ESRS Standard
ESRS Standard
64. Das Unternehmen hat die Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene und die Altersverteilung unter seinen Arbeitnehmern anzugeben.
65. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Geschlechtervielfalt auf der obersten Führungsebene und der Altersverteilung der Arbeitnehmer zu vermitteln.
66. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
a) die Geschlechterverteilung nach Anzahl sowie prozentualem Anteil auf der obersten Führungsebene und
b) die Verteilung der Arbeitnehmer nach Altersgruppen: Unter 30 Jahren, 30–50 Jahre, über 50 Jahre.
Application Requirements (AR)
Application Requirements (AR)
AR 71. Bei den Angaben zur Gleichstellung der Geschlechter auf der obersten Führungsebene verwendet das Unternehmen die Definition der obersten Führungsebene als eine oder zwei Ebenen unterhalb der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane, es sei denn, dieses Konzept wurde bereits im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens definiert und weicht von der genannten Beschreibung ab. Ist dies der Fall, kann das Unternehmen seine eigene Definition für die oberste Führungsebene verwenden und diese Tatsache sowie seine eigene Definition angeben.
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele aus der bisherigen Praxis
Beispiele dienen lediglich als Hinweis, wie eine Angabepflicht von anderen Unternehmen bisher angegeben wurde. Geprüfte ESRS-Berichte sind noch nicht verfügbar. Es besteht keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
S1-9 – Diversitätskennzahlen
Förderung von Geschlechtervielfalt
Unser Unternehmen engagierte sich im vergangenen Jahr weiterhin aktiv für eine diversere Geschlechterverteilung in einer traditionell männlich geprägten Branche. Der Anteil der Mitarbeitenden weltweit lag unverändert bei 53% männlichen und 47% weiblichen Beschäftigten.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ging leicht auf 32% im Jahr 2023 zurück und blieb damit unter unserem Ziel von 35%. Diese Entwicklung ist vor allem auf das Wachstum durch Übernahmen zurückzuführen.
Eigenes Beispiel
Tabellarische Darstellung, Absatz 66 b)