ESRS Standard
ESRS Standard
100. Das Unternehmen hat die Zahl der arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegender Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb seiner Arbeitskräfte sowie alle damit verbundenen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum anzugeben.
102. Die Angaben gemäß Absatz 100 umfassen vorbehaltlich der einschlägigen Datenschutzbestimmungen arbeitsbezogene Vorfälle in Bezug auf Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder anderer relevanter Formen der Diskriminierung, die interne und/oder externe Interessenträger im gesamten Berichtszeitraum betreffen. Dies schließt Fälle von Belästigungen als spezifische Form der Diskriminierung ein.
103. Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
a) die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Begriffsbestimmungen (ESRS)
Belästigung: Eine Situation, in der ein unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Diskriminierungsgrund (z. B. Geschlecht gemäß der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung gemäß der Richtlinie 2000/78/EG des Rates mit dem Ziel oder der Wirkung eintritt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geprägtes Umfeld zu schaffen.
Diskriminierung: Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine weniger günstige Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal dieser Person ist, das unter „verbotene Gründe“ fällt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die Benachteiligung einer Gruppe durch eine Entscheidung ist anhand eines Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe nachzuweisen.