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E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen

Revised ESRS 2026

ESRS Standard

16. Das Unternehmen hat seine Ziele für Biodiversität und Ökosysteme gemäß den Bestimmungen des ESRS 2 GDR-T anzugeben.

17. Verwendet das Unternehmen bei der Festlegung seiner Ziele Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen, so hat es anzugeben, wie diese Kompensationen verwendet wurden.


Application Requirements (AR)

AR 7 für Absatz 16 (Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen)
​Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität:

  • (a) Hier wird in der Regel auf „Belastungen“ für die Natur eingegangen und darauf abgezielt, die Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen zu verringern, z. B. durch Vermeidung von Landnutzungsänderungen aufgrund der Umwandlung von Waldflächen. Sie befassen sich in der Regel auch mit dem „Naturzustand“ und zielen darauf ab, die Verbreitung und den Zustand von Arten und Ökosystemen zu verbessern, z. B. durch die Erhöhung der Populationsgröße von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, oder die Wiederherstellung eines Landschaftszustands im Vergleich zu einem Ausgangsniveau,

  • (b) sind am wirksamsten, wenn sie wissenschaftlich fundiert und auf ökologische Schwellenwerte abgestimmt sind und zu den Zielen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal beitragen,

  • (c) können auf verschiedenen Ebenen festgelegt werden (siehe ESRS 2 Allgemeine Angaben, Absatz 51 Buchstabe c), z. B. auf Ebene des Standorts, der Landschaft, des Unternehmens oder der vorgelagerten Wertschöpfungskette, je nach Ziel der Vorgabe und der Fähigkeit des Unternehmens, Einfluss darauf zu nehmen, dass es erreicht wird,

  • (d) werden in der Regel im Einklang mit der Hierarchie der Minderungsmaßnahmen umgesetzt: Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Ausgleich.

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