ESRS Standard
ESRS Standard
95. Das Unternehmen hat das prozentuale Verdienstgefälle zwischen seinen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern und das Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung seiner Arbeitnehmer anzugeben.
97. Die in Absatz 95 genannten Angaben umfassen Folgendes:
a) das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, d. h. die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Arbeitnehmer.
AR inkl. Berechnung
AR inkl. Berechnung
AR 98. Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 97 Buchstabe a erforderlichen Informationen über das Verdienstgefälle zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern („geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle“) wendet das Unternehmen folgende Methode an:
a) Es berücksichtigt den Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer (*männlich und weiblich) und
AR 100. Die Messung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles des Unternehmens ist für den laufenden Berichtszeitraum und, falls es in früheren Nachhaltigkeitsberichten angegeben wurde, für die beiden vorangegangenen Berichtszeiträume anzugeben.
Wissenswertes
Wissenswertes
Um Verzerrungen bei der Berechnung zu vermeiden, die durch Einmalzahlungen oder unregelmäßige Vergütungsbestandteile entstehen können, wird empfohlen, eine genaue Auflistung der einbezogenen und ausgeschlossenen Zahlungen zu erstellen und diese transparent zu dokumentieren.
Die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bezieht sich ausdrücklich nur auf männliche und weibliche Beschäftigte. Es gibt keine Erwähnung anderer Geschlechter, wie sie in ESRS S1 AR 55 definiert sind.