ESRS Standard
ESRS Standard
ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS 2 Allgemeine Angaben
12. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Anforderungen sollten in Verbindung mit den in Kapitel 2 Governance, Kapitel 3 Strategie und Kapitel 4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen des ESRS 2 verlangten Angaben gelesen und angewendet werden. Die sich daraus ergebenden Angaben werden zusammen mit den nach dem ESRS 2 vorgeschriebenen Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung dargestellt, mit Ausnahme des ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, bei dem das Unternehmen im Einklang mit ESRS 2 Absatz 49 die Angaben mit den anderen in diesem themenbezogenen Standard verlangten Angaben zusammenlegen kann.
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
13. Das Unternehmen hat anzugeben, ob und wie klimabezogene Erwägungen in die Vergütung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen werden, einschließlich der Frage, ob ihre Leistung anhand der im Rahmen der Angabepflicht E1-4 berichtspflichtigen THG-Emissionsreduktionsziele bewertet wurde, und des Prozentsatzes der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, einschließlich einer Erläuterung der klimabezogenen Erwägungen.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
E1.GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik für den Vorstand ist nicht nur an finanzielle Leistungskriterien gebunden, sondern auch an nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsziele, die die nachhaltige Unternehmensstrategie weiter vorantreiben. So gibt es seit 2021 einen variablen Leistungsbonus, der mit der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen verbunden ist und mit 25% gewichtet wird.
Im Folgenden sind spezifische Nachhaltigkeitsziele aufgeführt, die mit der Vergütung des Vorstands verknüpft sind:
Ziel im Bereich „Materialrecycling“: „Das Unternehmen wird 20 % seiner Materialabfälle pro Jahr an einem bestimmten Standort recyceln.“
Ziel im Bereich „Wasserentnahme“: „Die Wasserentnahme des Unternehmens wird bis 2025 um 30 % reduziert.“
Ziel im Rahmen des „THG-Reduktionsziels“: „Die Treibhausgasemissionen pro produziertem Produkt werden bis 2026 um 25 % gesenkt.“
Für alle genannten Ziele wird das Jahr 2020 als Basisjahr herangezogen.