ESRS Standard
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36. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, welche Rolle die interne CO2-Bepreisung bei der strategischen und operativen Entscheidungsfindung des Unternehmens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen spielt.
37. Das Unternehmen hat Informationen über die Verwendung interner CO2-Bepreisungssysteme anzugeben, und zwar:
(a) eine Erläuterung, ob und wie das Unternehmen bei seiner Entscheidungsfindung die CO2-Bepreisung anwendet (z. B. bei Investitionsentscheidungen, bei der Gestaltung der Verrechnungspreise und bei Szenarioanalysen) und die Kohärenz der verwendeten Preise mit den im Abschluss für Überprüfungen auf Wertminderung verwendeten Preisen gewährleistet; und
(b) den durchschnittlichen CO2-Preis pro Tonne Treibhausgasemissionen für jedes interne Bepreisungssystem.
