ESRS Standard
ESRS Standard
Das Unternehmen hat die wichtigsten Merkmale seines Risikomanagements und seines internen Kontrollsystems in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzugeben.
Diese Angabepflicht zielt darauf ab, ein Verständnis für das Risikomanagement und die internen Kontrollverfahren des Unternehmens in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermitteln.
Das Unternehmen gibt folgende Informationen an:
a) Umfang und Hauptmerkmale: Den Umfang, die Hauptmerkmale und die Bestandteile der Verfahren und Systeme für das Risikomanagement und die interne Kontrolle in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
b) Risikobewertungsansatz: Den verwendeten Ansatz zur Risikobewertung, einschließlich der Methode zur Priorisierung von Risiken.
c) Wesentliche Risiken und Minderungsstrategien: Die wichtigsten ermittelten Risiken und die entsprechenden Minderungsstrategien, einschließlich damit verbundener Kontrollen.
d) Integration in interne Prozesse: Eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Ergebnisse seiner Risikobewertung und seiner internen Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die einschlägigen internen Funktionen und Prozesse einbindet.
e) Berichterstattung: Eine Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung über die unter Buchstabe d genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.
Strategie
In diesem Kapitel werden Angabepflichten festgelegt, um ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:
a) Die Elemente der Strategie des Unternehmens, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte, sein Geschäftsmodell und seine Wertschöpfungskette beziehen oder diese beeinflussen.
b) Wie die Interessen und Standpunkte der Interessenträger des Unternehmens in der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens berücksichtigt werden.
c) Die Ergebnisse der Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch das Unternehmen, einschließlich der Art und Weise, wie sie in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einfließen.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 11. Diese Angabepflicht konzentriert sich ausschließlich auf die internen Kontrollprozesse für das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Unternehmen kann Risiken, beispielsweise in Bezug auf die Vollständigkeit und Integrität der Daten, die Genauigkeit der Schätzergebnisse, die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette und den Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Informationen, berücksichtigen
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung ist bereits etabliert und im Abschnitt Risikomanagement des Konzernlageberichts detailliert beschrieben. Da das Unternehmen seinen ersten nichtfinanziellen Bericht im Jahr 2026 veröffentlichen wird, sind die Risikomanagement- und internen Kontrollprozesse im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch nicht vollständig etabliert, und die erforderlichen internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen noch festgelegt werden.
Die ESG-Kontrollen sollen im nächsten Jahr im Rahmen des Internen Kontrollsystems (IKS) definiert und anschließend implementiert werden. Eine mögliche Kontrollmaßnahme beinhaltet die Einrichtung einer Organisationsstruktur und die Festlegung von Verantwortlichkeiten für die ESG-Berichterstattung. Ergänzt wird dies durch Verfahren zur Prüfung, Überprüfung und Freigabe der Qualität der verwendeten Daten, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung zu Treibhausgas-(THG)-Emissionen. Diese Kontrollen zielen darauf ab, Genauigkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf ESG-Daten und Risikomanagement sicherzustellen.
Allgemeine Informationen zum Risikomanagement des Unternehmens (Enterprise Risk Management, ERM) sind im Jahresfinanzbericht 2023 zu finden. Spezifische Informationen zum angewendeten Risikobewertungsansatz finden sich in Kapitel IRO-1 - Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen.