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Glossar

Begriffsbestimmungen in den ESRS

Vor über 5 Monaten aktualisiert

Maßnahmen:

Maßnahmen beziehen sich auf verschiedene Initiativen und Aktionspläne (einschließlich Übergangsplänen), die von einem Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass festgelegte Ziele erreicht werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu reagieren. Außerdem umfasst der Begriff die Entscheidungen, diese Pläne mit finanziellen, personellen oder technologischen Mitteln zu unterstützen.

Akteur in der Wertschöpfungskette:

Dieser Begriff beschreibt natürliche Personen oder wirtschaftliche Einheiten, die in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette eines Unternehmens agieren. Ein Akteur gilt als nachgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen erhält (z. B. Händler oder Kunden). Hingegen wird ein Akteur als vorgelagert betrachtet, wenn er Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die in der Produktion der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten).

Angemessene Entlohnung:

Eine Entlohnung, die ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie zu befriedigen, unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen.

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane:

Hierbei handelt es sich um die Governance-Organe eines Unternehmens, die die größte Entscheidungsbefugnis haben, einschließlich ihrer Ausschüsse. Falls es keine formalen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane gibt, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie ggf. auch der stellvertretende Geschäftsführer. In manchen Rechtssystemen besteht das Governance-System aus zwei Ebenen, in denen Aufsicht und Management getrennt sind.

Betroffene Gemeinschaften:

Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das durch die Aktivitäten eines Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen ist oder sein könnte. Dies umfasst sowohl lokale Gemeinschaften, die unmittelbar neben einer Betriebsstätte leben, als auch entferntere Gemeinschaften. Betroffene Gemeinschaften können auch indigene Völker umfassen.

Jährliche Gesamtvergütung:

Die jährliche Gesamtvergütung umfasst alle Einkünfte, die eine Arbeitskraft eines Unternehmens im Laufe eines Jahres erhält, einschließlich Gehälter, Bonuszahlungen, Aktienprämien und andere Vergütungen.

Erwartete finanzielle Effekte:

Finanzielle Effekte, die nicht den Erfassungskriterien für die Aufnahme in den Jahresabschluss im Berichtszeitraum entsprechen und die nicht von den aktuellen finanziellen Effekten erfasst werden.

Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind:

Ein Wassereinzugsgebiet, in dem physikalische Aspekte im Zusammenhang mit Wasser zu erheblichen Problemen führen können, wie Wasserverfügbarkeit, Wasserqualität, Wasserstress oder Probleme beim Zugang zu Wasser.

Gebiete mit hohem Wasserstress:

Regionen, in denen der Prozentsatz der gesamten Wasserentnahme hoch (40–80 %) oder extrem hoch (mehr als 80 %) ist. Diese Gebiete werden im Wasserrisiko-Atlas „Aqueduct“ des Weltressourceninstituts (WRI) identifiziert.

Zugehörige Prozessmaterialien:

Materialien, die für den Herstellungsprozess benötigt werden, jedoch nicht Teil des Endprodukts sind, wie zum Beispiel Schmierstoffe für die Maschinenproduktion.

Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen):

Ein Dokument, das Teile eines BVT-Merkblatts mit Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken enthält, einschließlich ihrer Beschreibung, der zugehörigen Emissions- und Umweltleistungswerte sowie Überwachungsmaßnahmen.

Beste verfügbare Techniken (BVT):

Der effizienteste und fortschrittlichste Entwicklungsstand von Aktivitäten und Betriebsmethoden, die als praktisch geeignet angesehen werden, um Emissionen und Umweltauswirkungen zu minimieren.

Verlust an biologischer Vielfalt:

Die Reduzierung eines Aspekts der biologischen Vielfalt in einem bestimmten Gebiet, die zu einer Verringerung der Gesamtvielfalt führt.

Biodiversität oder biologische Vielfalt:

Die Variabilität unter lebenden Organismen und den ökologischen Komplexen, zu denen sie gehören, einschließlich genetischer, phänotypischer und funktioneller Unterschiede sowie der zeitlichen und räumlichen Veränderungen ihrer Verbreitung.

Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität:

Gebiete, die Natura-2000-Schutzgebiete, Unesco-Welterbestätten, Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt (Key Biodiversity Areas) sowie andere Schutzgebiete umfassen.

Integrität der Biosphäre oder ökologische Integrität:

Die Fähigkeit eines Ökosystems, ökologische Prozesse und eine vielfältige Gemeinschaft von Organismen zu unterstützen und aufrechtzuerhalten.

Blaue Wirtschaft:

Die blaue Wirtschaft umfasst alle Wirtschaftszweige und Sektoren, die mit Ozeanen, Meeren und Küsten in Verbindung stehen, sowohl in der Meeresumwelt als auch an Land.

Bestechung:

Die unredliche Überzeugung einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln, indem ihr ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird.

Geschäftsmodell:

Das System eines Unternehmens, durch das Inputs in Outputs und Ergebnisse umgewandelt werden, um strategische Ziele zu erreichen und Werte zu schaffen.

Geschäftsbeziehungen:

Beziehungen eines Unternehmens zu Geschäftspartnern und anderen Akteuren in seiner Wertschöpfungskette, einschließlich direkter und indirekter Beziehungen sowie Investitionen.

Nebenprodukt:

Ein Stoff oder Gegenstand, der in einem Herstellungsprozess als Nebenerzeugnis entsteht, jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht als Abfall betrachtet wird.

CO2-Zertifikat:

Ein CO2-Zertifikat ist ein übertragbares oder handelbares Instrument, das eine Tonne CO2-Äquivalent Emissionsreduktion oder -entnahme darstellt. Diese Zertifikate werden nach anerkannten Qualitätsstandards ausgegeben und überprüft.

Kohlendioxidäquivalent (CO2-Äquivalent, CO2e):

Dies ist die universelle Maßeinheit zur Angabe des Erderwärmungspotenzials (Global Warming Potential, GWP) jedes Treibhausgases, ausgedrückt als das GWP einer Einheit von Kohlendioxid. Es wird verwendet, um die Freisetzung oder Vermeidung der Freisetzung verschiedener Treibhausgase auf einer gemeinsamen Grundlage zu bewerten.

Kinderarbeit:

Kinderarbeit bezeichnet Tätigkeiten, die Kindern ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde berauben und ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigen. Dieser Begriff umfasst Arbeit, die entweder geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist oder ihre Schulbildung beeinträchtigt. Kinderarbeit ist gemäß internationalen Standards und nationalen Gesetzen zu vermeiden.

Kreislaufwirtschaft:

Ein Wirtschaftssystem, das den Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen so lange wie möglich erhält. Es fördert die effiziente Nutzung von Ressourcen in Produktion und Konsum, reduziert Umweltauswirkungen und minimiert Abfälle sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg.

Grundsätze der Kreislaufwirtschaft:

Diese Grundsätze umfassen die Gebrauchstauglichkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Demontage, Wiederaufarbeitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf und weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung.

Kreislauforientierte Materialnutzungsrate:

Das Verhältnis der kreislauforientierten Verwendung von Materialien zur Gesamtverwendung von Materialien. Es beinhaltet Strategien wie Instandhaltung, Wiederverwendung, Aufbereitung und Recycling.

Verschlusssachen:

Dokumente oder Informationen, die gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates als Verschlusssachen der EU eingestuft sind und besondere Sicherheitsvorschriften unterliegen.

Anpassung an den Klimawandel:

Der Prozess der Anpassung an den tatsächlichen und erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen, um Schäden zu minimieren und Chancen zu nutzen.

Klimaschutz:

Klimaschutz bezeichnet Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf maximal 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau, wie im Übereinkommen von Paris vereinbart.

Klimaresilienz:

Die Fähigkeit eines Unternehmens, sich an den Klimawandel anzupassen und klimabedingte Risiken zu bewältigen sowie klimabezogene Chancen zu nutzen. Dies umfasst sowohl die strategische als auch die betriebliche Resilienz gegenüber klimabezogenen Veränderungen.

Klimabezogene Chancen:

Diese Chancen ergeben sich aus Bemühungen zur Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel und können für Unternehmen je nach Region, Markt und Branche unterschiedlich sein.

Klimabedingte physische Risiken:

Risiken, die aus ereignisbedingten (akuten) oder längerfristigen (chronischen) Veränderungen des Klimas resultieren. Dazu zählen beispielsweise Stürme, Überschwemmungen und Hitzewellen (akut) sowie langfristige Temperaturänderungen und Meeresspiegelanstieg (chronisch).

Klimabedingte Übergangsrisiken:

Risiken, die sich aus dem Übergang zu einer CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft ergeben. Sie umfassen politische, rechtliche, technologische, marktbezogene und reputationsbedingte Risiken.

Tarifverhandlungen:

Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern zur Festlegung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie zur Regelung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien.

Bestätigter Fall von Kinder- oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel:

Ein nachgewiesener Fall von Kinder- oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel. Fälle, die noch untersucht werden, gelten nicht als bestätigt.

Bestätigter Fall von Korruption oder Bestechung:

Ein nachgewiesener Fall von Korruption oder Bestechung, der im Berichtszeitraum festgestellt wurde. Fälle, die noch Gegenstand von Ermittlungen sind, gelten nicht als bestätigt.

Verbraucher:

Personen, die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den Weiterverkauf oder gewerbliche Zwecke.

Unternehmenskultur:

Die Unternehmenskultur drückt die Ziele eines Unternehmens durch seine Werte und Überzeugungen aus. Sie wird durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder Verhaltenskodizes geprägt.

Korruption:

Der Missbrauch übertragener Befugnisse zu persönlichem Gewinn, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Bestechungsgelder, Betrug, Erpressung und andere unlautere Praktiken.

Glaubwürdige Stellvertretende:

Personen mit hinreichender Erfahrung in der Einbeziehung betroffener Interessenträger, die deren Anliegen effektiv vertreten können. Diese Personen können beispielsweise von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften oder der Zivilgesellschaft stammen.

Aktuelle finanzielle Effekte:

Finanzielle Effekte, die in der laufenden Berichtsperiode in den primären Abschlussbestandteilen erfasst werden.

Dekarbonisierungshebel:

Aggregierte Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen, wie Energieeffizienz, Elektrifizierung, Nutzung erneuerbarer Energien und Dekarbonisierung der Lieferkette.

Entwaldung:

Die vom Menschen verursachte Umwandlung von bewaldeten in nicht bewaldete Flächen, entweder vorübergehend oder dauerhaft.

Schädigung oder geschädigtes Ökosystem:

Chronische menschliche Einflüsse, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Beeinträchtigung eines Ökosystems führen.

Abhängigkeiten:

Situationen, in denen ein Unternehmen für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist.

Ablagerung in Wasser und Boden:

Dieser Begriff beschreibt die Ansammlung einer Menge eines Stoffes in der Umwelt, sei es im Wasser oder im Boden. Diese Ablagerungen können das Ergebnis regelmäßiger Tätigkeiten, von Vorfällen oder von Entsorgungen durch Unternehmen sein. Die Ansammlung kann sowohl am Produktionsstandort eines Unternehmens als auch außerhalb davon stattfinden.

Wüstenbildung:

Wüstenbildung bezieht sich auf die Landdegradation in ariden, semiariden und trockenen semihumiden Gebieten, die durch Faktoren wie Klimaschwankungen und menschliche Aktivitäten verursacht wird. Der Begriff beschreibt nicht die natürliche Ausdehnung bestehender Wüsten.

Einleitungen:

Einleitungen beziehen sich auf die Menge an Abwasser oder Stoffen, die einem Wasserkörper aus einer Punkt- oder diffusen Quelle zugesetzt wird. Abwasser, das in einen Wasserkörper eingeleitet wird, stammt oft aus Kläranlagen und wird in Kubikmetern oder vergleichbaren Maßeinheiten gemessen.

Diskriminierung:

Diskriminierung kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals schlechter behandelt wird. Indirekte Diskriminierung tritt auf, wenn eine scheinbar neutrale Regelung bestimmte Gruppen benachteiligt. Diskriminierung muss durch den Vergleich mit einer ähnlichen Gruppe nachgewiesen werden.

Doppelte Wesentlichkeit:

Dieser Begriff bezieht sich auf zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt gilt als doppelt wesentlich, wenn er sowohl aus Sicht der Auswirkungen als auch finanziell bedeutsam ist.

Haltbarkeit eines Produkts, Bestandteils oder Materials:

Dies beschreibt die Fähigkeit eines Produkts, Bestandteils oder Materials, bei bestimmungsgemäßer Nutzung funktionstüchtig und relevant zu bleiben.

Ökologischer Schwellenwert:

Ein ökologischer Schwellenwert ist der Punkt, an dem eine geringe Veränderung der Umweltbedingungen zu einer raschen Veränderung in einem Ökosystem führt. Wird dieser Schwellenwert überschritten, kann das Ökosystem möglicherweise nicht mehr in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehren.

Ausdehnung eines Ökosystems:

Dieser Begriff beschreibt die Größe eines bestehenden Ökosystems, das durch biotische und abiotische Komponenten sowie deren Wechselwirkungen charakterisiert ist.

Wiederherstellung von Ökosystemen:

Die Wiederherstellung eines Ökosystems umfasst alle vorsätzlichen Aktivitäten, die darauf abzielen, ein geschädigtes Ökosystem zu regenerieren oder den Regenerationsprozess zu beschleunigen.

Ökosystemdienstleistungen:

Ökosystemdienstleistungen beziehen sich auf die Vorteile, die Ökosysteme für wirtschaftliche und andere menschliche Aktivitäten bieten. Diese Dienstleistungen werden in unterstützende, regulierende, bereitstellende und kulturelle Ökosystemdienstleistungen unterteilt.

Ökosystem(e):

Ein Ökosystem ist ein komplexes Gefüge von Pflanzen-, Tier- und Mikroorganismengemeinschaften, die zusammen mit ihrer abiotischen Umwelt eine funktionale Einheit bilden.

Emissionen:

Emissionen sind die direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm aus verschiedenen Quellen in die Umwelt.

Arbeitnehmer:

Arbeitnehmer sind Einzelpersonen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht.

Endnutzer:

Endnutzer sind Personen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung letztlich nutzen oder für die Nutzung vorgesehen sind.

Chancengleichheit:

Chancengleichheit bedeutet den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Beschäftigung und beruflicher Entwicklung, unabhängig von Kriterien wie Geschlecht, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung.

Gleichbehandlung:

Gleichbehandlung ist ein Grundsatz des europäischen Rechts, der vorschreibt, dass vergleichbare Sachverhalte oder Parteien gleich behandelt werden müssen. Dies schließt den Grundsatz der Nichtdiskriminierung ein.

Finanzielle Effekte:

Finanzielle Effekte sind die Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme eines Unternehmens, die kurz-, mittel- oder langfristig auftreten können.

Finanzielle Wesentlichkeit:

Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist finanziell wesentlich, wenn er kurz-, mittel- oder langfristig Risiken oder Chancen birgt, die sich auf die Finanzlage, Ertragslage oder Kapitalkosten eines Unternehmens auswirken.

Zwangsarbeit:

Zwangsarbeit umfasst jede Arbeit, die unter Androhung von Strafen verlangt wird und für die sich die betroffene Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Dies kann traditionelle „sklavenähnliche“ Praktiken und moderne Formen der Ausbeutung, einschließlich Menschenhandel, umfassen.

Fossiler Brennstoff:

Nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie Kohle, Erdgas und Erdöl, die zur Energieerzeugung verwendet werden.

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (FPIC):

Dieses Konzept bezieht sich auf das Recht indigener Völker, über ihre politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten selbst zu bestimmen und ist Teil des internationalen Menschenrechts.

Süßwasser:

Grundwasser und Oberflächengewässer mit einer mittleren Jahressalinität von weniger als 0,5 ‰.

Verringerung der THG-Emissionen oder Emissionsreduktionen:

Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen eines Unternehmens im Vergleich zu einem Basisjahr. Diese Reduktionen können durch verschiedene Maßnahmen wie Energieeffizienz oder Dekarbonisierung erreicht werden.

Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen:

Die (anthropogene) Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre durch gezielte menschliche Aktivitäten und deren langfristige Speicherung.

Erderwärmungspotenzial (GWP):

Ein Faktor, der das Strahlungspotenzial eines Treibhausgases im Vergleich zu CO2 beschreibt.

Treibhausgase (THG):

Gase, die zur globalen Erwärmung beitragen, wie Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und andere in Anhang V Teil 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 aufgeführte Gase.

Beschwerdemechanismen:

Verfahren, über die Interessenträger Beschwerden vorbringen und Rechtsmittel einlegen können. Diese können staatlich oder nichtstaatlich, gerichtlich oder außergerichtlich sein und sollen wirksame Lösungen für Beschwerden bieten.

Grundwasser:

Alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarem Kontakt mit Boden oder Untergrund steht.

Lebensraum:

Der natürliche Standort oder die Umgebung, in der ein Organismus oder eine Population vorkommt.

Zersplitterung von Lebensräumen:

Der Prozess, durch den zusammenhängende Lebensräume in kleinere, isolierte Flächen aufgeteilt werden, oft als Folge menschlicher Aktivitäten wie Urbanisierung.

Belästigung:

Eine unerwünschte Verhaltensweise, die aufgrund eines geschützten Diskriminierungsgrundes erfolgt und die Würde einer Person verletzt, indem ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Umfeld geschaffen wird.

Gefährlicher Abfall:

Gefährlicher Abfall bezieht sich auf Abfallarten, die eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten gefährlichen Eigenschaften aufweisen.

Klimaintensive Sektoren:

Klimaintensive Sektoren sind diejenigen, die in Anhang I Abschnitte A bis H und Abschnitt L der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind. Diese Sektoren sind besonders relevant für die Einhaltung von Klimaschutzvorgaben aufgrund ihrer hohen Treibhausgasemissionen.

Auswirkungen:

Dieser Begriff bezieht sich auf die potenziellen oder tatsächlichen Effekte, die ein Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat. Diese Auswirkungen können positiv oder negativ, beabsichtigt oder unbeabsichtigt und sowohl kurzfristig als auch langfristig sein.

Einflussfaktoren:

Einflussfaktoren sind alle Variablen, die Veränderungen in der Natur, bei anthropogenen Vermögenswerten und in der Lebensqualität hervorrufen können. Diese können direkt (z.B. Klimawandel, Umweltverschmutzung) oder indirekt (z.B. wirtschaftliche Entwicklungen) wirken.

Wesentlichkeit der Auswirkungen:

Ein Nachhaltigkeitsaspekt gilt als wesentlich, wenn er kurz-, mittel- oder langfristige, signifikante Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt hat. Diese Wesentlichkeit bezieht sich auf die gesamten Aktivitäten eines Unternehmens, einschließlich seiner Wertschöpfungskette und Produkte.

Vorfall:

Ein Vorfall bezeichnet eine formelle Beschwerde oder Klage, die bei einem Unternehmen oder den zuständigen Behörden eingegangen ist. Dies kann auch eine festgestellte Nichteinhaltung im Rahmen eines etablierten Verfahrens umfassen.

Verbrennung:

Die Verbrennung beschreibt den kontrollierten Prozess der Abfallbeseitigung bei hoher Temperatur, wobei eine energetische Verwertung möglich sein kann.

Unabhängiges Gremienmitglied:

Ein unabhängiges Gremienmitglied ist jemand, der seine Entscheidungen ohne äußeren Einfluss oder Interessenkonflikte trifft und objektiv urteilt. Die Unabhängigkeit wird anhand des Fehlens von Verbindungen beurteilt, die Voreingenommenheit verursachen könnten.

Indigene Völker:

Es gibt keine einheitliche internationale Definition für indigene Völker. Sie zeichnen sich durch ihre Bindung an ein traditionelles Gebiet und kulturelle Unterscheidungsmerkmale aus. Diese Völker genießen besonderen Schutz gemäß internationalen Standards, wie dem IAO-Übereinkommen Nr. 169.

Indirekte Treibhausgasemissionen:

Diese Emissionen entstehen durch Aktivitäten eines Unternehmens, jedoch an Quellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens stehen. Sie umfassen sowohl Scope-2- als auch Scope-3-Emissionen.

Anlage:

Eine Anlage ist eine ortsfeste technische Einheit, in der Tätigkeiten durchgeführt werden, die potenziell Emissionen und Umweltverschmutzung verursachen können.

Interner CO2-Preis:

Ein Preis, den ein Unternehmen intern verwendet, um die finanziellen Auswirkungen von CO2-Emissionen bei Investitionen und Entscheidungen zu bewerten. Dieser Preis kann in Form eines Schattenpreises oder einer internen CO2-Steuer implementiert werden.

Invasive oder gebietsfremde Arten:

Diese Arten sind durch menschliches Handeln in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen Verbreitung gelangt und stellen eine Bedrohung für die biologische Vielfalt, Ernährungssicherheit und menschliche Gesundheit dar.

Biodiversitäts-Schlüsselgebiet (Key Biodiversity Area, KBA):

Ein Gebiet, das erheblich zur weltweiten Erhaltung der biologischen Vielfalt beiträgt. Diese Gebiete erfüllen spezifische Kriterien, wie bedrohte Arten oder ökologische Integrität.

Landdegradation:

Landdegradation bezeichnet die Prozesse, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und Ökosystemfunktionen führen und die Schädigung terrestrischer Ökosysteme umfassen.

Deponie:

Eine Deponie ist eine Abfallbeseitigungsanlage, in der Abfälle oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche abgelagert werden.

Landsysteme und Landsystemwandel:

Dieser Begriff beschreibt die terrestrischen Komponenten des Erdsystems, die alle Prozesse und menschlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Landnutzung umfassen.

Landnutzung und Landnutzungsänderungen:

Landnutzung bezieht sich auf die spezifische menschliche Nutzung eines Gebiets, während Landnutzungsänderungen die Veränderung dieser Nutzung oder Bewirtschaftung durch den Menschen beschreiben.

Rechtmäßige Vertreter:

Personen, die gesetzlich oder praktisch als Vertreter anerkannt sind, wie z.B. gewählte Gewerkschaftsvertreter.

Hebelwirkung:

Die Fähigkeit eines Unternehmens, Änderungen bei missbräuchlichen Praktiken anderer Parteien zu bewirken, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben.

Lobbytätigkeiten:

Aktivitäten, die darauf abzielen, politische oder rechtliche Entscheidungen zu beeinflussen. Dazu gehören Meetings, Konferenzen, öffentliche Konsultationen und Kommunikationskampagnen.

Gebundene Treibhausgasemissionen:

Zukünftige Emissionen, die voraussichtlich durch die wichtigsten Vermögenswerte oder Produkte eines Unternehmens während ihrer Lebensdauer verursacht werden.

Langlebigkeit:

Ein Konzept, das auf die verlängerte Nutzung von Produkten abzielt und sicherstellt, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer einer kreislaufwirtschaftlichen Behandlung zugeführt werden können.

Meeresressourcen:

Biologische und nicht-biologische Ressourcen in Meeren und Ozeanen, wie Tiefseemineralien und Meeresfrüchte.

Wesentliche Chancen:

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen, die positive finanzielle Effekte haben und sich auf die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten eines Unternehmens auswirken können.

Wesentliche Risiken:

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken, die negative finanzielle Effekte haben und sich auf die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten eines Unternehmens auswirken können.

Wesentlichkeit:

Nachhaltigkeitsaspekte sind wesentlich, wenn sie entweder aus der Perspektive der Auswirkungen oder der finanziellen Bedeutung relevant sind.

Kennzahlen:

Qualitative und quantitative Indikatoren, die ein Unternehmen zur Messung der Wirksamkeit seiner nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen und zur Berichterstattung über die Zielerreichung verwendet.

Mikroplastik:

Kleine Kunststoffteile, meist kleiner als 5 mm, die sich in der Umwelt ansammeln und potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.

Mindestangabepflicht:

Dies bezieht sich auf die Anforderungen an den Inhalt von Informationen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitskonzepten, Maßnahmen, Kennzahlen oder Zielen angeben muss.

Natürliche Ressourcen:

Rohstoffe aus der Natur, die für die wirtschaftliche Produktion oder den Konsum genutzt werden können.

Naturbasierte Lösungen:

Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen, um soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen anzugehen und gleichzeitig das Wohl der Menschen und die biologische Vielfalt zu fördern.

Netto-Null-Ziel:

Ein Unternehmensziel, das auf die Reduktion von Emissionen in der Wertschöpfungskette abzielt und die Neutralisierung verbleibender Emissionen durch CO2-Entnahme umfasst.

Fremdarbeitskräfte:

Arbeitnehmer, die durch Vertrag mit einem Unternehmen verbunden sind oder von Dritten bereitgestellt werden, insbesondere aus der Arbeitskräfteüberlassung.

Nicht erneuerbare Energie:

Energiequellen, die nicht aus erneuerbaren Ressourcen stammen.

Operative Kontrolle:

Die Fähigkeit eines Unternehmens, die operativen Tätigkeiten eines Standorts oder Betriebs zu leiten.

Chancen:

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen, die positive finanzielle Auswirkungen haben.

Überstunden:

Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten hinausgehen.

Arbeitskräfte des Unternehmens/eigene Arbeitskräfte:

Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Arbeitnehmer“) und Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen („Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben (NACE-Code N78).

Ozonabbauende Stoffe:

Stoffe, die im Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.

Verpackungen:

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung, zur Lagerung, zum Transport und zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben werden.

Entlohnung:

Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable Bestandteile“). „Einkommen“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn. „Medianeinkommen“ bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die Zahl der Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Arbeitnehmer mit höheren Einkommen.

Menschen mit Behinderungen:

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Physische Risiken:

Alle globalen Wirtschaftstätigkeiten hängen von der Funktionsweise von Geosystemen ab, z. B. von einem stabilen Klima und Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung mit Biomasse (Rohstoffen). Naturbezogene physische Risiken sind eine unmittelbare Folge der Abhängigkeit einer Organisation von der Natur. Physische Risiken entstehen, wenn natürliche Systeme durch die Auswirkungen von Klimaereignissen (z. B. extreme Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B. seismische Ereignisse wie Erdbeben) oder Veränderungen des Gleichgewichts von Ökosystemen, beispielsweise hinsichtlich der Bodenqualität oder der Meeresökologie, beeinträchtigt werden, was sich auf die Ökosystemdienstleistungen auswirkt, auf die die Organisationen angewiesen sind. Diese können akut, chronisch oder beides sein. Naturbezogene physische Risiken ergeben sich aus Veränderungen der biotischen (mit Lebewesen zusammenhängenden) und abiotischen (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden) Bedingungen, die gesunde und funktionierende Ökosysteme unterstützen. Physische Risiken sind in der Regel standortspezifisch. Naturbezogene physische Risiken sind häufig mit klimabedingten physischen Risiken verbunden.

Belastbarkeitsgrenzen des Planeten:

Dieses Konzept ermöglicht es den Menschen, einen sicheren Handlungsraum im Hinblick auf das Funktionieren der Erde abzuschätzen. Dabei werden die Belastbarkeitsgrenzen für jeden wichtigen Prozess des Geosystems quantifiziert, die nicht überschritten werden sollten, um untragbare weltweite Umweltveränderungen zu vermeiden.

Konzept:

Eine Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für die Entscheidungsfindung nutzt. Die Planung oder die Managemententscheidungen des Unternehmens in Bezug auf einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt werden im Rahmen eines Konzepts umgesetzt. Jedes Konzept unterliegt der Verantwortung einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Ein Konzept wird gemäß den geltenden Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Ein Konzept wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt.

Schadstoff:

Stoffe, Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht oder andere Kontaminanten in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt schaden, die zu einer Schädigung von Sachwerten oder zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen der Umwelt führen können.

Umweltverschmutzung:

Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwerten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen führen können.

Bodenverschmutzung:

Das Einbringen in den Boden – unabhängig davon, ob diese Einbringung auf der Produktionsstätte eines Unternehmens oder außerhalb oder durch die Verwendung der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt – als Folge von menschlichem Handeln, von Stoffen, Erschütterungen, Hitze oder Lärm, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können und eine Schädigung von Sachwerten oder eine Beeinträchtigung von Annehmlichkeiten und sonstigen legitimen Nutzungen der Umwelt zur Folge haben können. Zu den Bodenschadstoffen gehören anorganische Schadstoffe, persistente organische Schadstoffe (POP), Pestizide, Stickstoff- und Phosphorverbindungen usw.

Schutzgebiet:

Ein klar definierter geografischer Raum, der anerkannt, ausgewiesen und durch rechtliche oder andere wirksame Mittel verwaltet wird, um die langfristige Erhaltung der Natur und der damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen und kulturellen Werte sicherzustellen.

Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung:

Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen von einem Dritten bezogen hat. Der Begriff „erhalten“ bezieht sich auf Umstände, unter denen ein Unternehmen Strom nicht direkt erwirbt (z. B. als Mieter in einem Gebäude), sondern die Energie zur Nutzung in den Betriebsanlagen erhält.

Rohstoff:

Primäres oder sekundäres Material, das zur Herstellung eines Produkts verwendet wird.

Anerkannte Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate:

Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate, die von unabhängigen Dritten überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche Anforderungen und Projektberichte verfügen, mindestens Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für die Berechnung, Überwachung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen des Projekts umfassen.

Meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen:

Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Folgendem führen:
i. Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins; oder
ii. eine erhebliche Verletzung oder Erkrankung, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe diagnostiziert wird, auch wenn sie nicht zum Tod, zu Arbeitsunfähigkeitstagen, zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsplatzwechseln, zur medizinischen Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder zum Verlust des Bewusstseins führt.

Verwertung:

Jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.

Recycling:

Ein Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Ressourcenregeneration:

Förderung der Fähigkeit natürlicher Systeme zur Selbsterneuerung mit dem Ziel, ökologische Prozesse, die durch menschliches Handeln geschädigt oder ausgebeutet werden, zu reaktivieren.

Abhilfe(maßnahmen)/Verbesserung/Sanierung:

Mittel, mit denen negativen Auswirkungen entgegengewirkt werden kann oder mit denen solche Auswirkungen rückgängig gemacht werden können. Beispiele: Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Vermeidung von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die Nichtwiederholung, Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen), Rückgabe, Wiederherstellung, Rehabilitation.

Erneuerbare Energie:

Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klär- und Biogas.

Erneuerbare Materialien:

Materialien, die aus Ressourcen stammen, die rasch durch ökologische Zyklen oder landwirtschaftliche Verfahren erneuert werden, sodass die von diesen und anderen damit verbundenen Ressourcen erbrachten Dienstleistungen nicht gefährdet sind und für die nächste Generation erhalten bleiben.

Ressourcenzuflüsse:

Ressourcen, die in die Einrichtungen des Unternehmens gelangen.

Ressourcenabflüsse:

Ressourcen, die die Einrichtungen des Unternehmens verlassen.

Optimierung der Ressourcennutzung:

Die Konzeption, die Herstellung und der Vertrieb von Materialien und Produkten mit dem Ziel, sie zu ihrem höchstmöglichen Wert weiter zu verwenden. Ökodesign und Gestaltung im Hinblick auf die Langlebigkeit, Reparatur, Wiederverwendung, Umnutzung, Demontage und Wiederaufarbeitung sind Beispiele für Möglichkeiten, mit denen die Nutzung von Ressourcen optimiert wird.

Wiederverwendung:

Jeder Vorgang, bei dem Produkte und Komponenten, die kein Abfall sind, erneut für den gleichen Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Dies kann eine Reinigung oder kleine Anpassungen umfassen, sodass sie ohne wesentliche Änderungen bereit für die nächste Verwendung sind.

Flussgebiet:

Das Gebiet, aus welchem über Ströme, Flüsse und möglicherweise Seen der gesamte Oberflächenabfluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins Meer gelangt.

Risiken:

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken mit negativen finanziellen Effekten, die im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen entstehen und sich kurz-, mittel- oder langfristig negativ auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken können.

Szenario:

Eine plausible Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z. B. technologischer Wandel, Preise) und Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Szenarien nicht um Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern dass sie verwendet werden, um einen Überblick über die Auswirkungen der Entwicklungen und Maßnahmen zu gewinnen.

Szenarioanalyse:

Ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung möglicher Folgen zukünftiger Ereignisse unter unsicheren Bedingungen.

Scope-1-Treibhausgasemissionen:

Direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

Scope-2-Treibhausgasemissionen:

Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht.

Scope-3-Treibhausgasemissionen:

Alle (nicht unter Scope 2 fallenden) indirekten Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten, und zwar sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen lassen sich in Scope-3-Kategorien aufschlüsseln.

Scope-3-Kategorie:

Eine der 15 Arten von Scope-3-Treibhausgasemissionen, die vom Unternehmensstandard des THG-Protokolls identifiziert und vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (angepasst an den Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3), Glossar (Version 2011)) detailliert beschrieben werden. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Scope-3-Emissionen auf der Grundlage der Kategorien für indirekte Treibhausgasemissionen der ISO 14064-1:2018 zu bilanzieren, können sich auch auf die in Abschnitt 5.2.4 definierte Kategorie (ohne indirekte Treibhausgasemissionen aus importierter Energie) der ISO 14064-1:2018 beziehen.

Vertrauliche Informationen:

Vertrauliche Informationen im Sinne der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds.

Standort:

Ein Ort, an dem sich eine oder mehrere physische Anlagen befinden. Gibt es mehr als eine physische Anlage desselben oder verschiedener Eigentümer oder Betreiber und werden bestimmte Infrastrukturen und Einrichtungen gemeinsam genutzt, kann das gesamte Gebiet, in dem sich die physische Anlage befindet, einen Standort darstellen.

Sozialer Dialog:

Alle Arten von Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und Arbeitnehmervertretern über Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Er kann in einem Prozess zwischen drei Parteien erfolgen, mit der Regierung als offizielle Partei des Dialogs, oder nur zwischen Arbeitnehmervertretern und Führungskräften (oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).

Soziale Absicherung:

Die Reihe von Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Schutzbedürftigkeit während des gesamten Lebenszyklus.

Boden:

Die oberste Schicht der Erdkruste, die sich zwischen dem Grundgestein und der Oberfläche befindet. Der Boden besteht aus Mineralpartikeln, organischem Material, Wasser, Luft und lebenden Organismen.

Bodendegradation:

Die abnehmende Fähigkeit des Bodens, Ökosystemgüter und -leistungen nach den Wünschen seiner Interessenträger zu liefern.

Bodenversiegelung:

Die Bedeckung des Bodens in einer Weise, dass die bedeckte Fläche undurchlässig ist (z. B. Straßen). Diese Nichtdurchlässigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie in der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission beschrieben wird.

Spezifische Frachtwerte:

Masse emittierten Schadstoffs pro Masse hergestellten Produkts. Spezifische Frachtwerte ermöglichen einen durch Vermischung oder Verdünnung unbeeinflussten Vergleich der Umweltleistung von Anlagen unabhängig von ihren Produktionsmengen.

Einbeziehung der Interessenträger:

Ein kontinuierlicher Prozess der Interaktion und des Dialogs zwischen dem Unternehmen und seinen Interessenträgern, der es dem Unternehmen ermöglicht, ihre Interessen und Anliegen zu hören, zu verstehen und darauf zu reagieren.

Interessenträger:

Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Es gibt zwei Hauptgruppen von Interessenträgern:
i. betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten, sei es auf positive oder negative Weise, und
ii. Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten und Wissenschaftler. Einige Interessenträger können zu beiden Gruppen gehören.

Stoffe:

Alle chemischen Elemente und ihre Verbindungen mit Ausnahme der folgenden Stoffe:
i. radioaktive Stoffe gemäß Artikel 1 der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen,
ii. genetisch veränderte Mikroorganismen gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen,
iii. genetisch veränderte Organismen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt.

Besorgniserregende Stoffe:

Stoffe, die:
i. die in Artikel 57 festgelegten Kriterien erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ermittelt wurden,
ii. in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in eine der folgenden Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien eingestuft sind:
— Karzinogenität der Kategorien 1 und 2,
— Keimzell-Mutagenität der Kategorien 1 und 2,
— Reproduktionstoxizität der Kategorien 1 und 2,
— endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit,
— endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt,
— persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften,
— persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften,
— Sensibilisierung der Atemwege der Kategorie 1,
— Sensibilisierung der Haut der Kategorie 1,
— chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1 bis 4,
— die Ozonschicht schädigend,
— spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) der Kategorien 1 und 2,
— spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) der Kategorien 1 und 2 oder
iii. negative Auswirkungen auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Produkt, in dem es vorhanden ist, im Sinne der einschlägigen produktspezifischen Ökodesign-Anforderungen der Union.

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC):

Stoffe, die die Kriterien des Artikels 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurden.

Lieferant:

Der Organisation vorgelagertes Unternehmen (d. h. innerhalb der Lieferkette der Organisation), das ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die zur Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Organisation verwendet wird. Ein Lieferant kann eine direkte (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet) oder eine indirekte Geschäftsbeziehung zu der Organisation unterhalten.

Lieferkette:

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten oder Prozesse, die von dem Unternehmen vorgelagerten Betrieben durchgeführt werden, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die bei der Entwicklung und der Erzeugung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden. Dazu gehören vorgelagerte Unternehmen, mit denen das Unternehmen in einer direkten Beziehung steht (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet), und Einrichtungen, mit denen das Unternehmen eine indirekte Geschäftsbeziehung unterhält.

Oberflächengewässer:

Binnengewässer, ausgenommen Grundwasser, sowie die Übergangsgewässer und Küstengewässer, wobei im Hinblick auf den chemischen Zustand ausnahmsweise auch die Hoheitsgewässer eingeschlossen sind.

Nachhaltigkeitsaspekte:

Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren, einschließlich Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Nachhaltigkeitserklärung:

Der spezielle Abschnitt des Managementberichts des Unternehmens, in dem die im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und den ESRS erstellten Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten dargestellt werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Chancen:

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche positive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens oder seine Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftspartner im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können. Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen als Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen.

Nachhaltigkeitsbezogene Risiken:

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte beeinflussen können. Wie jedes andere Risiko sind nachhaltigkeitsbezogene Risiken eine Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen:

Die Auswirkungen, die das Unternehmen aufgrund seiner Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz-, mittel- oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.

Systemische Risiken:

Risiken, die sich aus dem Ausfall eines gesamten Systems und nicht aus dem Ausfall einzelner Teile davon ergeben. Sie sind durch niederschwellige Kipp-Punkte gekennzeichnet, die in Kombination indirekt zu großen Ausfällen führen, durch kaskadierende Wechselwirkungen von physischen Risiken und Übergangsrisiken (Ansteckung), indem ein Verlust eine Kette weiterer Verluste auslöst, was dazu führt, dass die Systeme nach einem Schock ihr Gleichgewicht nicht wiedererlangen können. Ein Beispiel hierfür ist der Verlust einer wichtigen Art (beispielsweise Seeotter), die eine entscheidende Rolle in der Gemeinschaftsstruktur der Ökosysteme einnehmen. Als Seeotter in den 1900er-Jahren so stark gejagt wurden, dass sie kurz vor dem Aussterben standen, kippten die Küstenökosysteme und die Produktion von Biomasse ging erheblich zurück.

Ziele:

Messbare, ergebnisorientierte und terminierte Zielvorgaben, die das Unternehmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen erreichen will. Sie können vom Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen ergeben.

Bedrohte Arten:

Gefährdete Arten, einschließlich Flora und Fauna, die in der Roten Liste der Europäischen Union oder der Roten Liste der IUCN aufgeführt sind, wie in Anhang II Abschnitt 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission genannt.

Weiterbildung:

Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und Online-Schulungen.

Übergangsplan:

Ein spezieller Aktionsplan, der von dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer strategischen Entscheidung angenommen wird und Folgendes zum Gegenstand hat:
i. ein politisches Ziel und/oder
ii. einen unternehmensspezifischen Aktionsplan, der als strukturiertes Bündel von Zielen und Maßnahmen organisiert ist und mit einer zentralen strategischen Entscheidung, einer wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells und/oder besonders wichtigen Maßnahmen und zugewiesenen Ressourcen verknüpft ist.

Übergangsplan für den Klimaschutz:

Ein Aspekt der Gesamtstrategie eines Unternehmens, in dem die Ziele, Maßnahmen und Mittel des Unternehmens für seinen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft festgelegt sind, einschließlich Maßnahmen wie der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C und der Klimaneutralität.

Übergangsrisiken:

Risiken, die sich aus einer Diskrepanz zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren, wie z. B. staatliche Maßnahmen, technologische Durchbrüche, Marktveränderungen, Rechtsstreitigkeiten und sich ändernde Verbraucherpräferenzen, können allesamt Übergangsrisiken bewirken oder verändern.

Nutzer:

Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen sind Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten und Wissenschaftler.

Wertschöpfungskette:

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende:
i. diejenigen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B. Personalwesen,
ii. diejenigen entlang seiner Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebskanäle, z. B. Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen sowie Verkauf und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, und
iii. das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist.
Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden).
In ESRS wird der Begriff „Wertschöpfungskette“ im Singular verwendet, auch wenn anerkannt wird, dass Unternehmen über mehrere Wertschöpfungsketten verfügen können.

Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette:

Eine Person, die in der Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig ist, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen Beziehung zu dem Unternehmen. Die ESRS decken alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein, die mit den eigenen Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbunden sind, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören alle Arbeitskräfte, die nicht zu den „eigenen Arbeitskräften“ gehören (die „eigenen Arbeitskräfte“ umfassen sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Arbeitnehmer“), als auch Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code N78).

Lohn:

Bruttolohn ohne variable Komponenten wie Überstunden und Anreizvergütung und ohne Zulagen, sofern sie nicht garantiert sind.

Abfall:

Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Abfallhierarchie:

Rangfolge bei der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung:
i. Vermeidung,
ii. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
iii. Recycling,
iv. sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung) und
v. Beseitigung.

Abfallbewirtschaftung:

Die Sammlung, der Transport, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Überwachung dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen werden.

Abwasser:

Wasser, das aufgrund seiner Qualität, seiner Menge oder des Zeitpunkts seines Auftretens für den Zweck, für den es verwendet wurde oder zu dessen Erfüllung es erzeugt wurde, keinen unmittelbaren Wert mehr hat. Abwasser eines Nutzers kann eine potenzielle Versorgung eines Nutzers an einem anderen Ort darstellen. Kühlwasser gilt nicht als Abwasser.

Wasserverbrauch:

Die Wassermenge, die im Laufe des Berichtszeitraums in die Grenzen des Unternehmens (oder der Anlage) verbracht und nicht in Gewässer eingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Ableitung von Wasser:

Die Summe der Abwässer und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und während des Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder Grundwasser eingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Wasserintensität:

Eine Kennzahl, die das Verhältnis zwischen einem volumetrischen Aspekt des Wassers und einer gebildeten Aktivitätseinheit (Produkte, Verkäufe usw.) angibt.

Aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser:

Wasser und Abwasser (behandelt oder unbehandelt), das vor der Ableitung aus dem Bereich des Unternehmens oder der gemeinsam genutzten Anlagen mehr als einmal verwendet wurde, um den Wasserbedarf zu verringern. Dies kann im selben Prozess (aufbereitet) oder in einem anderen Verfahren innerhalb derselben (gemeinsamen oder eigenen) Anlage oder in einer anderen Anlage des Unternehmens erfolgen (wiederverwendet).

Wasserknappheit:

Die volumetrische Abundanz oder der Mangel an Süßwasserressourcen. Wasserknappheit ist durch den Menschen bedingt und ist eine Funktion des Volumens des menschlichen Wasserverbrauchs im Verhältnis zum Volumen der Wasserressourcen in einem bestimmten Gebiet. Bei einer trockenen Region mit sehr wenig Wasser, aber ohne menschlichen Wasserverbrauch würde man nicht von Wasserknappheit, sondern eher von einer ariden Region sprechen. Wasserknappheit ist eine physische, objektive Realität, die in allen Regionen und im Zeitverlauf einheitlich gemessen werden kann. Die Wasserknappheit spiegelt die physische Abundanz von Süßwasser wider und nicht die Frage, ob dieses Wasser für die Nutzung geeignet ist. So kann beispielsweise eine Region über reichliche Wasserressourcen verfügen (und somit nicht als von Wasserknappheit betroffen gelten), aber eine so starke Verschmutzung aufweisen, dass ihre Wasserressourcen nicht für die Verwendung durch Menschen oder eine ökologische Nutzung geeignet sind.

Wasserentnahme:

Die Summe des Wassers, das während des Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle Verwendungszwecke in die Grenzen des Unternehmens geleitet wurde.

Arbeitnehmervertreter:

Der Begriff „Arbeitnehmervertreter“ bezieht sich auf:
i. von Gewerkschaften oder von Mitgliedern solcher Gewerkschaften gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten benannte oder gewählte Gewerkschaftsvertreter,
ii. ordnungsgemäß gewählte Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation frei gewählt werden und nicht gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen vom Arbeitgeber dominiert oder kontrolliert werden und zu deren Aufgaben nicht Tätigkeiten gehören, die in dem betreffenden Land ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten sind, und die nicht dazu benutzt werden, die Position der betreffenden Gewerkschaften oder ihrer Vertreter zu untergraben.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben:

Zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im weiteren Sinne umfasst nicht nur die Vereinbarkeit mit familiären oder Betreuungspflichten, sondern auch die Aufteilung zwischen der am Arbeitsplatz und im Privatleben verbrachten Zeit, die über familiäre Verpflichtungen hinausgeht.

Arbeitsbedingte Gefahren:

Arbeitsbedingte Gefahren können folgende sein:
i. physische Gefahren (z. B. Strahlung, extreme Temperaturen, konstanter lauter Lärm, rutschige Böden oder Stolpergefahr, unbewachte Maschinen, fehlerhafte elektrische Geräte),
ii. ergonomische Gefahren (z. B. unkorrekt angepasste Arbeitsplätze und Stühle, ungünstige Bewegungen, Vibrationen),
iii. chemische Gefahren (z. B. Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen, reproduktionstoxischen Stoffen, Lösungsmitteln, Kohlenmonoxid oder Pestiziden),
iv. biologische Gefahren (z. B. Exposition gegenüber Blut und Körperflüssigkeiten, Pilzen, Bakterien, Viren oder Insektenbissen),
v. psychosoziale Gefahren (z. B. verbale Misshandlung, Belästigung, Mobbing),
vi. Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation (z. B. übermäßige Arbeitsbelastung, Schichtarbeit, lange Arbeitszeiten, Nachtarbeit, Gewalt am Arbeitsplatz).

Arbeitsbezogene Vorfälle:

Ereignisse, die sich aus oder während der Arbeit ergeben und zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen oder führen könnten. Vorfälle können z. B. auf Folgendes zurückzuführen sein: elektrische Probleme, Explosionen, Brände, Überlauf, Überschlag, Leckagen, Durchfluss, Bruch, Bersten, Zersplitterung, Kontrollverlust, Rutschen, Stolpern und Sturz, Körperbewegungen ohne Stress, Körperbewegungen unter/mit Stress, Schock, Schreck, Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz (z. B. sexuelle Belästigung).
Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führt, wird häufig als Unfall bezeichnet. Ein Vorfall, der zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnte, bei dem aber keine Verletzung oder Erkrankung eintritt, kann als „Beinahe-Vorfall“ bezeichnet werden.

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