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Berichtet das Unternehmen über Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden gemäß gesetzlichen Anforderungen, im Rahmen eines Umweltmanagementsystems oder auf freiwilliger Basis?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

Gemäß VSME müssen Angaben zu Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und/oder Boden gemacht werden, sofern das Unternehmen bereits anderweitig darüber berichtet oder berichten muss

z.B. wegen zutreffenden nationaler oder internationaler Regularien bzw. im Rahmen eines Umweltmanagementsystems wie EMAS (Eco-Management and Audit Scheme).

Vorgehensweise

  1. Prüfung, ob es solche Informationen bereits meldet , entweder aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder freiwillig.

  2. Falls nein: Es besteht keine Verpflichtung zu berichten; Auswahl "Nein" im NetCero Tool ausreichend.

  3. Falls ja: Auswahl "Ja" und Angabe von Schadstoffen, die es im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit in Luft, Wasser und Boden emittiert, mit der jeweiligen Menge für jeden Schadstoff in der dadurch aufscheinenden Tabelle eintragen.

    Alternative: Wenn diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind, kann das Unternehmen alternativ auf das Dokument verweisen, in dem die Angaben gemacht werden, z. B. durch Angabe des entsprechenden URL-Links oder Einbettung eines Hyperlinks.

Besonders relevante Branchen

Betreiber einer Industrieanlage oder einer Intensivtierhaltungsanlage sind besonders relevant, wenn sie unter die Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED 2.0) zur Änderung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) fallen.

Die IED 2.0 gilt für etwa 75.000 Anlagen in Europa und umfasst Tätigkeiten wie

  • die Verbrennung von Brennstoffen in Kesseln mit einer Nennleistung von mehr als 50 MW, das Gießen in Metallgießereien,

  • die Verarbeitung von Nichteisenmetallen,

  • die Herstellung von Kalk,

  • die Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen,

  • die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden,

  • die Aufzucht von Schweinen oder Geflügel mit 380 Großvieheinheiten oder mehr,

  • das Gerben von Häuten,

  • Schlachthöfe usw.

In diesen Fällen muss die Anlage der zuständigen Behörde bereits die in Luft, Wasser und Boden freigesetzten Schadstoffe melden, und die Daten sind über die Verordnung über das Industrieemissionsportal (IEPR) öffentlich zugänglich, das das Europäische Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (E-PRTR) ersetzt.

Tätigkeiten in mehr als einer Anlage

Jene Unternehmen müssen im Rahmen des E-PRTR nicht über ihre konsolidierten unternehmensweiten Emissionen berichten, da sie nur auf der Ebene der Anlage berichten.

Wichtig: VSME verlangt die Berichterstattung über die Gesamtmenge der Schadstoffe aller Betriebe!

Berichtspflichten bei nicht selbst betriebenen Betriebsstätten

Unternehmen, die eine Betriebsstätte besitzen, diese aber nicht betreiben, müssen keine Berichte im Rahmen des E-PRTR vorlegen, es wird jedoch erwartet, dass sie die Emissionen der Betriebsstätte in ihrem Nachhaltigkeitsbericht angeben.

Artikel verfasst von unseren Expert:innen

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