ESRS Standard
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38. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis des Anspruchs der Beschäftigten des Unternehmens auf Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen zu vermitteln, der Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige umfasst.
39. Das Unternehmen hat den Prozentsatz der Beschäftigten anzugeben, die während des Berichtszeitraums Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 29 für Absatz 39 (Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen)
Haben alle Beschäftigten des Unternehmens aufgrund sozialpolitischer und/oder tarifvertraglicher Vereinbarungen Anspruch auf alle vier Arten von Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen, genügt es, den Gesamtprozentsatz anzugeben, um Absatz 39 zu erfüllen. Hintergrundinformationen gemäß ESRS 2 GDR-M können sich auf die Arten von Ansprüchen auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen beziehen, z. B. wenn die Beschäftigten des Unternehmens nur Anspruch auf zwei der vier Arten von Arbeitsfreistellung haben.
AR 30 für Absatz 39 (Beschäftigte, die Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben)
Für die Zwecke des Absatzes 39 sind Beschäftigte, die Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben, Beschäftigte, die unter Vorschriften, organisatorische Maßnahmen, Vereinbarungen, Verträge oder Tarifverträge fallen, die Ansprüche auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen enthalten.
