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E4-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

14. Das Unternehmen hat seine wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen und die für deren Umsetzung zugewiesenen Ressourcen im Einklang mit den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A anzugeben.

15. Zusätzlich zu den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-A hat das Unternehmen alle im Rahmen seiner Maßnahmen verwendeten Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen zu beschreiben, einschließlich des Ziels der Kompensationen, der finanziellen Effekte in monetärer Hinsicht, des Gebiets, der Art und der Qualitätskriterien sowie der Standards, denen die Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen entsprechen.


Application Requirements (AR)

AR 6 für Absatz 14 (Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen)
Bei den nach Absatz 14 offenzulegenden Maßnahmen ist das Recht indigener Völker auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung zu berücksichtigen (siehe auch ESRS S3-2).

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