ESRS Standard
ESRS Standard
41. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
(b) das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson).
AR inkl. Berechnung
AR inkl. Berechnung
AR 35. Bei der Angabe der nach Absatz 41 Buchstabe b erforderlichen Informationen geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) Es berücksichtigt alle Beschäftigten;
(b) es berücksichtigt das Grundgehalt, d. h. die Summe aus garantierter, kurzfristiger und unveränderlicher Barvergütung,
(c) je nach Vergütungspolitik des Unternehmens berücksichtigt es alle der folgenden Aspekte:
i. Geldleistungen, wie beispielsweise Barzulagen, Bonuszahlungen, Provisionen, Bargewinnbeteiligungen und anderen Formen variabler Barzahlungen,
ii. Sachleistungen wie Autos, private Krankenversicherung, Lebensversicherung und Wellnessprogramme und
iii. den gesamten beizulegenden Zeitwert aller jährlichen langfristigen Anreize (z. B. Aktienoptionen, beschränkte Aktien oder Anteile, erfolgswirksame Aktien oder Anteile, Phantomaktien, Wertsteigerungsrechte an Aktien und langfristige Barauszahlungen),
(d) es verwendet die folgende Formel zur Berechnung des Verhältnisses der jährlichen Gesamtvergütung:
Jährliche Gesamtvergütung für die höchstbezahlte Person im Unternehmen
________________________________________________________
Median der jährlichen Gesamtvergütung für die Beschäftigten (ohne die höchstbezahlte Person)
