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G1.GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Vor über 5 Monaten aktualisiert

ESRS Standard

ESRS 2 – Allgemeine Angaben

4. Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gelesen und zusammen mit diesen übermittelt werden.

5. Bei der Angabe von Informationen über die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane deckt das Unternehmen folgende Aspekte ab:

  • a) die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung und

  • b) das Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung.


Beispiele aus der bisherigen Praxis

Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

G1.GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie das Risikomanagement, wobei Nachhaltigkeitsthemen eine zentrale Rolle spielen. Die Geschäftsleitung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, üblicherweise vierteljährlich, über die Nachhaltigkeitsstrategie, erzielte Fortschritte, wesentliche Auswirkungen sowie über Risiken und Chancen. Der Aufsichtsrat prüft und genehmigt zudem den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht.

Dank seiner umfassenden Branchenerfahrung verfügt der Aufsichtsrat über fundiertes Wissen in relevanten ESG-Bereichen. Dazu zählen insbesondere die Dekarbonisierung von Transportlösungen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Diversität sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung und Geschäftspraktiken.

Audit Commitee

Das Audit Committee überwacht den Enterprise Risk Management (ERM)-Prozess, der die strategische Handhabung von ESG-Risiken und -Chancen integriert. Klimabezogene und nachhaltigkeitsrelevante Risiken sind sowohl im jährlichen ERM-Prozess als auch im übergeordneten Risikomanagementsystem fest verankert. Das ERM-Komitee koordiniert den ERM-Prozess, entwickelt Risikostrategien und berichtet regelmäßig an das Audit Committee.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Sie setzt Nachhaltigkeitsziele, überwacht deren Umsetzung und stellt sicher, dass Richtlinien und Prozesse zur Minimierung wesentlicher Risiken und Nutzung von Chancen eingehalten werden. Sie setzt sich aus der Unternehmensleitung, der operativen und kaufmännischen Führung sowie der Finanzleitung zusammen. Die Finanzleitung, die auch Mitglied des Sustainability Boards ist, trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung der ESG-Strategie.

Sustainability Board

Das Sustainability Board, unter der Leitung der Finanzverantwortlichen, koordiniert die strategische Ausrichtung der Nachhaltigkeitsziele und überwacht die Steuerung relevanter Risiken und Chancen. Monatliche Berichte an die Geschäftsleitung gewährleisten eine kontinuierliche Kontrolle und Steuerung.

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