ESRS Standard
ESRS Standard
37. Das Unternehmen hat für den Berichtszeitraum folgende Angaben zu machen:
(d) in Bezug auf die Beschäftigten des Unternehmens die Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen bei der Erhebung von Daten, und
(e) in Bezug auf die Beschäftigten des Unternehmens die Zahl der Ausfalltage durch meldepflichtige Arbeitsunfälle und meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen.
Application Requirement
Application Requirement
AR 27. „Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen“ in Absatz 37
Buchstabe d bezieht sich auf Fälle arbeitsbedingter Erkrankungen, über die
das Unternehmen von den betroffenen Personen, Entschädigungsstellen oder
Angehörigen der Gesundheitsberufe informiert wurde, oder auf Fälle, die es
während des Berichtszeitraums im Rahmen der ärztlichen Überwachung
festgestellt hat. In diesem Zusammenhang werden arbeitsbedingte Muskel und Skeletterkrankungen unter arbeitsbedingten Erkrankungen (und nicht unter Arbeitsunfällen) erfasst.
AR 28. Die Zahl der Ausfalltage umfasst den ersten ganzen Tag und den letzten Tag der Abwesenheit. Für die Zählung werden Kalendertage verwendet. Tage, an
denen die betroffene Person nicht zur Arbeit vorgesehen ist (z. B. Wochenenden, Feiertage), gelten daher als Ausfalltage.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen: Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
i. Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder
ii. eine erhebliche Verletzung oder Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.
Wissenswertes
Wissenswertes
Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die direkt aus den Bedingungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz resultieren. Dabei ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vorfälle, die während der Arbeit oder in ihrem Umfeld auftreten, automatisch als arbeitsbedingt gelten. Die folgenden Punkte klären, was arbeitsbedingt ist und was nicht:
Wann Vorfälle nicht als arbeitsbedingt gelten
Vorfälle oder Erkrankungen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Arbeit aufweisen, gelten in der Regel nicht als arbeitsbedingt. Dazu gehören beispielsweise:
Krankheiten ohne beruflichen Ursprung, wie ein Herzinfarkt während der Arbeitszeit, sofern dieser nicht durch arbeitsbedingten Stress oder ähnliche Faktoren ausgelöst wurde.
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Arbeit, sofern das Fahren nicht Teil der Arbeit ist und der Transport nicht vom Arbeitgeber organisiert wurde.
Individuelle Gesundheitszustände, wie ein epileptischer Anfall während der Arbeit, wenn dieser nicht in Verbindung zur ausgeführten Tätigkeit steht.
Ebenso gelten gesundheitliche Probleme, die aus persönlichen Lebensgewohnheiten resultieren – etwa Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel oder ungesunde Ernährung – nicht als arbeitsbedingt, da sie keine direkte Folge der Arbeit darstellen.
Wann Vorfälle als arbeitsbedingt gelten
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen setzen voraus, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsausführung und der Gesundheitsbeeinträchtigung besteht. Hier einige wichtige Fälle:
Erkrankungen auf Dienstreisen
Erkrankungen oder Verletzungen, die während einer Reise im Auftrag des Arbeitgebers auftreten, gelten als arbeitsbedingt. Dies schließt Aktivitäten wie Kundenbesuche, Geschäftsverhandlungen oder andere dienstliche Aufgaben ein. Auch Vorfälle während der Hin- und Rückfahrt sind arbeitsbedingt, wenn der Transport in der Verantwortung des Unternehmens liegt. Reguläres Pendeln, das außerhalb der Verantwortung des Unternehmens erfolgt, zählt hingegen nicht dazu.Arbeiten von zu Hause aus
Verletzungen oder Erkrankungen, die während der Arbeit im Homeoffice auftreten, gelten als arbeitsbedingt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Krankheiten oder Verletzungen, die aus dem allgemeinen häuslichen Umfeld resultieren, fallen jedoch nicht in diese Kategorie.Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen können ebenfalls als arbeitsbedingt eingestuft werden, wenn sie freiwillig gemeldet und durch eine fachliche Stellungnahme eines qualifizierten Gesundheitsexperten bestätigt wurden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eindeutig auf Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann.Berufskrankheiten
Spezifische Krankheiten, die auf langfristige Exposition gegenüber Gefährdungen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, werden als arbeitsbedingte Erkrankungen anerkannt, auch wenn sie nicht als akute Verletzungen auftreten.
