ESRS Standard
ESRS Standard
28. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob die Beschäftigten des Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten oder nicht, und den Referenzwert zu ermitteln, den das Unternehmen für seine Bewertung verwendet.
29. Das Unternehmen hat anzugeben, ob seinen Beschäftigten eine angemessene Entlohnung gezahlt wird und anhand welcher Referenzwerte es angemessene Entlohnung ermittelt, und gibt die Länder an, für die ein bestimmter Referenzwert verwendet wird. Wird den Beschäftigten keine angemessene Entlohnung gezahlt, so hat das Unternehmen die Länder und den Prozentsatz der betroffenen Arbeitnehmer anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 18 für Absatz 29 (Angemessene Entlohnung)
Wenn alle Beschäftigten eine angemessene Entlohnung erhalten, reicht die Angabe dieser Tatsache und der für ihre Bewertung herangezogenen Referenzwerte aus, um diese Anforderung zu erfüllen.
AR 19 für Absatz 29 (Berechnung der angemessenen Entlohnung)
Grundlage dieser Berechnung ist der niedrigste Lohn unter den Beschäftigten des Unternehmens, ohne Praktikanten und Auszubildende. Dies erfolgt auf der Grundlage des Mindestlohns zuzüglich aller festen Zusatzzahlungen, die allen Beschäftigten garantiert werden. Der niedrigste Lohn wird für jedes Land, in dem das Unternehmen tätig ist, gesondert angegeben, außer wenn der relevante angemessene Mindestlohn auf subnationaler Ebene festgelegt wird.
AR 20 für Absatz 29 (Angemessene Referenzwerte für die Entlohnung)
Die Referenzwerte für eine angemessene Entlohnung, die für den Vergleich mit dem niedrigsten Lohn herangezogen werden, dürfen nicht niedriger sein als:
(a) in der EU: der gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union oder in Tarifverträgen festgelegte Mindestlohn,
(b) Außerhalb der EU:
i. ein angemessener Mindestlohn, der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt ist und einen angemessenen Lebensstandard gewährleistet, wobei die Grundsätze der IAO zur Schätzung eines existenzsichernden Mindestlohns (unbeschadet höherer Standards für die Angemessenheit des Lohns) zu berücksichtigen sind, oder
ii. eine Schätzung des existenzsichernden Lohns, einschließlich Schätzungen, die von der IAO oder einer von den Behörden des Landes, in dem die Beschäftigten ansässig sind, beauftragten Einrichtung erstellt wurden und die den Grundsätzen der IAO zur Schätzung eines existenzsichernden Lohns Rechnung trägt.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Entlohnung: Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable Bestandteile“). „Entgelthöhe“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn. „Medianeinkommen“ bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die Zahl der Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Beschäftigten mit höheren Einkommen.
Angemessene Entlohnung: Ein Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen.
