ESRS Standard
ESRS Standard
23. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog in Bezug auf die Beschäftigten des Unternehmens zu vermitteln.
24. Das Unternehmen hat folgende Informationen im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen anzugeben:
(a) wie viel Prozent seiner gesamten Beschäftigten von Tarifverträgen abgedeckt sind,
(b) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (die unter Absatz 20 Buchstabe b genannten EWR-Länder): ob es über einen oder mehrere Tarifverträge verfügt, und wenn ja, den Gesamtprozentsatz seiner Beschäftigten, die unter diese Verträge fallen, für jedes Land, in dem es eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten hat, und
(c) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums den prozentualen Anteil der Beschäftigten des Unternehmens, für die Tarifverträge gelten, aufgeschlüsselt nach Regionen.
25. Das Unternehmen hat für EWR-Staaten folgende Informationen im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog anzugeben:
(a) den Prozentsatz der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind, mit Angaben auf Länderebene für jedes EWR-Land, in dem das Unternehmen eine erhebliche Zahl von Beschäftigten hat, berechnet laut Absatz 24 Buchstabe b oben, und
(b) die Existenz von Vereinbarungen mit seinen Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE).
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 14 für Absatz 24 Buchstabe a (Berechnung der tarifvertraglichen Abdeckung)
Der Prozentsatz der Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, wird auf der Grundlage der Personenzahl der Beschäftigten nach folgender Formel berechnet:
(Anzahl der Beschäftigten, für die Tarifverträge gelten) ÷ (Anzahl der Beschäftigten) × 100
Die tarifvertraglich abgedeckten Arbeitskräfte des Unternehmens sind diejenigen Personen, auf die das Unternehmen den Vertrag anwenden muss. Wenn keiner der Beschäftigten des Unternehmens tarifvertraglich abgedeckt ist, bedeutet das, dass der gemeldete Prozentsatz bei null liegt. Ein Beschäftigter des Unternehmens, der von mehr als einem Tarifvertrag abgedeckt ist, muss nur einmal gezählt werden.
AR 15 für Absatz 24 und 25 (Darstellungstabelle – tarifvertragliche Abdeckung)
Das Unternehmen hat die nach den Absätzen 24 Buchstabe b und 24 Buchstabe c erforderlichen Informationen in beschreibender Form oder unter Verwendung der nachstehenden Tabelle darzustellen. (Tabelle 4 steht unterhalb dieser Tabelle.)
Tabelle 4. Vorlage für die Berichterstattung über die tarifvertragliche Abdeckung und den sozialen Dialog
Abdeckungsquote | Tarifvertragliche Abdeckung — Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten in den zehn größten Ländern) — Aktueller Berichtszeitraum | Tarifvertragliche Abdeckung — Beschäftigte – EWR — Vorheriger Berichtszeitraum | Tarifvertragliche Abdeckung — Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder — Aktueller Berichtszeitraum | Tarifvertragliche Abdeckung — Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder — Vorheriger Berichtszeitraum | Sozialer Dialog — Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für die EWR-Länder mit >50 Beschäftigten in den zehn größten Ländern) — Aktueller Berichtszeitraum | Sozialer Dialog — Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) — Vorheriger Berichtszeitraum |
0-19 % | Region A | |||||
20-39 % | Land A | Region B | ||||
40-59 % | Land B | Land A | ||||
60-79 % | Land B | |||||
80-100 % |
AR 16 für Absatz 25 Buchstabe a (Berechnung der Abdeckung durch den sozialen Dialog)
Für die Berechnung der nach Absatz 25 Buchstabe a erforderlichen Informationen gibt das Unternehmen an, in welchen EWR-Ländern es eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten hat. Für diese Länder gibt es den prozentualen Anteil der Beschäftigten an, die in Niederlassungen beschäftigt sind, in denen die Arbeitnehmer durch Arbeitnehmervertreter vertreten werden.
Eine „Niederlassung“ bezeichnet jeden Tätigkeitsort, an dem das Unternehmen einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art nachgeht, die den Einsatz von Personal und Vermögenswerten voraussetzt. Beispiele hierfür sind: eine Fabrik, eine Zweigstelle einer Einzelhandelskette oder ein Sitz eines Unternehmens. Für Länder, in denen es nur eine Niederlassung gibt, beträgt der angegebene Prozentsatz entweder 100 % oder 0 %.
(Anzahl der Beschäftigten, die in Niederlassungen mit Arbeitnehmervertretern arbeiten) ÷ (Anzahl der Beschäftigten) × 100
