ESRS Standard
ESRS Standard
37. Das Unternehmen hat für den Berichtszeitraum folgende Angaben zu machen:
(c) die Zahl und die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle unter den Arbeitskräften des Unternehmens
Application Requirements inkl. Berechnungen
Application Requirements inkl. Berechnungen
AR 25. Bei der Berechnung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle teilt das Unternehmen die Anzahl der Fälle durch die Gesamtzahl der von seinen eigenen Arbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit 1 000 000. Dies entspricht der Zahl der Fälle pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden und ungefähr der Gesamtzahl der von 500 Vollzeitarbeitskräften in einem Jahr geleisteten Arbeitsstunden. Wenn im nationalen Recht der Länder, in denen die Beschäftigten des Unternehmens arbeiten, der Begriff „Arbeitsunfall“ anders definiert ist als im ESRS-Glossar, kann das Unternehmen die nationale Definition verwenden. In diesem Fall hat es dies gemäß ESRS 2 GDR-M offenzulegen. Kann das Unternehmen die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden nicht direkt berechnen, so kann es diese auf der Grundlage der normalen oder Standardarbeitsstunden unter Berücksichtigung der Ansprüche auf Abwesenheit mit Lohnfortzahlung (z. B. bezahlter Urlaub, krankheitsbedingte Abwesenheit mit Lohnfortzahlung, Feiertage) schätzen und dies in seinen Angaben erläutern.
AR 26. Todesfälle infolge meldepflichtiger Arbeitsunfälle sind in dieser Zahl enthalten.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen: Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
i. Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder
ii. eine erhebliche Verletzung oder Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.
Wissenswertes
Wissenswertes
Arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, die direkt aus den Bedingungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz resultieren. Dabei ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vorfälle, die während der Arbeit oder in ihrem Umfeld auftreten, automatisch als arbeitsbedingt gelten. Die folgenden Punkte klären, was arbeitsbedingt ist und was nicht:
Wann Vorfälle nicht als arbeitsbedingt gelten
Vorfälle oder Erkrankungen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Arbeit aufweisen, gelten in der Regel nicht als arbeitsbedingt. Dazu gehören beispielsweise:
Krankheiten ohne beruflichen Ursprung, wie ein Herzinfarkt während der Arbeitszeit, sofern dieser nicht durch arbeitsbedingten Stress oder ähnliche Faktoren ausgelöst wurde.
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Arbeit, sofern das Fahren nicht Teil der Arbeit ist und der Transport nicht vom Arbeitgeber organisiert wurde.
Individuelle Gesundheitszustände, wie ein epileptischer Anfall während der Arbeit, wenn dieser nicht in Verbindung zur ausgeführten Tätigkeit steht.
Ebenso gelten gesundheitliche Probleme, die aus persönlichen Lebensgewohnheiten resultieren – etwa Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel oder ungesunde Ernährung – nicht als arbeitsbedingt, da sie keine direkte Folge der Arbeit darstellen.
Wann Vorfälle als arbeitsbedingt gelten
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Verletzungen setzen voraus, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsausführung und der Gesundheitsbeeinträchtigung besteht. Hier einige wichtige Fälle:
Erkrankungen auf Dienstreisen
Erkrankungen oder Verletzungen, die während einer Reise im Auftrag des Arbeitgebers auftreten, gelten als arbeitsbedingt. Dies schließt Aktivitäten wie Kundenbesuche, Geschäftsverhandlungen oder andere dienstliche Aufgaben ein. Auch Vorfälle während der Hin- und Rückfahrt sind arbeitsbedingt, wenn der Transport in der Verantwortung des Unternehmens liegt. Reguläres Pendeln, das außerhalb der Verantwortung des Unternehmens erfolgt, zählt hingegen nicht dazu.Arbeiten von zu Hause aus
Verletzungen oder Erkrankungen, die während der Arbeit im Homeoffice auftreten, gelten als arbeitsbedingt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Krankheiten oder Verletzungen, die aus dem allgemeinen häuslichen Umfeld resultieren, fallen jedoch nicht in diese Kategorie.Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen können ebenfalls als arbeitsbedingt eingestuft werden, wenn sie freiwillig gemeldet und durch eine fachliche Stellungnahme eines qualifizierten Gesundheitsexperten bestätigt wurden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eindeutig auf Arbeitsbedingungen zurückgeführt werden kann.Berufskrankheiten
Spezifische Krankheiten, die auf langfristige Exposition gegenüber Gefährdungen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, werden als arbeitsbedingte Erkrankungen anerkannt, auch wenn sie nicht als akute Verletzungen auftreten.
