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GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

Pflicht zur Angabe der Informationsflüsse und Behandlung von Nachhaltigkeitsaspekten
Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte im Berichtszeitraum behandelt wurden.

Ziel der Angabepflicht
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und welche Informationen und Themen sie im Berichtszeitraum behandelt haben. Dadurch soll erkennbar werden, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen informiert wurden und ob sie in der Lage waren, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Detaillierte Angaben
Das Unternehmen gibt folgende Informationen an:

  • a) Ob, durch wen und wie oft die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einschließlich ihrer jeweiligen Ausschüsse über folgende Punkte informiert werden:

    • Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe Angabepflicht IRO–1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen dieses Standards),

    • Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit,

    • Die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele.

  • b) Wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie des Unternehmens, seiner Entscheidungen über wichtige Transaktionen und seines Risikomanagementverfahrens berücksichtigen, einschließlich der Frage, ob sie Kompromisse im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt haben.

  • c) Eine Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben.


Application Requirements (AR)

AR 6. Je nach Struktur des Unternehmens können sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane auf übergeordnete Ziele konzentrieren, während sich die Geschäftsführung auf die detaillierteren Ziele fokussiert. In diesem Fall kann das Unternehmen angeben, wie die Governance-Organe sicherstellen, dass ein geeigneter Mechanismus für die Leistungsüberwachung vorhanden ist.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

GOV-2 – Nachhaltigkeits-Governance und Informationsflüsse

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und Treiber für langfristigen Erfolg und Innovation. Zur effektiven Steuerung der Nachhaltigkeitsagenda wurde ein unternehmensweites ESG Committee eingerichtet. Dieses Committee gewährleistet eine funktionsübergreifende Abstimmung und beschleunigt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele.

Governance-Struktur und Informationsflüsse

Das ESG Committee setzt sich aus Mitgliedern der Geschäftsführung sowie Führungskräften relevanter Unternehmensbereiche zusammen. Es tritt quartalsweise zusammen, um folgende Themen zu behandeln:

  • Entwicklung und Umsetzung einer klaren ESG-Strategie und Vision

  • Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen

  • Bewertung der Effektivität des Managementansatzes für Nachhaltigkeitsaspekte, einschließlich wesentlicher Risiken und Chancen

  • Treffen langfristiger strategischer Entscheidungen

Die Abteilung für Corporate Sustainability spielt dabei eine Schlüsselrolle und arbeitet eng mit verschiedenen Funktionen zusammen. Dies stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte in Geschäftsprozesse integriert und die Erwartungen der Stakeholder erfüllt werden.

Überwachung durch Aufsichtsorgane

Um der wachsenden Bedeutung von ESG-Themen Rechnung zu tragen, hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum einen ESG-Ausschuss eingerichtet. Dieser unterstützt die Geschäftsführung sowie weitere Gremien, wie den Prüfungsausschuss und Strategieausschuss, in folgenden Bereichen:

  • Überwachung der Nichtfinanziellen Berichterstattung

  • Berücksichtigung strategischer ESG-Themen in Entscheidungsprozessen

  • Überprüfung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Aufsichtsrat wurde im ersten Halbjahr des Berichtszeitraums über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert. Diese Analyse identifizierte die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die künftig als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen. Die vollständige Liste der wesentlichen Themen und deren Einfluss auf die Unternehmensstrategie ist in Kapitel SBM-3 zu finden.

Der ESG-Ausschuss trat im Berichtsjahr erstmals zusammen. Für die Zukunft sind halbjährliche Sitzungen geplant, um die Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit zu überwachen und sicherzustellen, dass das Unternehmen seine ESG-Ziele erreicht und den regulatorischen Anforderungen entspricht.

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