ESRS Standard
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41. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
(a) das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, d. h. die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Arbeitnehmer
AR inkl. Berechnung
AR inkl. Berechnung
AR 31. Die Offenlegung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles gemäß Absatz 41 Buchstabe a umfasst den Bruttostundenverdienst aller männlichen und weiblichen Beschäftigten und wird wie folgt berechnet:
(Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von männlichen Beschäftigten –Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von weiblichen Beschäftigten)
______________________________________________________________________ X 100
Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von männlichen Beschäftigten
AR 32. Bei der Angabe der nach Absatz 41 Buchstabe a erforderlichen Informationen geht das Unternehmen wie folgt vor:
(a) es berücksichtigt alle männlichen und weiblichen Beschäftigten,
(b) es berücksichtigt das Grundgehalt und
(c) es berücksichtigt jegliche allen Beschäftigten zur Verfügung stehenden sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt (ergänzende oder variable Bestandteile).
AR 33. Absatz 41 Buchstabe a schreibt eine Offenlegung des unbereinigten
geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles vor, das die gesamte Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von männlichen und weiblichen Beschäftigten misst, aber keine spezifischen Faktoren berücksichtigt, die diese Einkommensdifferenz weiter erklären können. Das bereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach Arbeitnehmerkategorien und/oder aufgeschlüsselt nach Ländern kann zusätzliche Hintergrundinformationen liefern, die das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ergänzen.
Wissenswertes
Wissenswertes
Um Verzerrungen bei der Berechnung zu vermeiden, die durch Einmalzahlungen oder unregelmäßige Vergütungsbestandteile entstehen können, wird empfohlen, eine genaue Auflistung der einbezogenen und ausgeschlossenen Zahlungen zu erstellen und diese transparent zu dokumentieren.
Die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bezieht sich ausdrücklich nur auf männliche und weibliche Beschäftigte.
