die Qualität der gelieferten Komponenten sowie die Einhaltung von Zeit- und Kostenvorgaben. Kundenfeedback ist daher ein zentraler Bestandteil der Produktentwicklung.

  4. Finanzpartner (z. B. Banken):

    • Banken und Finanzpartner werden regelmäßig konsultiert, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten. Transparente Berichterstattung zu finanzieller Performance und strategischen Entscheidungen erfolgt auf quartalsweiser Basis.

  5. Öffentlichkeit:

    • Das Unternehmen engagiert sich in der Öffentlichkeit durch die Unterstützung regionaler Initiativen und gemeinnütziger Projekte. Im Rahmen des Engagements werden auch umwelt- und sozialrelevante Aspekte kommuniziert und abgefragt.

Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen

Die Interessen und Ansichten der Stakeholder werden systematisch in die strategische Planung einbezogen. Insbesondere die Erkenntnisse aus dem Dialog mit Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten haben Einfluss auf die künftige Ausrichtung des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrategie.

Nachhaltigkeitsrelevante Aspekte:

  • Die enge Zusammenarbeit mit Kunden treibt Innovationen für effizientere und nachhaltigere Bauteile voran.

  • Lieferanten werden hinsichtlich der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien aktiv unterstützt und überwacht.

  • Mitarbeitende profitieren von gezielten Programmen zur beruflichen Weiterentwicklung und Gesundheitsförderung.

Informationsweitergabe an die Unternehmensleitung

Die Ansichten und Interessen der Stakeholder zu Nachhaltigkeitsfragen werden aktuell noch nicht an die Aufsichtsorgane kommuniziert. Im nächsten Berichtszeitraum ist geplant, die Aufsichtsgremien regelmäßig über Stakeholder-Interessen und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie zu informieren. Hierfür werden der CFO oder der Leiter für Investor Relations und ESG entsprechende Berichte bereitstellen.

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