ESRS Standard
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26. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Geschlechtervielfalt auf der obersten Führungsebene zu vermitteln.
27. Das Unternehmen hat die Geschlechterverteilung in Bezug auf die Anzahl (Personenzahl) und den Prozentsatz auf der obersten Führungsebene anzugeben.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 17 für Absatz 27 (Berechnung der Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene)
Für die Zwecke der Berechnung der Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene wird „obere Führungsebene“ als die beiden Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane definiert. Alternativ kann das Unternehmen seine eigene Definition des Begriffs „oberste Führungsebene“ verwenden; in diesem Fall hat es die von ihm verwendete Definition anzugeben.
